Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen: Band 131
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 131
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 131 -- Frontmatter -- Inhalt -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 1. Zum Begriff des Schuldscheindarlehns im Sinne des 0 Abs. 3 in Verbindung mit § 40 Abs. 3 des Anleiheablösungsgesetzes -- 2. Inwieweit ist ein Kaufmann verpflichtet, die Mitteilung des Registergerichts über die Vornahme einer von ihm beantragten Eintragung in das Handelsregister auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit nachzuprüfen? -- 3. Können für einen Kreis von Forderungen mehrere selbständige Höchstbetragshypotheken in der Art bestellt werden, daß der Gläubiger demnächst frei bestimmen darf, für welche Forderungen die eine und für welche diö andere Hypothek haften soll? -- II. Öffentliches Recht -- 4. Kann Ein Bedingter Vertragsschluß In Einer Urkunde Gefunden Werden, Worin Eine Partei Erklärt, Der Vertrag Solle Erst Nach Ihrer Gegenbestätigung In Kraft Treten? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 5. Kann die Mitteilung, daß bei Einbringung eines Handelsgeschäfts mit Firma in eine zu gründende Aktiengesellschaft der Ausschluß der Schuldenübernahme vereinbart worden sei, mit Wirkung gegen Dritte schon vor der Eintragung der Aktiengesellschaft ins Handelsregister gemacht werden? -- III. Gerichtliches Verfahren -- 6. Ist der ordentliche Vorsitzende eines Senats durch die Tätigkeit als Reichstagsabgeordneter dauernd verhindert, den Vorsitz zu führen? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 7. Gilt für die Rückzahlung von Teilbeträgen einer Anleihe auf Grund einer Auslosung § 25 oder § 29 AufwG? -- 8. Ist auf die Tilgung einer 1911 in Deutsch-Südwestafrika zwischen Deutschen begründeten Darlehnsschuld das deutsche Aufwertungsrecht oder die Währungsproklamation des englischen Administrators vom 15. Dezember 1920 anzuwenden -- 9. Findet das Aufwertungsgesetz auf eine Hypothek und die durch sie gesicherte Forderung Anwendung, wenn die Hypothek nach dem 13. Februar 1924 eingetragen worden ist? -- I. Bürgerliches Recht -- b. Landesrecht -- 10. Ist der Prozeßrichter bei Prüfung des Fristablaufs nach § 7 Abs. 3, 4 des preußischen Grundstücksverkehrsgesetzes an den von der Verwaltungsbehörde bescheinigten Zeitpunkt des Eingangs eines ordnungsmäßigen Genehmigungsantrags gebunden? -- 11. Zur Frage des Eigentumserwerbs an An- oder Aufschüttungen am Ufer öffentlicher Flüsse nach preußischem Recht -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 12. Zur Anwendung des § 892 BGB -- 13. Unter welchen Voraussetzungen haftet die Krankenkasse dem Kassenmitglied für die Folgen der unrichtigen Begutachtung durch den mit der Nachuntersuchung beauftragten Vertrauensarzt? Befreit sorgfältige Auswahl des Vertrauensarztes von der Haftung? -- 14. Inwieweit ist ein Wettbewerb mit Reklamesätzen statthaft, die im Komparativ gefaßt sind? -- 15. Ist eine im Rheinland unter der Herrschaft des Code civil getroffene Vereinbarung, daß eine Schuld in deutschen Reichsgoldmünzen zahlbar sei, als Goldmünzklausel oder als verschärfte Goldwertklausel zu deuten? -- II. Öffentliches Recht -- 16. Kann Ein Beamter Dem Staate Gegenüber Wirksam Aus Sein Ruhegehalt Verzichten? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 17. Kann Von Einer Hypothek, Die Über Den Preis Einer Bestimmten Menge Roggen Lautet, Ein Auf Einen Bestimmten Reichsmarkbetrag Gestellter Teil Abgetreten Werden? -- 18. Inwieweit Ist Der Wegfall Der Geschäftsgrundlage Zu Berücksichtigen, Wenn Eine Während Der Zeit Des Währungsverfalls Bewirkte Auseinandersetzung Zwischen Gesellschaftern In Frage Steht? -- 19. Bedarf Es Zum Übergang Des Grundstückseigentums Einer Neuen Eintragung Des Eigentumswechsels Im Grundbuch, Wenn Die Behördliche Genehmigung Zur Auflassung Erst Erteilt Wurde, Nachdem Die Frühere Eintragung Des Erwerbers Im Wege Der Berichtigung Des Grundbuchs Bereits Wieder Beseitigt Worden War? -- 20. Gilt die für die Aufwertung der Guthaben bei Fabrik- und Werksparkassen getroffene Sonderregelung auch zugunsten von Einlegern, die nicht Arbeitnehmer des Betriebs sind oder gewesen sind, zu dem die Sparkasse gehört? -- III. Gerichtliches Verfahren -- 21. Ist in dem Falle, wenn der Lauf einer an sich mit einem Sonntag auslaufenden Frist zum Nachweise der Zahlung der Prozeßgebühr durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs gehemmt wurde, der auf den Sonntag folgende Werktag in den von Beendigung der Hemmung ab laufenden übrigen Teil der Frist einzurechnen? -- 22. Zum Versäumnisverfahren in der Berufungsinstanz -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 23. Gehört die Heimstätte im Sinne des Reichsheimstättengesetzes zur Konkursmasse des Heimstätters? -- 24. Welche Anforderungen sind an den Führer eines Kraftwagens zu stellen, wenn er ein anderes Kraftfahrzeug überholen will? -- I. Bürgerliches Recht -- b. Landesrecht -- 25. Wieweit sind bei der Bemessung einer Enteignungsentschädigung künftig zu erwartende Ereignisse zu berücksichtigen? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Rechtsrecht -- 26. Kommt der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft hinsichtlich des 12 Abs. 2 des Beamten-Unfallfürsorgegesetzes vom 18. Juni 1901 dieselbe Stellung zu wie dem ehemaligen Unternehmen "Deutsche Reichsbahn" und wie dem Deutschen Reiche? -- 27. Kommt den Anliegerbeiträgen ein Konkursvorrecht zu? -- 28. Zur Frage der Nichtigkeit von Gesellschasterbeschlüssen einer Gesellschaft mbH., insbesondere der Bilanzgenehmigung -- 29. Kann der Sicherheitszessionar von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft ' mbH. gegenüber der Klage eines Gesellschaftsgläubigers, der die Stammeinlageforderung gepfändet hat, einwenden, daß er für Einlagen nicht hafte? -- 30. Muß der Hypothekengläubiger die landesgesetzlichen Vorschriften gegen sich gelten lassen, die zur Sicherung der Verwendung der bei der Feuerversicherung zu leistenden Entschädigungssumme erlassen worden sind? -- III. Gerichtliches Verfahren -- 31. Darf von der Partei, der auf ihren Antrag ein Notsristzeugnis erteilt und durch die Post übersandt wird, eine Postgebühr erhoben werden? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 32. Nach welchen Grundsätzen ist die Aufwertung der Forderung des Verkäufers eines Grundstücks zu beurteilen, wenn im Kaufverträge vereinbart ist, daß der Käufer eine Hypothekenschuld nur übernehme, wenn der Gläubiger sie stehen lasse, und daß andernfalls der Derkäufer den Gläubiger zu befriedigen und die auf ihn übergehende Hypothek dem Käufer zu belassen habe? -- 33. Zum Begriff der Unterhaltung einer Anlage im Sinne des § 1021 BGB. Welche Grenzen gelten für die Anwendung des § 242 BGB.? Zur Auslegung des § 249 Satz 1 BGB -- 34. Ist es unzulässig und unwirksam, wenn sich ein Gesellschafter einer Gesellschaft mbH. verpflichtet, in der Gesellschafterversammlung für die Bestellung einer bestimmten Person zum Geschäftsführer zu stimmen? Enthält die schiedsrichterliche Verurteilung zu der vereinbarten Abstimmung eine Verurteilung zur Vornahme einer verbotenen Handlung? -- III. Gerichtliches Verfahren -- 35. Zur Anwendung des § 717 Abs. 2 ZPO -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 36. Setzt die Beschränkung der Haftung nach § 8 Nr. 1 des Kraftfahrzeuggesetzes voraus, daß der Verletzte einen Beförderungsvertrag geschlossen hat? -- 37. Zur Anwendung des § 271 Abf. 3 Satz 2 HGB -- 38. Gilt in dem Falle, daß der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens bei einem unzuständigen Gericht gestellt worden ist, der Tag dieser Antragstellung für die Berechnung der im § 84 der Vergleichsordnung bezeichneten dreißigtägigen Frist jedenfalls dann als maßgebender Stichtag, wenn das unzuständige Gericht die Sache an das zuständige Gericht verwiesen hat? Kann der Gläubiger, der gemäß § 84 a. a. O. das zur Befriedigung Erlangte der Konkursmässe herauszugebeu hat, mit seiner wiederauflebenden ursprünglichen Forderung an den Gemeinschuldner aufrechnen -- 39. Kann ein Gläubiger, der im Verteilungsverfahren zur Hebung gekommen ist, gegen einen widersprechenden Gläubiger Feststellungsklage dahin erheben, daß der Widerspruch unbegründet sei? Zur Auslegung des § 881 Abs. 4 BGB -- II. Öffentliches Recht -- 40.