Die Arbeit untersucht vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch § 3a ESchG, ob die Regelung eine rechtssichere Handhabung der PID in Deutschland ermöglicht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, ob das Ansinnen des Gesetzgebers, die PID lediglich in engen Grenzen zuzulassen, durch § 3a ESchG realisiert werden konnte. Die Arbeit hat darüber hinaus das Ziel, die Debatten um die PID mit Blick auf die sie betreffenden unterschiedlichen Disziplinen zu spiegeln: Der Ansatz ist trotz des rechtlichen Schwerpunkts daher ein interdisziplinärer. Die PID wird folglich nicht nur einfachgesetzlich, sondern auch aus medizinischer, ethischer und verfassungsrechtlicher Perspektive betrachtet. Bei der Untersuchung des Statuts des Embryos in vitro erfolgt dabei eine umfassende Analyse der Rechtswirklichkeit, wie sie in den gesetzlichen Regelungssystemen zum vorgeburtlichen Lebensschutz und in der Rechtsprechung des BVerfG Ausdruck findet.
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Der Erfolg von Restrukturierungen hängt regelmäßig entscheidend von der steuerlichen Behandlung von durch Sanierungsmaßnahmen ausgelösten Gewinnen ab. Die Anwendung der zu diesem Zweck geschaffenen Steuerbefreiung des 3a EStG ist jedoch aufgrund zahlreicher Auslegungsfragen konfliktträchtig. Die Arbeit zeigt daher umfassend die bekannten und neu entstanden Probleme hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der Voraussetzungen und Rechtsfolgen auf, entwickelt auf Basis der einschlägigen Literatur praxisgerechte Lösungen und bietet so eine verlässliche Hilfe für die Sanierungspraxis.In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Arbeit einer Prüfung der Vereinbarkeit von 3a EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG
Der Erfolg von Restrukturierungen hängt regelmäßig entscheidend von der steuerlichen Behandlung von durch Sanierungsmaßnahmen ausgelösten Gewinnen ab. Die Anwendung der zu diesem Zweck geschaffenen Steuerbefreiung des § 3a EStG ist jedoch aufgrund zahlreicher Auslegungsfragen konfliktträchtig. Die Arbeit zeigt daher umfassend die bekannten und neu entstanden Probleme hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der Voraussetzungen und Rechtsfolgen auf, entwickelt auf Basis der einschlägigen Literatur praxisgerechte Lösungen und bietet so eine verlässliche Hilfe für die Sanierungspraxis. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Arbeit einer Prüfung der Vereinbarkeit von § 3a EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
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In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 22
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Zur Anwendung der Formvorschrift des 8 313 BGB. Ungerechtfertigte Bereicherung -- 2. Genossenschaft. Ausschließung eines Mitgliedes. Anwendbarkeit der Bestimmungen des BGB -- 3. Eheliches Güterrecht. Frage der Auskunstspflicht des Ehemannes bei der allgemeinen Gütergemeinschaft -- 4. Verschmelzung (Fusion) zweier Lebensversicherungsgesellschaften. Anspruch der Versicherten auf Sicherheitsleistung -- 5. Vollstreckbare Ausfertigung von Urkunden im Sinne von § 794 Nr. 5 ZPO. Berücksichtigung der die Leistungspflicht bedingenden Tatsachen -- 6. Arrest. Wegfall der Veranlassung für die Anordnung einer Sicherheitsleistung -- 7. Tragweite des Verbots des Zinsversprechens an Aktionäre nach 8 215 HGB -- 8. Aktiengesellschaft. Anfechtung eines die Bilanz und die Festsetzung der Dividende genehmigenden Generalversammlungsbeschlusses -- 9. Eintragung einer Hypothek auf den Namen der Firma eines Einzelkaufmanns -- 10. Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, wenir die Handlungen in verschiedenen Gerichtsbezirken vorgenommen wurden -- 11. Leistung gegen ein gesetzliches Verbot. Rückforderungsanspruch -- 12. Widerspruchsklage aus 8 ZBG. Einrede der Rechtshängigkeit -- 13. Haftung des Staates beim Betriebe staatlicher Fähren -- 14. Bankdepotgesetz. Stückeverzeichnis -- 15. Polizeiliches Verbot der Ausführung von Theaterstücken -- 16. Nichtigkeit eines Geschäftes wegen Geschäftsunfähigkeit einer Vertragspartei -- 17. Unfallpension eines preußischen Staatsbeamten -- 18. Schadensersatzanspruch wegen einer auf Veranlassung eines Dritten getroffenen polizeilichen Maßregel betr. Untersagung eines Bergbaubetriebes -- 19. Pension gemäß § 8 des Echutztruppengesetzes -- 20. Einziehung der Gerichtskosten im Zwangsverwaltungsverfahren im Falle einer Abtretung zum Inkasso -- 21. Nießbrauch. Verpflichtung zur Lastentragung. Zurückbehaltungsrecht -- 22. Haftung des Verfrachters und Frachtführers für Verlust des Frachtguts -- 23. Anspruch des durch einen Unfall verletzten Arbeiters gegen die Berufsgenossenschafl im Falle eines Verschuldens -- 24. Vertrag über die Überlassung des Vermögens des Schuldners zur Verwaltung und zum Nießbrauch behufs Befriedigung der Gläubiger. Formerfordernis -- 25. Kommanditgesellschaft. Haftbarkeit der Erben des persönlich haftenden Gesellschafters -- 26. Ausländisches Urteil. Vollstreckbarkeitserklärung -- 27. Ersatzanspruch wegen der durch die Scheidung herbeigesührten Vermögensnachteile gegen den Ehebrecher -- 28. Willensmangel auf feiten des Verheters -- 29. Arglistige Täuschung durch einen Dritten bei einem Grundstückskauf -- 30. Gewährleistungspflicht des Zedenten -- 31. Klagänderung bei der negativen Feststellungsklage -- 32. Warenzeichen. Gleichartige Waren -- 33. Kunstschutzgesetz. Anwendbarkeit auf ältere Werke -- 34. Stempelsteuer. Zinspflicht des Fiskus bezüglich der zurückzuzahlenden Stempelbeiträge -- 35. Stempelsteuer. Feststellungsklage des Fiskus auf Bestehen der Stempelpflicht -- 36. Geschmacksmuster. Erzeugnis des Kunstgewerbes -- 37. Unsallversicherungsanspruch einer Ehefrau. Vorbehaltsgut. Verzicht ohne Genehmigung des Mannes -- 38. Vertragsstrafe. Annahme der Erfüllung ohne Vorbehalt. Vereinbarung über die verfallene Strafe -- 39. Versicherung eines Schiffers gegen die Gefahren der Binnenschiffahrt -- 40. Grobe Fahrlässigkeit. Verstoß gegen die guten Sitten -- 41. Werkvertrag. Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung -- 42. Dienstvertrag. Verjährung nach 8 196 Abs. 1 Nr. 7 -- 43. Können Sachen, die nach § 811 Nr. 1 ZPO. der Pfändung nicht unterworfen sind, mit Zustimmung des Schuldners wirksam gepfändet werden? -- 44. Wechselforderung. Verjährung -- 45. Schenkung. Versprechen der Vergütung für Dienste. Schriftform -- 46. Konkurs. Rechtsstellung des besitzenden Gläubigers. Condictio indebiti -- 47. Unterhaltspflicht geschiedener Ehegatten -- 48. Form des gemeinschaftlichen Testamentes -- 49. Erbunwürdigkeit wegen falscher Anfertigung eines Testaments -- 50. Anerkennung eines Testaments. Formvorschrist -- 51. Enteignung. Entschädigung. Baugrundstück. Zwischenzins -- 52. Feuerversicherung. Abtretung. Einrede gegen den Versicherten dem neuen Gläubiger gegenüber -- 53. Wechsel. Wuchereinrede -- 54. Unfall. Frage der Verantwortlichkeit für Versehen des zugezogenen Arztes -- 55. Ist die Berufung zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung sich darauf beschränkt, über einen unselbständigen Teil des Klagantrags zu erkennen, der nur bezweckt, zur Vorbereitung der Entscheidung über den Haupt (Leistungs) antrag ein Rechtsverhältnis festznstellen, das nur eineu eiuzeluen Bestandteil des Leiftungsanspruchs darstellt? -- 56. Wertpapiere. Verletzung einer Sperrverpflichtung. Schadensersatz -- 57. Enteignung. Entschädigung. Beseitigung eines Wegeüberganges -- 58. Schlesisches Auenrecht. Benutzung der Aue durch die Gemeinde -- 59. Milchverwertuugsgenossenschaft. Liquidation. Lieferungspflicht ausgeschiedener Genossen -- 60. Veräußerung eines Patentes. Abkommen mit den vereinigten Staaten von Nordamerika über den gewerblichen Rechtsschutz -- 61. Ausübung eines Rechts lediglich zur Schadenszufügung -- 62. Beginn des Ruhens der Militärrente -- 63. Umfang der Verwaltungsbefugnis des Nachlaßverwalters -- 64. Herausgabe von Zinsscheinen von als Sicherheit hinterlegten Wertpapieren -- 65. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Tilgung einer erhöhten Stammeinlage durch Aufrechnung -- 66. Zwangsversteigerung mehrerer bebauter Grundstücke. Überbaugerechtigkeit -- 67. Vormerkung bei der Eigentümergrundschuld -- 68. Anordnungen der Aufsichtsbehörden für Ortskrankenkassen. Rechtsweg -- 69. Werkvertrag. Unterschied vom Dienstvertrag. Pfandrecht des Unternehmers -- 70. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Verpflichtung der Liquidatoren zur Konkursanmeldung -- 71. Aktiengesellschaft. Übertragung von Namensaktien. Konkurs -- 72. Erstreckt sich die Vorschrift des § 528 Abs. 1 Satz 2 ZPO. auch auf die sachliche Zuständigkeit? -- 73. Tauschvertrag. Minderung -- 74. Haftung des Bergwerkseigentümers für den einem benachbarten Bergwerk zugefügten Schaden -- 75. Verkauf von Holz auf dem Stamme. Zurückbehaltungsrecht -- 76. Landwirtschaftliche Unfallversicherung. Regreßanspruch der Berufsgenosse -- 77. Ehescheidung wegen böswilliger Verlassung. Verzeihung -- 78. Haftung des Staates für Versehen der Grundbuchbeamten -- 79. Hypothek. Haftung des Grundstücks für Kosten -- 80. Armenverband. Verjährung der Ersatzansprüche -- 81. Nichtigkeit wegen Nichtbeobachtung von Formvorschriften. Weigerung denselben zu genügen -- 82. Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Aufrechnungsbefugnis des Erstehers -- 83. Zusammenstoß eines deutschen Kriegsschiffes mit einem Kauffahrteischiff. Frage der Haftbarkeit des Reichsfiskus -- 84. Zwangsversteigerung eines zu einer Kleinbahn verwendeten Grundstücks -- 85. Enteignung. Vereinbarung nach § 16 des Enteignungsgesetzes. Nachsorderungen -- 86. Hypothek. Eintragung der Bewilligung einer Zinsermäßigung -- 87. Militärrente. Ruhen und Aufleben des Vorzugs derselben -- 88. Preus;. Stempelsteuer. Allgemeiner Vertragsstempel -- 89. Voraussetzung der Wirksamkeit eines Aufrechnungsvertrages -- 90. Berechnung des Pflichtteils, wenn zu dem Nachlasse ein anderer Nachlaß gehört -- 91. Vorkaufsrecht. Notwendigkeit der Beobachtung der Formvorschrift des § 313 BGB -- 92. Handlungsgehilfe. Nichtantritt des Dienstes. Übernahme von Diensten bei einem anderen Prinzipal -- 93. Wertzuwachssteuern. Gehören dieselben im Zweifel zu den von dem Ansteigerer übernommenen Umsatzsteuer -- 94. Gesellschaft m. beschr. Haftung. Haftbarkeit des vor der Eintragung Handelnden -- 95. Unfall im Gewerbebetrieb. Haftbarkeit des Betriebsunlernehmers -- 96. Protokollanlage zu einer öffentlichen Urkunde. Verlesung. Grundabtretungsangebot -- 97. Preus;. Stempelsteuer. Versicherungsurkunden. Befreiung -- 98. Unfall. Ersatzanspruch der Berufsgenossenschaft gegen ein Genossenschaftsmitglied -- 99. Unfall. Anspruch gegen den haftpflichtigen Dritten nach Untergang des Anspruchs gegen die Berufsgenossenschaft -- 100. Konkurrenzverbot. Vertragsstrafe.
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Mit 22 Begriffen aus der russischen Alltagssprache, die Rückschlüsse auf Mentalität, Kultur und Befindlichkeiten zulassen, versucht der Autor einen ersten Einstieg in eine Landeskunde. Rezension: Der Titel spielt mit einer russischen Alltagsfloskel: Fragen beantwortet man mit einem "Im Prinzip Ja, aber". So stellt der Autor 22 Begriffe aus der russischen Umgangssprache vor, die Rückschlüsse auf Mentalität, Kultur und Befindlichkeiten zulassen, und auch auf das politische Denken durchschlagen können. J. Siegert, bekannt durch "111 Gründe, Russland zu lieben" (2018), lebt seit 1993 in Moskau, ist verheiratet mit einer Russin und arbeitete u.a. für das Goethe-Institut. Darum ist er durchaus mit der Alltagssprache, dem Fühlen und Denken dort vertraut. Die meisten der 22 Essays eröffnen ernsthafte historische und politische Perspektiven, geben so erste Einblicke in die Geschichte Russlands und in seine politische Verfasstheit heute. Aber auch die Essens- und Trinkkultur findet ihren Platz mit tiefer gehenden Erklärungen. - Siegert erzählt auf eine angenehm verständliche Art, bisweilen auch amüsant und versucht so Sympathien für Land und Leute zu wecken. Dabei hält er aber kritische Distanz zur Wirtschafts-, Innen- und Aussenpolitik der aktuellen Regierung. Ein guter landeskundlicher Einstieg. (2)
Auch in scheinbar harmlosen Alltagsfragen verstecken sich oft Vorurteile. Jetzt melden sich People of Color selbst zu Wort und berichten darüber, wie Alltagsrassismus in Deutschland und Österreich aussieht. Antirassismus- Expert*innen aus der afrikanischen, muslimischen, asiatischen, jüdischen und Rom*nja-Community erklären, woran rassistische Fragen und Denkmuster erkannt werden können und geben Tipps, diese zu überwinden. (Verlagsinformation)
Die Bedrohungen durch die Klimakrise werden im Kulturbereich intensiv diskutiert und zwingen zum Handeln. Denn auch Kulturmacher*innen müssen Verantwortung für eine nachhaltige Gesellschaft übernehmen und ihre Produktionsweisen dahingehend umstellen. Doch wie kann die damit verbundene Transformation gelingen und welche kulturpolitischen Weichenstellungen sind notwendig? Zur Beantwortung dieser Fragen versammelt das Jahrbuch für Kulturpolitik 2021/22 bekannte Expert*innen aus Wissenschaft, Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturpraxis, die den Kulturwandel zur Nachhaltigkeit systematisch erfassen und Handlungsoptionen für die Zukunft aufzeigen.
Die Bedrohungen durch die Klimakrise werden im Kulturbereich intensiv diskutiert und zwingen zum Handeln. Denn auch Kulturmacher*innen müssen Verantwortung für eine nachhaltige Gesellschaft übernehmen und ihre Produktionsweisen dahingehend umstellen. Doch wie kann die damit verbundene Transformation gelingen und welche kulturpolitischen Weichenstellungen sind notwendig? Zur Beantwortung dieser Fragen versammelt das Jahrbuch für Kulturpolitik 2021/22 bekannte Expert*innen aus Wissenschaft, Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturpraxis, die den Kulturwandel zur Nachhaltigkeit systematisch erfassen und Handlungsoptionen für die Zukunft aufzeigen.