Der Vertrag zwischen Rom und Kallatis: ein Beitrag zum römischen Völkerrecht
In: Schwarzmeer Studien 7
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In: Schwarzmeer Studien 7
Vol. 1: Belgique. - 653 S. - ISBN 92-829-0315-X; Vol. 2: Belgique. - S. 654-1334. - ISBN 92-829-0300-1; Vol. 3: Danmark. - 725 S. - ISBN 92-829-0301-X; Vol. 4: Deutschland. - 534 S. - ISBN 92-829-0302-8; Vol. 5: Ellas. - 580 S. - ISBN 92-829-0303-6; Vol. 6: Espana. - 635 S. - ISBN 92-829-0304-4; Vol. 7: France I. - 560 S. - ISBN 92-829-0316-8; Vol. 8: France II. - S. 565-1019. - ISBN 92-829-0305-2; Vol. 9: Ireland. - 201 S. - ISBN 92-829-0306-0.; Vol. 10: Italia I. - 435 S. - ISBN 92-829-0317-6; Vol. 11: Italia II. - S. 439-1199. - ISBN 92-829-0307-9; Vol. 12: Luxembourg. - 517 S. - ISBN 92-829-0308-7; Vol. 13: Nederland. - 605 S. - ISBN 92-829-0309-5; Vol. 14: Portugal. - 288 S. - ISBN 92-829-0310-9; Vol. 15: United Kingdom. - 636 S. - ISBN 92-829-0311-7
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Vol. 1: Belgique/Belgie, Danmark, Deutschland. - XXIII,570 S. - ISBN 92-829-0229-3.; Vol. 2: France. - XXI, S. 573-1326. - ISBN 92-829-0230-7.; Vol. 3: Hellas, Espana, Ireland. - XXI, S. 1329-2003. - ISBN 92-829-0231-5.; Vol. 4: Italia, Luxembourg, Nederland, Portugal, United Kingdom. - XXI, S. 2009-2718. - ISBN 92-829-0232-3
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In: Biblioteka Site bălgari zaedno 20
In: Salzburger Studien zum europäischen Privatrecht 26
Diese Forschungsarbeit möchte die vielen Aspekte und Vorteile der römischen Rechtserfahrung in verschiedenen Perioden darlegen. Mit der Darstellung der Rechte und Pflichten, die mit der römischen Staatsbürgerschaft und mit den anderen anerkannten stauts civitatis verbunden sind, wird gezeigt, wie sie sich in der Zeit und in den römischen Rechtsperioden änderten. Durch die Darstellung der Disziplin des Rechtsgeschäfts und des Vertrags wird belegt, dass die Mehrheit der Angehörigen der römischen Rechtsordnung, unabhängig vom status und von den verschiedenen Nationalitäten, ihren Willen frei manifestieren und ihre Interessen befriedigen konnten. Die der römischen Rechtsordnung angehörigen Personen konnten durch ein einziges gemeinsames und vor allem verständliches Recht handeln. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
Nach der Niederlage bei Mantineia im Sommer 418 v.Chr. (s. Thuk. 5,46-75) war Argos gezwungen, das Bündnis mit Athen zu lösen und sich mit Sparta zu einigen. Der Vertrag wurde auf fünfzig Jahre abgeschlossen (s. Thuk. 5,79). Die Volksherrschaft in Argos kam zu einem Ende und ein den Spartanern freundlich gesinnter Adel wurde als Führungselite eingesetzt. Diese Neuerungen wurden nicht von allen Einwohnern begrüßt und so kam es im Winter 418/17 v.Chr. zur Revolte. Der Zeitpunkt war gut gewählt, denn die Spartaner veranstalteten zur selben Zeit das "Fest der nackten Knaben" und waren deshalb nur eingeschränkt reaktionsfähig.
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Die Athener unternahmen gemeinsam mit der Stadtbevölkerung von Korkyra einen Vergeltungsschlag gegen die dortige Gebirgsbevölkerung, da diese im flachen Land geplündert und viel Schaden angerichtet hatte. Die Gebirgsfestung am Istone wurde erstürmt, die Männer gefangen genommen und auf die Insel Ptychia gebracht. Unter der Bedingung, nicht zu fliehen, durften sie am Leben bleiben. Durch eine List der Stadtbewohner, die ihnen über Mittelsmänner die Nachricht zukommen ließen, die Athener hätten vor, sie an das Volk von Korkyra auszuliefern, brachen sie den Vertrag, indem sie zu entkommen versuchten. Noch auf der Flucht wurden sie gefasst. So wurden sie allesamt an ihre eigenen Landsleute ausgeliefert und getötet. (s. Thuk. 4,46-48). Der Ursprung dieser Bürgerkriegsähnlichen Zustände auf Korkyra ist zwei Jahre vor diesen Ereignissen zu suchen, und zwar im Sommer 427 v.Chr., als die Parteikämpfe zwischen Oligarchen und Demokraten ausbrachen und das Volk entzweiten. Die einen wollten Verbündete der Athener bleiben, die anderen einen Anschluss an Korinth, welches die im Krieg um Epidamnos (435 v.Chr.) gefangenen Korkyrer zurückgegeben hatte. Dies führte zu blutigen Kämpfen, aus denen die Oligarchen letztendlich als Sieger hervorgingen. Mit der Vernichtung der Gebirgsbevölkerung endete der Bürgerkrieg auf Korkyra.
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In: Pacta veneta 4
In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 36, S. 818-820
ISSN: 0341-1109
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