In eigener Sache. Ein Dokument der Zollverwaltung der DDR
In: Deutschland Archiv, Band 27, Heft 12, S. 1343 ff.
ISSN: 0012-1428, 0012-1428
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In: Deutschland Archiv, Band 27, Heft 12, S. 1343 ff.
ISSN: 0012-1428, 0012-1428
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 130, Heft 9
ISSN: 2366-0651
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 53, Heft 7, S. 304
ISSN: 0029-859X
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 115, Heft 7, S. 503
ISSN: 0012-1363
In: Gemeinsames Ministerialblatt des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Band 48, Heft 8, S. 133
ISSN: 0939-4729, 0939-4729
In: Gemeinsames Ministerialblatt des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Band 50, Heft 1, S. 3
ISSN: 0939-4729, 0939-4729
In: Sugar industry, S. 665-676
1836 wurden durch die preußische Zollverwaltung die Zölle auf Zuckerimporte mehr als verdoppelt, primär nicht um die aufkeimende Rübenzuckerindustrie zu stärken, sondern als Gegenmaßnahme auf das niederländische Zollsystem, das hohe Rückzölle auf Zuckerexporte gewährte. Dies führte in den Gebieten des deutschen Zollvereins zu einer Gründungswelle von Zuckerfabriken zwischen 1836 und 1838 [1].
In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 38, S. 2480-2490
ISSN: 0341-1109
World Affairs Online
In: World development: the multi-disciplinary international journal devoted to the study and promotion of world development, Band 11, Heft 7, S. 565-574
ISSN: 0305-750X
Attempt to quantify the gains and losses for India from the changes in import tariffs decided during the Tokyo round of multilateral trade negotiations. Focus is laid on exports to the EEC, Japan, and the USA. Results indicate that gains for India from most-favoured nation tariff cuts far outweigh her losses due to the erosion of preference margins acquired under the generalized system of preferences. (Economische Voorlichtingsdienst)
World Affairs Online
In: Sudanow, Band 11, Heft 1, S. 34-35
ISSN: 0378-8059
A report on recent changes of custom laws since the fall of Nimeiri as well as on the dispute, whether customs should be in the hands of the military or kept under civilian control. The roots of the dispute go back to September 1984 when a number of prominent trade unionists requested permission to form a trade association for customs officers. The civilians claim that a full militarisation of customs services would disqualify Sudan from membership in the Cooperative Customs Council based in Brussels. (DÜI-Asd)
World Affairs Online
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 15, S. 80
ISSN: 0722-8333
Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages stellt der Bericht die Entwicklung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung umfassend dar. Er beschränkt sich dabei nicht allein auf die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung (BillBG), sondern stellt die Entwicklung im gesamten Bereich der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung für die Jahre 2000 bis einschließlich 2004 dar. Politisches Ziel ist es, sicherzustellen, dass die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eingehalten werden. Gleichzeitig wird gegen illegale Arbeitnehmerüberlassungen und Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgegangen, vor allem auch gegen Verschleierungsversuche durch Scheinselbstständigkeit oder Vortäuschen von Entsendungen. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist auf europäischer Ebene die grenzüberschreitende Vollstreckung und der Entwurf einer europäischen Dienstleistungsrichtlinie zentral, auf der bilaterale Ebene existiert eine deutsch-französische Verwaltungsvereinbarung. Als Fazit wird festgehalten: Die Anstrengungen aller beteiligten Behörden und Stellen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung haben im Berichtszeitraum erheblich zugenommen. Einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienten und wirkungsvollen Vorgehensweise des Bundes stellt die Bündelung der Kräfte der ehemaligen Arbeitsmarktinspektionen der Bundesanstalt für Arbeit und der BillBZ-Einheiten des Zolls in dem neuen Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung dar. Maßgeblich für die Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist u. a. das neue zum 1. August 2004 in Kraft getretene Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dieses hat mit seiner erstmaligen Definition der Schwarzarbeit, mit den erheblich gestärkten Prüfbefugnissen der Zollverwaltung und durch die Schließung von Strafbarkeitslücken die Schwarzarbeitsbekämpfung auf eine neue, deutlich verbesserte Grundlage gestellt. Da Verschleierungs- und Umgehungstatbestände ständig weiter verfeinert werden, bleibt es für die Verfolgungsbehörden unverändert schwierig, Verstöße nachzuweisen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Stellen sowie durch einen ständigen Erfahrungsaustausch können auf Dauer nachhaltige Erfolge erzielt werden. (IAB)
In: Subventionsbericht: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre, Heft Dr. 15/5934, S. 80
Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages stellt der Bericht die Entwicklung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung umfassend dar. Er beschränkt sich dabei nicht allein auf die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung (BillBG), sondern stellt die Entwicklung im gesamten Bereich der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung für die Jahre 2000 bis einschließlich 2004 dar. Politisches Ziel ist es, sicherzustellen, dass die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eingehalten werden. Gleichzeitig wird gegen illegale Arbeitnehmerüberlassungen und Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgegangen, vor allem auch gegen Verschleierungsversuche durch Scheinselbstständigkeit oder Vortäuschen von Entsendungen. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist auf europäischer Ebene die grenzüberschreitende Vollstreckung und der Entwurf einer europäischen Dienstleistungsrichtlinie zentral, auf der bilaterale Ebene existiert eine deutsch-französische Verwaltungsvereinbarung. Als Fazit wird festgehalten: Die Anstrengungen aller beteiligten Behörden und Stellen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung haben im Berichtszeitraum erheblich zugenommen. Einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienten und wirkungsvollen Vorgehensweise des Bundes stellt die Bündelung der Kräfte der ehemaligen Arbeitsmarktinspektionen der Bundesanstalt für Arbeit und der BillBZ-Einheiten des Zolls in dem neuen Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung dar. Maßgeblich für die Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist u. a. das neue zum 1. August 2004 in Kraft getretene Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dieses hat mit seiner erstmaligen Definition der Schwarzarbeit, mit den erheblich gestärkten Prüfbefugnissen der Zollverwaltung und durch die Schließung von Strafbarkeitslücken die Schwarzarbeitsbekämpfung auf eine neue, deutlich verbesserte Grundlage gestellt. Da Verschleierungs- und Umgehungstatbestände ständig weiter verfeinert werden, bleibt es für die Verfolgungsbehörden unverändert schwierig, Verstöße nachzuweisen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Stellen sowie durch einen ständigen Erfahrungsaustausch können auf Dauer nachhaltige Erfolge erzielt werden. (IAB)
In: Administration: revue de l'administration territoriale de l'état, Heft 195, S. 11-14
ISSN: 0223-5439
World Affairs Online
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 530, S. 1-5
ISSN: 0722-8333
Mit dem Gesetz soll die Verfolgung von Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der Begriff Schwarzarbeit wird umfassend definiert und die damit zusammenhängende Steuerhinterziehung deutlich hervorgehoben. Schwarzarbeit liegt danach bei Verletzung der Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach dem Steuerrecht und SGB vor. In dem Gesetz sollen erstmalig die Kontrollregelungen aus den verschiedenen Vorschriften, insbesondere des Sozialgesetzbuches, inhaltlich zusammengeführt und wesentlich ergänzt werden. Schwarzarbeit werde umfassend definiert, indem die eigentlichen fiskalischen Gesichtspunkte deutlich hervorgehoben werden. Es werden klare Prüfungs- und Ermittlungsrechte der zuständigen Behörden beschrieben. Umfassende Prüfrechte der Zollverwaltung sollen die Prüfungen effektiver gestalten und dazu beitragen, dass Schwarzarbeiter sich ihren Pflichten gegenüber Staat und Gemeinwohl nicht länger entziehen können. (IAB)
In: Drucksachen / Bundesrat, Heft Dr. 530/04, S. 1-5
ISSN: 0720-2946
Mit dem Gesetz soll die Verfolgung von Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der Begriff Schwarzarbeit wird umfassend definiert und die damit zusammenhängende Steuerhinterziehung deutlich hervorgehoben. Schwarzarbeit liegt danach bei Verletzung der Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach dem Steuerrecht und SGB vor. In dem Gesetz sollen erstmalig die Kontrollregelungen aus den verschiedenen Vorschriften, insbesondere des Sozialgesetzbuches, inhaltlich zusammengeführt und wesentlich ergänzt werden. Schwarzarbeit werde umfassend definiert, indem die eigentlichen fiskalischen Gesichtspunkte deutlich hervorgehoben werden. Es werden klare Prüfungs- und Ermittlungsrechte der zuständigen Behörden beschrieben. Umfassende Prüfrechte der Zollverwaltung sollen die Prüfungen effektiver gestalten und dazu beitragen, dass Schwarzarbeiter sich ihren Pflichten gegenüber Staat und Gemeinwohl nicht länger entziehen können. (IAB)