Von der internationalen Handels- zur Wettbewerbsordnung
In: Veröffentlichungen des HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung - Hamburg 24
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In: Veröffentlichungen des HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung - Hamburg 24
World Affairs Online
In: Integration Europas und Ordnung der Weltwirtschaft 18
Noch nie hat sich die Weltwirtschaft so schnell und so stark ausgedehnt wie in den vergangenen 20 Jahren. Vor allem gesunkene Transport- und Kommunikationskosten und liberalisierte Güter- und Kapitalmärkte tragen zur weiteren Intensivierung und Vertiefung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen bei. Diese Entwicklung verlangt - nach Meinung von Dr. Uwe Jens - nach Einführung einer Weltordnungspolitik, die den Wettbewerb sichert, und einer politischen Instanz, die für jederzeit offene Märkte sorgt.
BASE
In: Studien der Bremer Gesellschaft für Wirtschaftsforschung e.V. 10
In: Jus Privatum 65
Immaterialgüterrecht, also Urheber-, Patent-, Markenrecht etc., und Kartellrecht sind zwei vergleichsweise junge Rechtsgebiete. So ist es nicht verwunderlich, daß die Frage nach ihrem gegenseitigen Verhältnis erst nach und nach gestellt, im Laufe der Entwicklung unterschiedlich beantwortet und bis heute nicht abschließend geklärt wurde.Zunächst wurde ein diametraler Gegensatz zwischen den 'Monopolrechten' des geistigen Eigentums und dem monopolfeindlichen Kartellrecht angenommen. Heute herrscht dagegen die Ansicht vor, daß geistiges Eigentum genauso zu den Grundlagen der Marktwirtschaft gehört wie die kartellrechtliche Kontrolle privater Rechte, gleich ob materieller oder immaterieller Art. Die dogmatischen Konsequenzen dieses Wandels sind allerdings nicht gezogen worden. Nach wie vor werden beide Rechtsgebiete sorgsam voneinander getrennt, wenn auch auf brüchiger dogmatischer Grundlage.Andreas Heinemann plädiert unter Einbeziehung des US-amerikanischen und des internationalen Wirtschaftsrechts sowie der ökonomischen Grundlagen für einen Neuansatz. Das Immaterialgüterrecht soll nicht mehr von außen als Anwendungssperre dem Kartellrecht entgegenstehen, sondern immaterialgüterrechtliche Wertungen sind von innen in die Auslegung der kartellrechtlichen Tatbestände einzubringen. Spannungen zwischen beiden Rechtsgebieten sind angemessen auszugleichen und nicht durch eine Abschottung beider Rechtsgebiete zu ignorieren. Auf diesem Weg wird die längst überfällige Integration des Immaterialgüterschutzes in das Gesamtsystem der Wettbewerbsordnung möglich.
In: Argumente der Freiheit 10
In: Wittener Diskussionspapiere 28
In: FIW-Schriftenreihe 182
In: Referate des ... FIW-Symposions 33
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft Bd. 2913
In: FIW-Schriftenreihe 165
In: Referate des ... FIW-Symposions 28
In: Schriften zur Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik 4
Walter Eucken gilt als einer der bedeutendsten deutschen Wirtschaftswissenschaftler, der unter anderem die Freiburger Schule gründete und damit einen wesentlichen Einfluß auf die Entstehung der Sozialen Marktwirtschaft hatte. Haben sich Euckens Handlungsanweisungen an den Staat aber als praktikabel erwiesen?
BASE
In: Schriften zur Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik 4