WTO-Recht und Globalisierung
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 68
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In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 68
Der Welthandelsorganisation (WTO) wird immer wieder vorgeworfen, ein Hindernis für eine wirksame Umweltpolitik zu sein. Die Handelsregeln, so der Kernvorwurf, hätten Vorrang vor ökologischen Belangen. Die WTO hält dem entgegen, dass das Regelwerk den WTO-Mitgliedern erhebliche Spielräume in der nationalen Umweltpolitik lässt. Auch in Bezug auf den globalen Klimaschutz scheint es diskussionswürdig, ob das WTO-Recht einzelne Staaten daran hindern kann, eine Vorreiterrolle bei der Verringerung von Treibhausgasemissionen einzunehmen. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Klimaschutzpolitik eine Reihe von Gesetzen zur Förderung erneuerbarer Energien erlassen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis 2010 zu verdoppeln. Die in diesen Gesetzen enthaltenen Vorschriften beeinflussen Höhe und Zusammensetzung des Energieverbrauchs mithilfe von technischen Standards, Steuern und finanziellen Zuwendungen an die Hersteller oder Nutzer erneuerbarer Energien. Da Energie international gehandelt wird, stellt sich unmittelbar die Frage, ob diese Gesetze mit dem Regelwerk der WTO vereinbar sind, insbesondere ob solche Maßnahmen ausländische Anbieter benachteiligen könnten. Diese Problemstellung hat das DIW Berlin in Kooperation mit dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht. In die Analyse mit einbezogen wurden auch Zertifikate und Kennzeichen für "grünen" Strom, die derzeit auf freiwilliger Basis verwendet werden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien im Wesentlichen mit den WTO-Regeln vereinbar sind.
BASE
In: Europarecht, Band 36, Heft 4, S. 495-521
ISSN: 0531-2485
World Affairs Online
In: GATS und globale Politik, S. 77-105
Der Beitrag fragt, wie der Prozess der Herausbildung des Weltinnenrechts theoretisch erfasst werden kann, welche Rolle das WTO-Recht dabei spielt und welche Auswirkungen sich auf die Souveränität der Staaten ergeben. Es wird gezeigt, dass der Prozess der Verfestigung einer Welthandelsrechtsordnung als Entwicklung eines Systems sekundärer Normen verstanden werden kann. Aufgrund seiner Fremdwirkungen erhält das WTO-Recht faktisch eine verfassungsähnliche Funktion. Es ist eingebettet in eine allgemeine Entwicklung globaler rechtlicher Strukturen, die sich aus einer Verfestigung internationaler Regime ergibt und die die Souveränität der Nationalstaaten beschränkt, ihnen aber auch neue Einflussmöglichkeiten verschafft. Die mit dem WTO-Recht erreichte Integration des Welthandelsrechts ist als ein Schritt in Richtung auf eine Weltfriedensverfassung anzusehen. Das GATS erlaubt es den einzelnen Staaten, eine auf ihre jeweilige besondere Situation zugeschnittene Regelung zu treffen. (ICE2)
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 57, Heft 7, S. 311
ISSN: 0029-859X
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 38, Heft 4, S. 455
ISSN: 0003-892X
In: DIW-Wochenbericht, Band 70, Heft 48, S. 770-773
World Affairs Online
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 55, Heft 1, S. 89-127
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
In: Rechtsfragen der Globalisierung 4
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 118, Heft 18, S. 1196
ISSN: 0012-1363
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 38, Heft 4, S. 455-503
ISSN: 0003-892X
World Affairs Online
In: Texte 03,75
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
In: Schriften zum europäischen und internationalen Recht 8