V. Legitimation weltlicher Herrschaft von Geistlichen im Abendland
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 90, Heft 1, S. 192-206
ISSN: 2304-4896
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In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 90, Heft 1, S. 192-206
ISSN: 2304-4896
In: Arbeiten zur Kirchen- und Theologiegeschichte Bd. 24
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 54, Heft 389, S. 32-43
ISSN: 0032-3462
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 41, Heft 1, S. 458-464
ISSN: 2304-4896
In: Die Bestimmung des Menschen und die Bedeutung des Staates, S. 131-170
In: Geschichte des politischen Denkens: ein Handbuch, S. 137-150
Gegenstand des Beitrages bildet die im Jahre 1523 erschienene Schrift Martin Luthers "Von weltlicher Obrigkeit, wieweit man ihr Gehorsam schuldig sei". Diese enthält keine systematische politische Theorie oder eine allgemeine Staatslehre aus evangelischer Sicht, sondern sie in erster Linie ein theologischer Text über das "Weltverhältnis des Christen". Durch ihren lebendigen dialogischen Stil handelt es sich bei der Schrift eher um eine Predigt als um eine theoretische Abhandlung und sie ist die konkrete Reaktion eines tiefreligiösen und bibelfrommen Christen auf die Umwälzungen in jener Zeit. Es waren nicht zuletzt auch theologische Erwägungen, die Luther veranlassten, das von ihm zuvor in mehreren Predigten bereits behandelte Thema des Verhältnisses des Christen zur weltlichen Obrigkeit in einer selbständigen Schrift auszuführen. Diese bildete den Abschluss von Luthers Auseinandersetzung über das Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt, wie der Autor in seiner Erläuterung des werkgeschichtlichen Hintergrunds zeigt. Seine weiteren Ausführungen beziehen sich auf die Lehre von den zwei Reichen sowie auf den politik- und staatstheoretischen Ertrag der Obrigkeitsschrift. (ICI)