Handbook of development economics, Vol. 3A
In: Handbooks in economics 9
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In: Handbooks in economics 9
In: Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg Bd. 32, Buch
In: Bundesanzeiger
In: [Beilage] 60,160a
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 822
Immer wieder wird die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf spektakuläre Dopingfälle bei sportlichen Großereignissen gelenkt. Die Vorkommnisse im Spitzensport sind die Spitze des Eisberges, denn auch der Breitensport ist betroffen. Ein nicht zu unterschätzender Grund für die dramatische Entwicklung ist die schlechte Aufklärung der Sportler über die Folgen der Doping-Mittel. Das Buch stellt Doping-Mittel und Doping-Methoden vor, dabei werden Gruppen der verbotenen Wirkstoffe analysiert. Tabellen und Diagramme sind bei der Orientierung hilfreich. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit dem Doping im internationalen Sport. Es sind Doping-Listen zu finden, weiterhin wurden Gesetzestexte zum Thema abgedruckt. Der Titel ist sehr gut gegliedert, das Sachregister erleichtert den schnellen Zugang. Es wird nicht nur über verbotene Mittel informiert, sondern es gibt auch eine Liste der zulässigen Medikamente.
In: Educazione al patrimonio culturale, formazione storica, altri saperi 1
In: Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, S. 173-192
Es leuchtet nicht ein, so der Verfasser, warum jemand, der wie Hobbes der Meinung ist, dass der Naturzustand verlassen werden muss, auf die staatsabsolutistische Position festgelegt sein müsse. Es gibt doch ein Drittes zwischen Naturzustand und Leviathan, nämlich die gemäßigte konstitutionelle Herrschaft; in ihr ist die Gewaltausübung nicht vorgabenfreie schöpferische Ordnungssetzung aus dem normativen Nichts heraus, sondern gesetzlich gebunden und institutionell domestiziert. Es gibt viele Organisationsformen gemäßigter Herrschaft, eine Vielfalt von Mäßigungsinstrumenten, normativen Vorgaben und institutionellen Bindungen: da ist an individuelle Grundrechte zu denken, die staatlichem Handeln eine Grenze ziehen, an vernunftrechtliche oder kontraktualistisch begründete Gerechtigkeitsprinzipien, aber auch an den Konstitutionalismus, der den Gesetzgeber an die Verfassung bindet, an das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und an die Gewaltenteilung. Hobbes hat all diese Mäßigungsinstrumente explizit oder implizit verworfen, sein Leviathan ist weder ein Verfassungsstaat noch ein Rechtsstaat, denn er lehnt sowohl die Verfassungsbindung als auch die Gesetzesbindung des Souveräns ab und betrachtet jede Form von Gewaltenteilung als schweren ordnungspolitischen Fehler. (ICF2)
In: btb 73794
In: Schriftenreihe SWW 133