Family Violence against Children
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 51, Heft 2, S. 418-420
ISSN: 0023-2653
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In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 51, Heft 2, S. 418-420
ISSN: 0023-2653
In: SWS-Rundschau, Band 54, Heft 1, S. 78-89
Im vorliegenden Beitrag wird mithilfe von zwei deutschlandweit repräsentativen Dunkelfeldstudien ermittelt, inwiefern sich die Prävalenz häuslicher Gewalt gegen Frauen in Deutschland zwischen 1992 und 2011 verändert hat. Diese Angaben werden durch Daten zum individuellen Anzeigeverhalten ergänzt. Aus den Befunden lässt sich ein unmittelbarer Handlungsbedarf in Hinblick auf verstärkte Informationskampagnen zu den bestehenden Schutzmöglichkeiten vor häuslicher Gewalt ableiten. (Autorenreferat)
Blog: Soziopolis. Gesellschaft beobachten
In: Psychologie und Gesellschaftskritik, Band 11, Heft 2/3, S. 67-80
Gewalt gegen Kinder ist im deutschen Sprachraum mindestens seit der 'Mißhandlungs-Bibel' von Bast et al. (1975) kein vollständiges Tabu-Thema mehr. Der Aufwand an Belehrung und Aufklärung ist vor allem von wissenschaftlicher Seite aus beträchtlich. Der Autor fragt jedoch nach den intervenierenden und präventiven Handlungen gegen Kindesmißhandlung. Er zeigt auf, 'wie wenig bisherige präventive Kinderschutzarbeit effizient wirksam werden konnte. Finanz- bzw. rotstiftpolitische Grenzen und vor allem eine zu sehr an Individuen oder maximal Familien orientierte Hilfe- und Helferpraxis klammern nach wie vor einen Großteil der als Gewaltdeterminanten erkannten Faktoren aus. Bestehende Maßnahmen sind bruchstückhaft, um nicht zu sagen Flickwerk. Dafür scheint die Ausbildung der Helfer ein nicht unwesentlicher Grund zu sein.' (BO2)
Immer noch ist Gewalt gegen Frauen und innerfamiliäre Gewalt ein ernstzunehmendes Problem. Dennoch gibt es signifikante Fortschritte: Betroffene können in Frauenhäusern Zuflucht finden und die kostenlose und feministische Beratung der Frauennotrufe in Anspruch nehmen. Mit der Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes ist es zudem viel einfacher, Schutzanordnungen (Kontaktverbote) durchzusetzen. Haben der Täter und die Geschädigte zusammen gewohnt, ist auch eine – eventuell nur vorübergehende - Wohnungszuweisung möglich. Für mich stellt sich die Frage, was zur Unterbindung der Gewalt notwendig ist, welche Fortschritte bereits erzielt wurden und welche noch ausstehen. Mein Ausgangspunkt ist, dass die Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Frauen erweitert wurden, aber sowohl auf der gesetzlichen Ebene wie auch in der Gesellschaft noch Defizite bestehen. Zudem stelle ich unter Bezugnahme auf die Menschenrechte die Relevanz der Unterbindung der Gewalt gegen Frauen klar heraus. ; Violence against women and domestic violence are still serious problems. Nonetheless, there has been significant progress: Women who are threatened by violence or who have already been subjected to violence can go to shelters for protection and a safe place to live and they can also get feminist counseling at women's crisis centers' without expenses. After the Violence Protection Act (Gewaltschutzgesetz) was passed in Germany in 2001, it has also become much easier to get restraining orders / no- contact orders / protection orders. If the offender and the affected woman have lived together in the same apartment, it's possible in some cases to get the offender evicted, at least for some time until the woman can find an apartment of her own. Which measurers are relevant for stopping violence against women? What sorts of progress has already been achieved and what is still outstanding? I hold that on the one hand, the possibilities for women affected by abuse to get help and protection have been improved a great deal, but on the other hand, there is still a lot to be done, since there are still some considerable problems both regarding the legal situation and society as a whole. Stopping violence against women is very relevant and important in terms of human rights and I will present an overview of the current legal situation over here in Germany.
BASE
In: Entwicklungspolitik Information Nord - Süd: Eins, Heft 3/4, S. 47-49
ISSN: 1861-874X
In: Zeithistorische Forschungen: Studies in contemporary history : ZF, Band 15, Heft 2, S. 250-276
ISSN: 1612-6041
Gewalt in der Erziehung ist eine zentrale Untersuchungsebene, will man die Gewaltpotentiale einer Gesellschaft ergründen. Der Aufsatz beleuchtet zunächst die Bemühungen zur historischen Aufarbeitung der Missstände und Missbrauchstatbestände in der bundesdeutschen Heimerziehung: Welche Gewaltpraktiken waren hier anzutreffen, welche Erklärungsmuster wurden entwickelt, und welche Wandlungen sind seit den 1970er-Jahren eingetreten? Wer die Heimerziehung unter dem Gesichtspunkt der Gewaltabkehr beleuchten will, muss besonders auf die Nachfolgejahrzehnte schauen, in denen die Hilfen zur Erziehung grundlegend reformiert worden sind. Ein Blick auf die familiale Erziehungspraxis zeigt sodann, dass die Heimerziehung in puncto Gewalterfahrungen kein Sonderverhältnis darstellte. Während durch institutionelles und normatives Gegensteuern seit den 1970er-Jahren versucht wurde, der Gewalt in der Heimerziehung den Nährboden zu entziehen, bedurfte es für eine Abkehr von familialen Gewaltpraktiken in der Mehrheitsgesellschaft eines sehr viel längeren Wandlungsprozesses. Er ist in Deutschland auch mit der gesetzlichen Ächtung der körperlichen Züchtigung im Jahr 2000 noch nicht abgeschlossen.
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 509-514
"Ausgehend von der phänomenologisch inspirierten Vorstellung, daß Diskurse über die Wirklichkeit zu deren Entstehung beitrügen, geraten bei dem Vorhaben, Männergewalt gegen Frauen sozialwissenschaftliche zu untersuchen, die Thematisierungen und ThematisiererInnen dieser Gewalt in den Blick. Zu diesen ThematisiererInnen gehören insbesondere die neue Frauenbewegung und die sozialen Professionen. Die von ihnen betriebene Skandalisierung dieser Gewalt hat die Annahme begründet, immer mehr Sachverhalte, die früher als normal gegolten hätten, würden nunmehr als 'Männergewalt gegen Frauen' definiert. Festzustellen sei eine Ausweitung und Immaterialisierung des Gewaltbegriffs im allgemeinen, des Begriffs 'Männergewalt gegen Frauen' im besonderen, der Gewaltbegriff werde zunehmend auch für nichtkörperliche Handlungen oder für strukturelle Bedingungen verwendet. Weiter wird angenommen, das Schicksal des Opfers werde hervorgehoben. Bei der Wahrnehmung einer Handlung als Gewalt verliere die Instrumentalität als Definitionskriterium an Bedeutung, während das Leiden des Opfers zum zentralen Merkmal werde. Im Vortrag wird aus einem Forschungsprojekt berichtet, in dem diese Annahmen mit Hilfe einer Inhaltsanalyse von Zeitungstexten aus den Jahren 1960 bis 1995 überprüft werden. Zunächst wird einem möglichen Wandel der mit dem Wort 'Gewalt' assoziierten Handlungen und Verhältnisse und der Entwicklung der Thematisierungshäufigkeiten nachgegangen. Darüber hinaus lassen sich zwischen bestimmten Beschreibungen von Männergewalt, bestimmten Erklärungen dieser Gewalt und bestimmten Vorstellungen über Reaktionen auf diese Gewalt Zusammenhänge erkennen, die es ermöglichen, mehrere Diskurse über Männergewalt gegen Frauen zu unterscheiden." (Autorenreferat)
Blog: PRIF BLOG
German debates about the Israel-Gaza war often get caught up in polarising terminology. This applies in particular to the dispute whether a genocide is occurring. Apart from the legal assessment currently being made by the International Court of Justice, a parallel, polemical discussion about the concept of genocide distracts from actual priorities for action. The war has already cost tens of thousands of lives, and many more Palestinians will die as a direct and indirect consequence of the war. The mass violence against civilians and the destruction of conditions of life in Gaza must end immediately – regardless of whether the legal conditions for genocide are met.
Author information
Hanna Pfeifer
Prof. Dr. Hanna Pfeifer ist Professorin für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Radikalisierungs- und Gewaltforschung in Kooperation mit der Goethe-Universität Frankfurt und Leiterin der Forschungsgruppe "Terrorismus" am PRIF. Sie forscht u.a. zu staatlichen und nicht-staatlichen Gewaltformen und –akteuren in der MENA-Region. // Prof. Dr Hanna Pfeifer is Professor of Political Science with a Focus on Radicalisation and Violence Research at PRIF and Goethe University Frankfurt, as well as head of PRIF's research group "Terrorism". Her research interests include, inter alia, state and non-state violence and actors in the MENA region. | Twitter: @hanna_pfeifer
| Twitter |
Der Beitrag Israel–Gaza Beyond the Concept of Genocide: End Mass Violence Against Civilians Now erschien zuerst auf PRIF BLOG.
In: Soziale Probleme, Band 3, Heft 2, S. 137-153
'In diesem Aufsatz geht es um die theoretische Erklärung gewalttätiger Anschläge gegenüber Ausländern in Deutschland nach der Wiedervereinigung. Dabei sollen die beiden folgenden Fragen beantwortet werden: 1. Unter welchen Bedingungen kommt es zu derartigen Anschlägen auf der Mikroebene einzelner Akteure? 2. Wie kommt es zu einem sprunghaften Anstieg von Gewalt auf der gesamtgesellschaftlichen Makroebene? Zur Beantwortung dieser Fragen werden ein Attitüden- und ein Schwellenwertmodell kollektiven Verhaltens formuliert und angewendet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die besondere Rolle der Massenmedien eingegangen.' (Autorenreferat)
In: Peripherie: Politik, Ökonomie, Kultur, Band 39, Heft 3, S. 500-502
ISSN: 2366-4185
In: L' homme: European review of feminist history : revue europénne d'histoire féministe : europäische Zeitschrift für feministische Geschichtswissenschaft, Band 30, Heft 1, S. 133-140
ISSN: 2194-5071
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 104, Heft 1, S. 84-102
ISSN: 2363-5614