Ausländische Forscher und Wissenschaftler im österreichischen Ertragssteuer- und Sozialversicherungsrecht
Für die behandelten Tätigkeitsbereiche ergeben sich interessante Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung einer unbeschränkten Steuerpflicht, einem Erkenntnis des VwGH zu § 160 BDG, der Abgrenzung zu Einkünften nach § 25 Abs 1 Z 5 EStG und mit der Verwirklichung des Verwertungstatbestände in § 98 Abs 1 EStG, vor allem unter Berücksichtigung der isolierten Betrachtungsweise in der beschränkten Steuerpflicht. Im Bereich der Doppelbesteuerung werden für Wissenschaftler und Forscher relevante Punkte hinsichtlich der Abgrenzung zwischen den einzelnen Normen beleuchtet, wobei verdeutlicht wird, wie schon kleinere Unterschiede in den DBAs die abkommensrechtliche Zuordnung verändern können. Abrundend wird noch ein Blick auf die, wenn auch für die vorliegenden Sachverhalte nur beschränkten Möglichkeiten der unilaterale Entlastung gem § 48 BAO und der dazu ergangenen Doppelbesteuerungsverordnung geworfen. Im nationalen Sozialversicherungsrecht kommt für die besprochenen Tätigkeiten eine Sozialversicherungspflicht nach dem B-KUVG, dem ASVG oder dem GSVG in Frage. Diskussionsbedarf besteht vor allem im Zusammenhang mit der Abgrenzung zum Ausland, der Differenzierung Dienstnehmer/freier Diensnehmer/neuer Selbstständiger und der Bemessungsgrundlage bei einer Sozialversicherungspflicht nach dem § 2 Abs 1 Z 4 GSVG im Zusammenhang mit dem Bezug von Einkünften im Ausland aus dieser Tätigkeit. Im Bereich des internationalen Sozialversicherungsrechts wird natürlich die auch für Wissenschaftler und Forscher relevante alte und neue Wanderarbeitnehmerverordnung behandelt, wobei sich hier auch Fragen zur Judikatur des EuGH bezüglich der Qualifikation einer Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit stellen. Zusätzlich hat Österreich aber noch andere bi- und multilaterale Abkommen abgeschlossen, die neben dem EU-Recht weiter gelten und in gewissen Fällen ergänzend wirken. ; In the first part of this thesis the focus is on legal questions connected to the four ways of having an income referd to in this paper concerning the unlimited tax liability, a decission of the VwGH with regard to § 160 BDG, the qualifiation as income as mentioned in § 25 Abs 1 Z 5 EStG and the connection with the ?Verwertungstatbestände? in § 98 Abs 1 EStG considering also the isolated view on income in limited tax liability. This thesis shows that also for reseacrchers and scientist minor differences in the individual double taxation agreements can cause a different taxation of the same income. The possibility of unilateral tax remission as provided by § 48 BAO is only of small importance to foreign researchers and scientists since it focuses on people with unlimited tax liability. In national social insurance for the gainful activities treated by this paper compulsory insurance can be provided by the ASVG, the B-KUVG or the GSVG. In this materia the question of the application of these laws for partly external reords, the distinction between Dienstnehmer/freier Dienstnehmer /neuer Selbstständiger and consideration of income from other countries for social insurance contribution are discussed. In inernational social insurance law the Wanderarbeitnehmer-VO is also important for reasearchers and scientists, whereas interesting questions about the jurisdiction of the EuGH concerning the new Wanderarbeitnhemer-VO and it?s deffinition of the term independent worker arise. Besides the law of the European Union other bi- and multilateral treaties are still valid as they partly endorse the law of the European Union. ; Andreas Grussl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2009 ; (VLID)207668