Was sind die wirtschaftlichen und Beschäftigungsfolgen größerer Sozialversicherungsprogramme? Stimmt es, dass ein größerer Wohlfahrtsstaat Ressourcen von wirtschaftlichen Aktivitäten abzieht und die Investitionsentscheidungen von Unternehmen verzerrt? Ich untersuche theoretische und empirische Forschungsarbeiten zu den wirtschaftlichen Folgen des Wohlfahrtsstaats. Diese Sichtung zeigt, dass die Daten die Vorhersagen einer negativen Beziehung zwischen einem höheren Niveau des Sozialschutzes und dem Wachstum nicht bestätigen. Sowohl Versicherungs‐programme als auch andere Maßnahmen, die die Investitionen in Humankapital oder die Gesamtproduktivität der Arbeitnehmer steigern, erzeugen wichtige externe wirtschaftliche Effekte, die die potenziell verzerrenden Effekte höherer Steuern ausgleichen. Empirische Untersuchungen können auch keine durchgängig negative Beziehung zwischen einem größeren Wohlfahrtsstaat und dem Beschäftigungs‐niveau aufdecken. Die Folgen des Wohlfahrtsstaats auf die Beschäftigung werden von bestehenden Institutionen und Maßnahmen — wie dem Grad der Zentralisierung des Systems für Tarifverhandlungen — bestimmt, die einen Einfluss auf die Verteilung der Kosten höherer Steuern zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen haben. Infolgedessen sind die Beschäftigungsfolgen eines größeren Wohlfahrtsstaats nicht linear.
Abstract The United Kingdom's exit from the European Union (Brexit) has negatively affected its economic performance in the years after the 2016 referendum. A growing literature on the short-run effects of Brexit has documented that UK economic activity has been affected through a mix of uncertainty and anticipation effects. This literature has shown that UK GDP and investment have been negatively affected and inflation has increased as a consequence of the outcome of the referendum. Comparatively little is known about the effects of the UK's subsequent exit from the single market and customs union in January 2021, but existing research has documented negative effects on UK trade, in particular UK imports from the European Union. But whether this will lead to subsequent further declines in UK GDP remains to be seen and will also depend on future EU-UK efforts to reduce the trade barriers created by the trade and cooperation agreement (TCA) of 2020.
Der technologische Wandel der letzten 200 Jahre ermöglichte es den heutigen Industrieländern, ein historisch einzigartiges Wohlstandsniveau zu erreichen. Nichtsdestotrotz haben technologische Veränderungen zu jeder Zeit Befürchtungen dahingehend ausgelöst, dass sie zu hoher Arbeitslosigkeit und zur Verarmung ganzer Bevölkerungsschichten führen könnten. Aus zwei Gründen ist dies bisher nicht geschehen: Erstens lösten die technologischen Entwicklungen ein starkes Wirtschaftswachstum aus, wodurch sich die Nachfrage so stark erhöhte, dass trotz der gestiegenen Arbeitsproduktivität durch technologischen Fortschritt das Arbeitsvolumen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen nicht in gleichem Maße abnahm. Zweitens kam es zu einem tiefgreifenden Strukturwandel, durch den das Schrumpfen des Beschäftigungsanteils mancher Sektoren (zuerst vor allem der Landwirtschaft, später auch der Industrie) mit der Entstehung völlig neuer Tätigkeitsbereiche (vor allem im Bereich der personalintensiven Dienstleistungen) einherging. Durch den starken Anstieg der Anzahl der Arbeitskräfte im Dienstleistungssektor wurde der Wegfall an Arbeit in schrumpfenden Sektoren (über- )kompensiert. Nun stellt die aktuelle Welle der Automatisierung eine Form der technologischen Entwicklung dar, welche definitionsgemäß Arbeit für gewisse Aufgaben nicht nur teilweise, sondern vollständig ersetzt und somit obsolet werden lässt. Eine Erhöhung der Nachfrage nach automatisiert hergestellten Gütern oder Dienstleistungen kann somit zu keinen direkten positiven Beschäftigungseffekten führen. Wenngleich beschäftigungssteigernde indirekte Sekundäreffekte weiterhin wirksam sind, so sind die neuen Tätigkeitsbereiche, welche im Zuge der Automatisierung entstehen, oftmals weniger arbeitsintensiv als es die Dienstleistungen in der Vergangenheit waren. Dadurch fallen auch die indirekten Kompensationsmechanismen der negativen Beschäftigungseffekte der Automatisierung tendenziell schwächer aus. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich die Automatisierung auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Ungleichheit auswirkt und zeigen mögliche Handlungsperspektiven für die Wirtschaftspolitik auf, um ungewünschten Auswirkungen vorzubeugen und entgegenzuwirken.
Es werden die wirtschaftlichen Folgen der Landflucht insbesondere junger Arbeitskräfte in die Stadt oder ins Ausland anhand der Verhältnisse in mehreren Regionen Jugoslawiens dargestellt, vor allem im Hinblick auf die Auswirkungen auf Qualität und Quantität der landwirtschaftlichen Erzeugung, ferner auf die Bevölkerungskonzentration in städtischen Zentren. Ursache dieser Landflucht besonders der Jugendlichen sind möglicherweise die Zukunftslosigkeit des Lebens auf dem kleinen privaten Anwesen und das Gefühl, als Bauer an letzter Stelle der gesellschaftlichen Rangliste zu stehen. Bei den vom Land Abgewanderten findet sich dann auch eine Aufgabe der dörflich geprägten Denkweisen. (SH)
"Die Terroranschläge des 11. September 2001 haben deutlich gemacht, dass extreme Globalisierungsgegner bis dahin unbekannte Gewaltakte anwenden, um gegen die ökonomischen Vorteile der Globalisierung vorzugehen. Der Terror selbst wie auch der Kampf gegen den Terror haben ökonomische Auswirkungen, die hier näher untersucht werden. Außerdem stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche ökonomischen Eigenschaften die Folgen des neuen globalen Terrorismus haben. Die indirekten Schäden der Anschläge sind unerwartet groß und betreffen ganz unterschiedliche Übertragungsmechanismen und Sektoren. Dies gilt für die Binnenwirtschaft ebenso wie für den internationalen Handel." (Autorenreferat)
Finanzielle Situation und Wohnsituation vor der Trennung. Lebenssituation, Erwerbssituation und wirtschaftliche Veränderungen zwischen Trennung und Scheidung. Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Scheidungsverfahren, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nach der Scheidung. Derzeitige Lebenssituation, Erwerbssituation und wirtschaftliche Verhältnisse.
Themen: Monat und Jahr der Ehescheidung; Bundesland der Scheidung; erste Scheidung; Monat und Jahr der Trauung; Ehejahre; Dauer der Trennungsphase; Heiratsalter sowie Scheidungsalter der Zielperson und des Partners.
1. Lebenssituation vor der Trennung: Monat und Jahr der Trennung; gemeinsame Kinder und Kinderzahl; Haushaltsgröße unmittelbar vor der Trennung; Einschränkung bzw. Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung durch den Befragten bzw. den Ehepartner; höchster Schulabschluss und Ausbildungsabschluss des Befragten vor der Trennung.
Erwerbstätige wurden gefragt: Erwerbstätigkeit; befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis; berufliche Stellung.
Nichterwerbstätige wurden gefragt: Familiäre und nichtfamiliäre Gründe für fehlende Erwerbstätigkeit; frühere Erwerbstätigkeit; frühere berufliche Stellung; Jahr der Beendigung der Tätigkeit; Beschäftigungsdauer insgesamt; Neben- oder Aushilfsbeschäftigungen.
Wieder an alle: Qualifikation und Erwerbstätigkeit des damaligen Ehepartners: höchster Schulabschluss; Ausbildungsabschluss; Erwerbstätigkeit; befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis; berufliche Stellung; Gründe für fehlende Erwerbstätigkeit und Neben- oder Aushilfsbeschäftigungen; Bewertung der persönlichen wirtschaftlichen Situation unmittelbar vor der Trennung; Organisation der finanziellen Angelegenheiten; Einkommensarten und erhaltene Transferleistungen; Haushaltsnettoeinkommen und persönliches Einkommen des Befragten und des damaligen Ehepartners; vorhandene Vermögensarten; Gesamtvermögen; Schulden und Kredite; Kredithöhe; Höhe der Restschulden allgemein und aus Krediten zum Bau oder Kauf von Wohnungseigentum; Begleichungsmodus für die Verbindlichkeiten; Wohnstatus bei der Trennung; Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung; Anzahl der Räume; Höhe der monatlichen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung.
2. Lebenssituation zwischen Trennung und Scheidung: Initiator des Trennungsentschlusses; Auszug des Befragten oder des Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung; Monat und Jahr des Auszugs des Befragten bzw. des Ehepartners; Zwischenwohnung; Dauer dieser Übergangslösung; Wohnstatus nach dem Auszug; Anzahl der Räume; monatliche Kosten für das Haus bzw. die Wohnung; Übergang des Autobesitzes nach der Trennung; Zusammenleben mit einem neuen Partner zwischen Trennung und Scheidung; Erwerbstätigkeit des neuen Partners; Aufnahme und Art einer Aus- oder Weiterbildung; Veränderungen der Erwerbssituation; Erwerbstätigkeit Vollzeit, Teilzeit oder geringfügige Beschäftigung; befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis; berufliche Stellung; Trennung als Grund für die veränderte Erwerbssituation; Motive für veränderte Erwerbssituation; familiäre und nicht familiäre Gründe für fehlende bzw. nicht ausgedehnte Erwerbstätigkeit oder Aus- bzw. Weiterbildung; Motive für den Wunsch nach Verringerung bzw. Aufgabe der Erwerbstätigkeit zwischen Trennung und Scheidung; Bewertung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse im Vergleich mit denen zur Ehezeit; Übernahme von Zahlungsverpflichtungen für den damaligen Ehepartner; Art dieser Zahlungsverpflichtungen: einmalige oder laufende Zahlungen; Höhe der einmaligen Zahlung; Zahlungsdauer und Höhe der monatlichen laufenden Zahlungen; Erhalt bzw. Zahlung von Trennungsunterhalt; Art des Trennungsunterhalts: laufende Unterhaltszahlungen oder einmalige Abfindung; Höhe der einmaligen Abfindung; Zahlungsdauer und Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen; Regelmäßigkeit der Zahlungen; Festlegung der Unterhaltshöhe durch den Befragten, seinen Ehegatten, beide gemeinsam, einen Rechtsanwalt oder das Gericht; Verlangen von Trennungsunterhalt; Gründe für nicht erhaltenen bzw. verlangten Trennungsunterhalt; Häufigkeit von Auseinandersetzungen über den Trennungsunterhalt; Kinder im Haushalt des Befragten in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung; Kontakthäufigkeit der Kinder mit dem damaligen Ehepartner (anderen Elternteil); Häufigkeit von Auseinandersetzungen über die Besuchsregelung für die gemeinsamen Kinder; Bezug von Kindergeld und Kindesunterhalt; Anzahl der Kinder, für die Kindergeld und Kindesunterhalt bezogen wurde; Dauer und Höhe des monatlich bezogenen Kindesunterhalts; regelmäßiger Erhalt des Kindesunterhalts; Festlegung der Höhe des Kindesunterhalts durch den Befragten, seinen Ehegatten, beide gemeinsam, das Jugendamt, Rechtsanwälte oder das Gericht; Forderung von Kindesunterhalt durch den Befragten; Gründe für nicht erhaltenen bzw. verlangten Kindesunterhalt; Häufigkeit von Auseinandersetzungen über den Kindesunterhalt; Unterhaltszahlungen vom Jugendamt erhalten; Kinderzahl für die das Jugendamt Unterhalt gezahlt hat und Zahlungsdauer; Höhe der monatlichen Unterhaltsleistungen durch das Jugendamt; gemeinsame Kinder im Haushalt des damaligen Ehepartners; Zahlung von Kindesunterhalt durch den Befragten; Zahlungsdauer und Höhe der monatlichen Zahlungen durch den Befragten; Festlegung der Höhe des Kindesunterhalts durch den Befragten, seinen damaligen Ehepartner, beide gemeinsam, das Jugendamt, einen Rechtsanwalt oder das Gericht; Häufigkeit von Auseinandersetzungen mit dem anderen Elternteil über den Kindesunterhalt; weitere Unterhaltszahlungen.
3. Scheidungsverfahren: Beistand eines Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren und Zufriedenheit mit der Vertretung; Inanspruchnahme einer Mediation; Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch den Befragten bzw. seinen damaligen Ehepartner; Rückzahlung der Prozesskostenhilfe; Vereinbarung von Gütertrennung; außergerichtliche Einigung über den Zugewinnausgleich oder gerichtliche Festsetzung; Zahlung von Zugewinn durch den Befragten oder den geschiedenen Ehepartner; Höhe des Zugewinns; Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einem Ehevertrag; außergerichtliche Einigung über den Versorgungsausgleich oder gerichtliche Festsetzung; Abtretung bzw. Erwerb von Renten- oder Pensionsansprüchen; Anfrage des Richters nach Vorliegen einer Regelung zum Kindesunterhalt bei dem Scheidungstermin; Regelung zum Kindesunterhalt im Scheidungsurteil und Höhe des Kindesunterhalts; Anzahl Kinder, für die Unterhalt festgelegt wurde; Anfrage des Richters nach Vorliegen einer Regelung zum Ehegattenunterhalt bei dem Scheidungstermin bzw. Regelung im Scheidungsurteil und Höhe des Ehegattenunterhalts; Zahlender und Zahlungsdauer des Ehegattenunterhalts; Gefühl angemessener Beratung bei der Scheidung; Zufriedenheit mit den Regelungen im Scheidungsverfahren.
4. Lebenssituation nach der Scheidung und derzeit: Finanzielle Einbußen oder Verbesserungen durch Änderung der Lohnsteuerklasse; derzeitiger Familienstand; Zeitpunkt der Wiederheirat; Haushaltsgröße; Wohnstatus; Zimmerzahl; monatliche Kosten für das Haus bzw. die Wohnung; derzeitige Erwerbstätigkeit; befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis; berufliche Stellung.
Nichterwerbstätige wurden gefragt: Gründe für fehlenden Erwerbsstatus; Ausüben einer Neben- oder Aushilfstätigkeit.
Wieder an alle: Zusammenleben mit einem Partner; Erwerbstätigkeit des Partners; bestehende Zahlungsverpflichtungen durch den Befragten oder den damaligen Ehepartner im Zusammenhang mit der Scheidung; Zahlungen im letzten Monat; Zahlungsdauer seit der Scheidung; Zahlung bzw. Erhalt von Ehegattenunterhalt; Höhe des Ehegattenunterhalts im letzten Monat; Zahlungsdauer seit der Scheidung; Regelmäßigkeit der Unterhaltszahlungen; Festlegung des Ehegattenunterhalts durch den Befragten, den damaligen Ehepartner, beide gemeinsam, einen Rechtsanwalt oder das Gericht; Befragter oder damaliger Ehepartner haben im letzten halben Jahr Unterhalt verlangt; Gründe für fehlenden oder nicht verlangten Ehegattenunterhalt; Häufigkeit von derzeitigen Auseinandersetzungen über den Ehegattenunterhalt; Kinder aus der früheren Ehe im derzeitigen Haushalt des Befragten; Kontakthäufigkeit der Kinder mit dem damaligen Ehepartner; Häufigkeit von Auseinandersetzungen im Bezug auf die Besuchsregelung; Bezug von Kindergeld und Kindesunterhalt; Anzahl der Kinder, für die Kindergeld und Kindesunterhalt bezogen wird; Höhe des Kindesunterhalts im letzten Monat und Bezugsdauer; Regelmäßigkeit der Unterhaltszahlungen; Festlegung der derzeitigen Höhe des Kindesunterhalts durch den Befragten, den damaligen Ehepartner, beide gemeinsam, das Gericht, einen Rechtsanwalt oder das Gericht; Forderung von Kindesunterhalt im letzten halben Jahr; Gründe für nicht erhaltenen bzw. geforderten Kindesunterhalt; Häufigkeit von Auseinandersetzungen über den Kindesunterhalt; Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt und Anzahl der Kinder, für die das Jugendamt Unterhalt zahlt; Unterhaltshöhe im letzten Monat und Zahlungsdauer; Kinder beim damaligen Ehepartner; Kontakthäufigkeit mit diesen Kindern; Häufigkeit von Auseinandersetzungen über die Besuchsregelung; Bezug von Kindergeld für Kinder im Haushalt des damaligen Ehepartners und Anzahl der Kinder; Zahlung von Kindesunterhalt für Kinder im Haushalt des damaligen Ehepartners und Anzahl der Kinder; Zahlungshöhe im letzten Monat und Zahlungsdauer; Festlegung des Kindesunterhalts; Häufigkeit derzeitiger Auseinandersetzungen über den Kindesunterhalt; Unterhaltszahlungen an andere Personen; Kontakt zum Jugendamt bzw. Sozialamt wegen unregelmäßiger, zu niedriger oder fehlender Unterhaltszahlungen; Bezug von Unterhaltsvorschuss oder Sozialhilfe; Einforderung der Leistungen durch das Jugendamt bzw. Sozialamt beim geschiedenen Ehepartner; Aufforderung zur Klage durch das Jugendamt; Inanspruchnahme von Beratungsleistungen wegen Unterhaltsansprüchen; Unterhaltsklage gegen den geschiedenen Ehepartner; Erfolg der Unterhaltsklage; versuchte Einkommenspfändung und Erfolg dieser Pfändung; finanzielle Konsequenzen im Zusammenhang mit der Scheidung; Beurteilung der derzeitigen persönlichen wirtschaftlichen Situation im Vergleich mit der Situation während der Ehe; Rückblick auf die finanziellen Auswirkungen der Scheidung; Vor- und Nachteile der Scheidung für den Befragten; Einkommensquellen des Haushalts und Haushaltsnettoeinkommen im letzten Monat; persönliches Nettoeinkommen im letzten Monat; Wunsch nach Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung.
Demographie: Alter (Geburtsmonat, Geburtsjahr) und Staatsangehörigkeit des Befragten und seines geschiedenen Ehepartners.
Zusätzlich verkodet wurde: Interviewdauer; Zeitpunkt des Interviewbeginns; Intervieweralter; Interviewergeschlecht; Gewichtungsfaktor.
Interviewerrating: Anwesenheit Dritter beim Interview; Eingreifen Dritter in das Interview; Glaubwürdigkeit des Befragten.
Der Reaktorunfall in Japan im März 2011 hat die Diskussion in Deutschland um die Risiken der Kernenergie und die weitere Nutzung erneut entfacht. Nachdem mit dem Energiekonzept der Bundesregierung 2010 eine Verlängerung der Laufzeiten beschlossen wurde, verhängte die Regierung nach dem japanischen Unglück zunächst ein Moratorium von drei Monaten, und sie hat im Juni den Ausstieg aus der Kernkraft bis zum Jahr 2022 beschlossen. Dieser beschleunigte Ausstieg ist mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Erneuerbare Energien können die wegfallenden Kapazitäten kurz- und mittelfristig nicht ersetzen. Kurzfristig können in Deutschland nur Gas- und Kohlekraftwerke verstärkt genutzt werden. Dadurch erhöhen sich die Kosten der Stromerzeugung um rund 55 Milliarden Euro. Fast 90 Prozent der Umweltexperten der deutschen Wirtschaft rechnen mit höheren Strompreisen als Folge der verkürzten Laufzeit der deutschen Kernkraftwerke.