Asylrecht
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 31, Heft 2, S. 118
ISSN: 0344-7871
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In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 31, Heft 2, S. 118
ISSN: 0344-7871
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 25, Heft 6, S. 222-229
ISSN: 0514-6496
Der Autor geht auf die aktuelle Diskussion einer Änderung des Art 16 Abs 2 S 2 GG ein, der nach Ansicht vieler Politiker und der Medien für die Probleme im Asylbereich verantwortlich ist und der eine nationale wie auch europäische Lösung erschwert. Der Autor ist der Auffassung, daß mit einer Änderung allein des Art 16 Abs 2 S 2 GG verfassungsrechtlich eine Begrenzung des Asylbewerberzugangs nicht erreicht werden kann, sondern hierzu weiterreichende Änderungen des Grundgesetzes erforderlich wären. Der Autor belegt diese These mit einer detaillierten Analyse des Verhältnisses von Art 1 Abs 1 und Art 20 Abs 3 zum Art 16 Abs 2 S 2, denn wenn die in diesen beiden Artikeln festgelegten Grundsätze berührt sind, ist nach Art 79 Abs 3 GG eine Änderung des Grundgesetzes unzulässig. ** Hinsichtlich der Menschenwürde kommt er zu dem Ergebnis, daß der Kerngehalt der Asylrechtsgarantie nach Art 16 Abs 2 S 2 Bestandteil des Grundsatzes der Menschenwürde ist und daher eine Aufgabe oder Einschränkung des Art 16 Abs 2 S 2 nach Art 79 Abs 3 nicht zulässig ist. ** Zum Art 20 Abs 3 stellt er fest, daß eine Verfassungssänderung mit der Folge, daß der Individualrechtscharakter des Asylrechts und dessen Einklagbarkeit beseitigt werden, ein elementarer Widerspruch zu dem auch im Rechtsstaatsprinzip zum Ausdruck gelangten Grundsatz des Art 20 Abs 3 GG wäre und daher durch Art 79 Abs 3 GG ausgeschlossen ist. ** Im Hinblick auf eine europäische Harmonisierung des Asylrechts kommt der Autor zu der Feststellung, daß die durch Art 79 Abs 3 errichteten Schranken auch nicht durch eine Übertragung von Hoheitsrechten nach Art 24 GG überwunden werden könnten.
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 7, S. 1-3
ISSN: 0342-5746
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 26, S. 4-6
ISSN: 0342-5746
In: Migrationsforschung und Interkulturelle Studien: zehn Jahre IMIS, S. 114-133
Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Asylrechtssystems in der Europäischen Union, das verbindlich festlegen soll, welcher Staat in welchen Fällen die Asylanträge überprüft und wie Ungleichgewichte bei den Belastungen aufgrund der Aufnahme von Flüchtlingen vermieden werden können. Darüber hinaus zielt der Beschluss zur Asylrechtsharmonisierung auf die Einführung eines gerechten und wirksamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Status für anerkannte Asylbewerber sowie auf Regelungen über den rechtlichen Status anderer schutzbedürftiger Personen. Der Autor weist darauf hin, dass die Hauptprobleme in diesem Bereich darin bestehen, die in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlichen Kriterien der politischen Verfolgung anzugleichen. Der Zielkatalog der EU-Kommission sieht nämlich keine verbindliche Festlegung des "safe country"-Konzepts vor, vielmehr soll die Anwendung dem Ermessen der Einzelstaaten überlassen bleiben. Dennoch stellt der gegenwärtige Kommissionsvorschlag zur Asylrechtsharmonisierung eine wichtige und offene Diskussionsgrundlage dar, die den rechtsstaatlichen Standard in den Mitgliedstaaten in einigen wesentlichen Bereichen verbessern könnte. (ICI2)
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 5, Heft 4, S. 156-163
ISSN: 0721-5746
In: Wochenschau für politische Erziehung, Sozial- und Gemeinschaftskunde. Ausgabe Sek. II, Band 43, Heft 6, S. 211-248
ISSN: 0342-8974
In: AWR-Bulletin: Vierteljahresschrift für Flüchtlingsfragen ; offizielles Organ der AWR, Band 29, Heft 2
ISSN: 0001-2947
Der Autor geht zunächst auf den Begriff des Asylrechts aus völkerrechtlicher Sicht und dessen Umsetzung im innerstaatlichen Bereich ein, stellt die Einreisebedingungen für Asylbewerber dar und äußert sich zur Ausgestaltung des Asylrechts in Frankreich. ** Das Asylrecht folgt der Genfer Flüchtlingskonvention. Es ist in der Präambel der Verfassung verankert und als Individualrecht ausgestaltet. Bedingung für die Asylgewährung ist die politische Verfolgung mit der Option, daß der Asylbewerber sich für die Freiheit eingesetzt haben muß. Das französische positive Asylrecht anerkennt kein Asylrecht im Sinne eines subjektiven Rechts auf Einreise, sondern nur das Recht des Staates, Asyl zu gewähren. ** Illegal eingereiste Asylbewerber dürfen nicht aufgrund ihrer illegalen Einreise abgeschoben werden. Nach Asylantragstellung an der Grenze bzw. bei der Präfektur im Landesinneren können Rechtsmittel eingelegt werden. ** Das Gesetz vom 25.07.52 regelt die Ausgestaltung des Asylrechts. Es gilt das Prinzip des non-refoulement. Der Asylberechtigte erhält eine Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre und hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie französische Bürger (gilt für soziale und z. T. für wirtschaftlichen Rechte). Für ihn gilt Religions- und Meinungsfreiheit, letzteres mit der Auflage der Zurückhaltungspflicht.
In: Antimilitarismus-Information: ami, Band 33, Heft 7-8, S. 5-16
ISSN: 0342-5789
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 16, Heft 3, S. 103-109
ISSN: 0721-5746
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen drei Urteilen vom 14. Mai 1996 über die Verfassungsmäßigkeit der das Asylrecht betreffenden Verfassungs- und Gesetzesänderung vom Juni 1993 einen vorläufigen Schlußstrich unter die jahrelangen Auseinandersetzungen um das deutsche Asylrecht gezogen. Diese Entscheidungen werden mehr noch als die politische Einigung im Asylkompromiß vom Dezember 1992 Inhalt und Formen des künftigen asylrechtlichen Schutzes in Deutschland bestimmen, geben sie doch über den aktuellen Gegenstand der Entscheidungen hinaus wichtige Orientierungen für Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung. Deshalb werden die wichtigsten Aussagen der drei Urteile dargestellt und kritisch gewürdigt, um die unmittelbaren Auswirkungen auf Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie die Bedeutung für künftige Gesetzgebungsvorhaben abzuschätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Revision des Grundgesetzes?, S. 177-196