In: Soziologie in der Gesellschaft: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der Ad-hoc-Gruppen und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen beim 20. Deutschen Soziologentag in Bremen 1980, S. 96-102
Im Beitrag wird mit Bezug auf den Philosophen Étienne Balibar ein Argument für ein demokratisches Recht entwickelt, sich gegen Abschiebungen zu wehren. Folgt man den Implikationen von Gleichfreiheit und der Unterscheidung zwischen konstituierter und konstituierender Macht, stößt man auf die Wurzel radikaler Demokratie - auf einen Demos, der unbestimmt bleibt und sich zwischen Verfassung und Aufstand konstituiert. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass die sedimentierten Formen von Volkssouveränität, wie Rechtsnormen und Wahl, nicht die einzigen Instrumente zur Konstitution von Volkssouveränität darstellen. Anhand der Suffragetten-Bewegung soll gezeigt werden, dass Aufstand und Protest in der Geschichte der Volkssouveränität eine entscheidende Rolle gespielt haben und auch heute Ausdrücke der konstituierenden Prozesse demokratischer Selbstregierung darstellen.
Die Autorin skizziert die von der Europäischen Gemeinschaft gesetzten Rahmenbedingungen für eine Gleichbehandlung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt. Inwieweit das kommende Jahrzehnt eine Umsetzung des Gleichbehandlungsprinzips - mit positiven Resultaten auf die Stellung der Frau im Berufsleben - bringt, hängt auch, so eine These der Autorin, von den Entwicklungen der betrieblichen Personalarbeit ab und von dem Druck, den Frauen auf Betriebsebene ausüben können. Sie beschreibt künftige wichtige Entwicklungen des Personalmanagements (flexible Beschäftigungsverhältnisse, dezentrale Vergütungspolitik etc.). Gerade diese Entwicklungen, so ein Fazit, vermindern aber auch die Erfolgschancen betrieblicher Gleichberechtigungsmaßnahmen. Als Gegengewicht könnten sich Frauen in Westeuropa auf die demographische Entwicklung stützen, die zu einer Verminderung und Überalterung der Erwerbsbevölkerung und damit zu einer größeren Nachfrage an weiblicher Erwerbsarbeit führen wird. (rk)
In dem Beitrag wird die berufliche Gleichstellungspolitik in den USA untersucht mit dem Ziel, diese Strategien für die BRD nutzbar zu machen. Indem die bundesgesetzlichen Regelungen zur beruflichen Gleichstellung in den USA dargestellt werden, werden die rechtlichen und administrativen Strategien diesbezüglich verdeutlicht. Die vier Behörden bzw. Kommissionen, die die bundesgesetzlichen Regelungen umsetzen, werden vorgestellt: (1) die Civil Rights Commission; (2) die Equal Employment Opportunity Commission; (3) das Office of Federal Contract Compliance; (4) das Women's Bureau im Bundesarbeitsministerium mit zehn Regionalbehörden. Als eine Strategie, die über die gleichstellungspolitischen Regelungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe hinaus praktiziert wird, wird "set asides" vorgestellt: Ein bestimmter Prozentsatz der kommunalen bzw. Landesaufträge muß an Firmen gehen, die Frauen oder Minoritäten gehören. Die Analyse macht einsichtig, daß so gut wie alle größeren Unternehmen in den USA Frauenförderpläne und Gleichstellungsstellen haben. Eine Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß gleichstellungspolitische Strategien inzwischen im Unternehmensbereich weitgehend akzeptiert werden und daß die Gleichstellungspolitik zumindest in gehobenen Positionen erfolgreich ist. Als ein Schwerpunkt zukünftiger Maßnahmen wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesehen. (KW)
Die in Wissenschaft und Politik vorherrschende Sicht auf erwerbstätige Frauen läßt sich mit den Begriffen "Defizitforschung" und "Entwicklungshilfe" (Frauenförderung etc.) charakterisieren. Ausgehend von dieser These versuchen die Autorinnen für beide deutsche Staaten die getrennten Wege der Frauenpolitik historisch und systematisch vergleichend zu analysieren. Sie skizzieren im Überblick die historische Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen seit dem 19. Jahrhundert. Nach dem zweiten Weltkrieg galt für beide deutsche Staaten das Modell der Geschlechterordnung, das für Frauen zwar eine berufsrelevante Ausbildung vorsah, diese aber inhaltlich möglichst auf die zukünftige Familienarbeit abstimmte. Geschildert wird der unterschiedliche politische und rechtliche Umgang mit diesem Modell in der DDR und im Westen Deutschlands und die unterschiedliche Entwicklung einer "Frauenförderung". Eine starke institutionalisierte Interessenvertretung von Frauen in diesem Bereich ist nach der Wiedervereinigung dringender denn je, lautet ein Fazit. (rk)
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 402-420
"Der Beitrag verbindet theoretische Ansätze der Rechtssoziologie, ihre Vorarbeiten über die gesellschaftliche Bedeutung von Recht für soziale Integration und Exklusion mit der in der feministischen Theorie auch international breitgeführten Debatte um Geschlechterdifferenz. Ausgehend von einem prozeduralen Rechtsverständnis wird in Anlehnung, aber auch in einer inhaltlichen Kritik an der Diskurstheorie des Rechts insbesondere die Rolle sozialer Bewegungen für die Erweiterung und Neukonstitution sozialer Staatsbürgerrechte diskutiert. Am Beispiel der Frauenbewegungen als eine der 'Schlüsselfiguren der modernen Zivilgesellschaft' (Cohen/ Arato) werden die verschiedenen Stufen im Kampf um Bürgerrechte und damit um politische, bürgerliche und soziale Gleichberechtigung vorgestellt, um anhand dieser historisch empirischen Analyse die Dimensionen feministischer Rechtskritik zu entfalten: eine rechtssoziologisch empirische, eine moraltheoretisch begründete sowie die feministischen Theorien zur Geschlechterdifferenz. Die Frage, wieviel Differenz zur Herstellung von Gleichheit oder Gerechtigkeit im Geschlechterverhältnis zu berücksichtigen bzw. inwieweit von ihr zu abstrahieren ist, hat unterschiedliche politische Strategien auch in den Frauenbewegungen provoziert und trifft gegenwärtig ins Zentrum der Diskussionen über Liberalismus, Kommunitarismus und Zivilgesellschaft. Die Erörterungen zielen auf den Versuch, ein dynamisches Konzept von Recht und sozialen Bürgerrechten zu begründen, das notwendigerweise die Teilhabe und Inklusion auch der Frauen voraussetzt." (Autorenreferat)
Ist der Wettbewerb frauenfeindlich? Ist der Staat statt dessen der ideale Arbeitgeber für die Frauen? Wie kann Wettbewerb und Kooperation zwischen den Geschlechtern institutionalisiert werden, um den Arbeitsmarkt gleichzeitig gerechter und effizienter zu organisieren. Zur Beantwortung dieser Fragen prüft der vorliegende Beitrag zunächst die Realität in verschiedenen Ländern (USA, BRD, Schweden); benutzt werden zum Vergleich Modelle idealtypischer Organisation des Arbeitsmarkts und ihrer Auswirkung auf die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung. Die "ernüchternde Bilanz" zeigt, daß sich die Bedingungen eines fairen Wettbewerbs auf Arbeitsmärkten - nämlich Elastizität von Angebot und Nachfrage - sich auch durch eine konsequente Anti-Diskriminierungspolitik nicht herstellen lassen. Aufgrund der einseitigen Verteilung familiärer Verpflichtungen erfüllen vor allem Frauen die Bedingung der Angebotselastizität nicht. Andere "Spielregeln" müssen institutionalisiert werden, um Anreize zur effektiven Kooperation zu schaffen. Der Autor diskutiert neben dem Wettbewerb drei weitere Spielregeln der Gerechtigkeit: Solidarität, Chancengleichheit und Egalität. (ICE)
In: Soziologie in der Gesellschaft: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der Ad-hoc-Gruppen und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen beim 20. Deutschen Soziologentag in Bremen 1980, S. 103-110
Ob wir Geschlecht in der Struktur eines konflikthaft entwickelten gesellschaftlichen Verhältnisses begreifen oder wie wir historische und aktuelle Konflikte zwischen Männern und Frauen analysieren und bearbeiten, hängt davon ab, in welcher Art über Geschlecht gedacht, geredet und verhandelt wird. Geschlecht ist - wie jede Kategorie gesellschaftlicher Ordnung - durch vorgängige gesellschaftliche Prozesse strukturiert und wirkt gleichzeitig strukturierend auf aktuelles und zukünftiges Geschehen. Folglich ist Geschlecht immer nur historisch eingebettet zu verstehen, die faktischen Ausprägungen richten sich nach politischen und ökonomischen Möglichkeiten wie soziokulturellen Entwicklungen. Damit verweisen Konflikte um Geschlecht auf aktuelle psychische oder soziale Probleme, auf veränderte öffentliche Diskurse, auf Unstimmigkeiten in individuellen oder kollektiven geschlechtsbezogenen Praktiken oder auf unangepasste Räume und Zeiten samt ihren materialisierten Ge-schlechtszuweisungen. Dies bedeutet u.a., dass sich eine wissenschaftliche Thematisierung von Geschlecht nicht länger auf eine natürliche, biologisch bzw. anthropologisch begründete Unterscheidung von Genusgruppen berufen kann, sondern jeweils die Relevanzkriterien suchen muss, die dem Problemfeld angemessen sind. Der Beitrag thematisiert entsprechend Konfliktursachen und Konfliktgeschichte, vier Fassetten des Konfliktgegenstands, Akteure und Austragungsformen des Geschlechterkonfliktes sowie Möglichkeiten der Konfliktregelung.
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 4711-4712
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 4762-4773
"Entlang etablierter Emanzipationsdiskurse und mit der Institutionalisierung von 'Gender Mainstreaming' scheint sich mittlerweile die Verwirklichung von (mehr) Geschlechteregalität zur gesellschaftlich anerkannten Querschnittaufgabe entwickelt zu haben und so die Ablösung der für die Moderne vorherrschenden Geschlechterordnung zu markieren. Dem gegenüber behauptet der zeitdiagnostisch-empirische Blick vielfach ein Fortbestehen oder gar Wiederaufleben ungleicher Praxis zwischen den Geschlechtern vor allem auch in den privaten Lebensverhältnissen. In Anlehnung an Michel Foucault entfaltet der Vortrag das moderne Geschlechterdispositiv als ein - auf eine historisch spezifische Situation rekurrierendes - 'formierendes Netz mit machtstrategischer Funktion' und zeigt, wie der behauptete Widerspruch zwischen geschlechterpolitischen Vorgaben und den alltagspraktischen Machtdynamiken von Paaren theoretisch gefasst und empirisch gedeutet werden kann. Dabei bilden Dispositive Möglichkeitsräume für diskursiv vermitteltes, 'für wahr genommenes' Wissen und konstituieren (überindividuelle) Handlungs-/ Interaktionsmuster, die in ihren symbolischen und materialen Objektivierungen jene Praxisfelder als 'Machtformationen' strukturieren, die wiederum von Diskursen bzw. den vorherrschenden Wissensordnungen adressiert werden. Diese analytische Verbindung von (Macht-)Wissen und Praxis verweist hinsichtlich der Akteure auf diskursiv formierte Subjektpositionierungen sowie deren korrespondierende Subjektivierungsweisen als (institutionalisierte) Praktiken der 'Selbst'-Deutung und Präsentation. Somit ist zu diskutieren, inwieweit Machtdifferenzen und Ungleichheiten in gegenwärtigen Paarbeziehungen als eine Kontinuierung der 'klassisch-modernen' Geschlechterordnung zu begreifen sind. Oder ob sich in dem eingangs skizzierten Widerspruch nicht vielmehr ein Wandel des Geschlechterdispositivs andeutet, in dem durch reflexiv-moderne Technologien des Selbst, der Selbstführung von vergeschlechtlichten Subjekten eine Transformation der Machtbeziehungen zwischen Männern und Frauen im Privaten vorangetrieben wird, die mit anders konturierter, aber keineswegs mit 'weniger' Geschlechterungleichheit einhergehen wird." (Autorenreferat)
Rechtsextremismus wurde und wird in der Öffentlichkeit häufig als Jugendphänomen diskutiert und aus dieser Perspektive ist Schule und Sozialarbeit mit der Aufforderung konfrontiert, für die Problemlösung verantwortlich zu sein. Rechtsextremismus entsteht und wirkt jedoch aus der Mitte der Gesellschaft, so dass sich auch alle gesellschaftlichen Institutionen und jede einzelne Person in ihrem beruflichen und privaten Umfeld als "zuständig" begreifen sollten und dies nicht auf bestimmte Professionen delegiert werden kann. Dennoch stellt jugendlicher Rechtsextremismus für Schule und Sozialarbeit eine besondere Herausforderung dar, da Adoleszente dazu neigen, gesellschaftliche Grundstimmungen zugespitzt, d.h. z.B. besonders provokant und aggressiv auszuagieren. Schule und Sozialarbeit haben sehr unterschiedliche Aufgaben und gesellschaftliche Funktionen und nehmen in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus verschiedene Rollen ein. Zu Beginn wollen wir deshalb die Frage klären, was die jeweilige Besonderheiten von Schule und Sozialarbeit sind.