Substantielle Veränderungen in der sowjetischen Deutschlandpolitik sind trotz des "neuen Denkens" ausgeblieben. In der Berlinpolitik gibt es keine grundlegenden Modifikationen. Moskau hält an seiner einseitigen und restriktiven Auslegung des Viermächteabkommens vom September 1971 fest: Streitpunkte bleiben der Geltungsbereich des Abkommens, die staatsrechtliche Zugehörigkeit Westberlins zur Bundesrepublik und der Einschluß Westberlins in Verträge der Bundesrepublik. Moskaus Haltung in der Berlin-Frage ist seit 1971 durch ein "hohes Maß von Konsequenz und Konsistenz geprägt". Zwar hält Gorbatschow hartnäckig am territorialen und politischen Status quo in Europa fest, aber Unbeweglichkeit in der Berlinpolitik ist auf Dauer nicht mit dem von der UdSSR befürworteten Entspannungsprozeß in Europa vereinbar. (SWP-Hld)