Die Arbeit untersucht vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch § 3a ESchG, ob die Regelung eine rechtssichere Handhabung der PID in Deutschland ermöglicht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, ob das Ansinnen des Gesetzgebers, die PID lediglich in engen Grenzen zuzulassen, durch § 3a ESchG realisiert werden konnte. Die Arbeit hat darüber hinaus das Ziel, die Debatten um die PID mit Blick auf die sie betreffenden unterschiedlichen Disziplinen zu spiegeln: Der Ansatz ist trotz des rechtlichen Schwerpunkts daher ein interdisziplinärer. Die PID wird folglich nicht nur einfachgesetzlich, sondern auch aus medizinischer, ethischer und verfassungsrechtlicher Perspektive betrachtet. Bei der Untersuchung des Statuts des Embryos in vitro erfolgt dabei eine umfassende Analyse der Rechtswirklichkeit, wie sie in den gesetzlichen Regelungssystemen zum vorgeburtlichen Lebensschutz und in der Rechtsprechung des BVerfG Ausdruck findet.
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Im Rahmen des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes fügte der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2007 mit § 331 Nr. 3a HGB eine neue Strafnorm auf dem Gebiet des Bilanzstrafrechts ein. Durch diese wurde die Abgabe eines unrichtigen »Bilanzeids« zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lage- und Konzernlagebericht von den gesetzlichen Vertretern von Kapitalgesellschaften unter Strafe gestellt. Seit ihrem Inkrafttreten wirft diese Strafnorm zahlreiche Fragen auf. Insbesondere wird vor dem Hintergrund, dass die unrichtige Rechnungslegung bereits seit jeher unter Strafe gestellt ist, in der Fachliteratur intensiv über den Anwendungsbereich von § 331 Nr. 3a HGB diskutiert. Eine klärende Gerichtsentscheidung steht bis heute aus. -- Die Arbeit behandelt sämtliche für Wissenschaft und Unternehmenspraxis bedeutsamen Fragestellungen rund um den Bilanzeid. Unter anderem forschte der Verfasser mehrere Monate lang an der University of California in Berkeley, um sich mit dem US-amerikanischen Bilanzrecht und Bilanzstrafrecht vertraut zu machen, dessen Modernisierung durch den »Sarbanes-Oxley Act of 2002« gewissermaßen den Grundstein für die innerdeutsche Gesetzgebung darstellt. Eine unter den Finanzvorständen sämtlicher im DAX, MDAX und SDAX gelisteten Unternehmen durchgeführte Fragebogen-Untersuchung rundet die Darstellung ab. -- Ausgezeichnet durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln mit dem CBH-Promotionspreis 2014.
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Der Erfolg von Restrukturierungen hängt regelmäßig entscheidend von der steuerlichen Behandlung von durch Sanierungsmaßnahmen ausgelösten Gewinnen ab. Die Anwendung der zu diesem Zweck geschaffenen Steuerbefreiung des § 3a EStG ist jedoch aufgrund zahlreicher Auslegungsfragen konfliktträchtig. Die Arbeit zeigt daher umfassend die bekannten und neu entstanden Probleme hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der Voraussetzungen und Rechtsfolgen auf, entwickelt auf Basis der einschlägigen Literatur praxisgerechte Lösungen und bietet so eine verlässliche Hilfe für die Sanierungspraxis. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Arbeit einer Prüfung der Vereinbarkeit von § 3a EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
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In diesem Report erhalten Sie wichtige Informationen zum Immobilienmarkt in Halle. Die Quellen stammen vom Statistischen Bundesamt, dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt sowie aus Marktstudien des Immobilienverbands Deutschland IVD, Bundesverband der Immobilienberater, Makler und Sachverständigen e.V..
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Mit dem im Jahre 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der Gesetzgeber den Schutz vor Diskriminierungen erstmals umfassend kodifiziert. Die Effektivitaet dieses Schutzes steht und faellt mit der prozessualen Durchsetzbarkeit der Benachteiligungsverbote aus den 7 Abs. 1, 19 AGG. Dementsprechend enthaelt 22 AGG eine Regelung, welche die beweisrechtliche Situation fuer Diskriminierungsopfer erleichtern soll. Der Verfasser setzt sich im Kern mit dem Anwendungsbereich der Beweislastregel sowie den Voraussetzungen und dem Umfang der Rechtsfolge der Beweislastumkehr
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Die Schweiz ist ein Land, das seit der Industrialisierung und des damit einhergehenden wirtschaftlichen Aufschwungs am Ende des 19. Jahrhunderts Zuwanderer anzieht. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung lag 2009 bei 22,9 Prozent und damit höher als in vielen anderen europäischen Staaten. Trotz dieser Tatsachen hat die Schweiz es lange Zeit abgelehnt, sich als Einwanderungsland zu sehen. Eine systematische Integrationspolitik wurde daher erst in den letzten Jahren konzipiert. Während seit den 1990er Jahren die Zuwanderungsbedingungen für EU-Staatsangehörige sukzessiv erleichtert wurden, beschränkt sich die Zuwanderung aus Drittstaaten aktuell auf Hochqualifizierte und den Familiennachzug.
Managementforschung informiert jährlich über neueste Erkenntnisse und Trends der wissenschaftlichen Diskussion.Band 22 (2012) enthält Beiträge zu folgenden Themen:§ Formalisierung und Wohlbefinden am Arbeitsplatz§ Regulatorische Unsicherheit und private Standardisierung§ Die Bedeutung des institutionellen Gründungskontexts für die Übernahme der Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex§ Eine anomietheoretische Analyse des Managements von Innovativität in Organisationen § Abusive Supervision als stabile Ko-Konstruktion dysfunktionaler Beziehungsrealität§ Regelsysteme in grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen
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In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 22
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Zur Anwendung der Formvorschrift des 8 313 BGB. Ungerechtfertigte Bereicherung -- 2. Genossenschaft. Ausschließung eines Mitgliedes. Anwendbarkeit der Bestimmungen des BGB -- 3. Eheliches Güterrecht. Frage der Auskunstspflicht des Ehemannes bei der allgemeinen Gütergemeinschaft -- 4. Verschmelzung (Fusion) zweier Lebensversicherungsgesellschaften. Anspruch der Versicherten auf Sicherheitsleistung -- 5. Vollstreckbare Ausfertigung von Urkunden im Sinne von § 794 Nr. 5 ZPO. Berücksichtigung der die Leistungspflicht bedingenden Tatsachen -- 6. Arrest. Wegfall der Veranlassung für die Anordnung einer Sicherheitsleistung -- 7. Tragweite des Verbots des Zinsversprechens an Aktionäre nach 8 215 HGB -- 8. Aktiengesellschaft. Anfechtung eines die Bilanz und die Festsetzung der Dividende genehmigenden Generalversammlungsbeschlusses -- 9. Eintragung einer Hypothek auf den Namen der Firma eines Einzelkaufmanns -- 10. Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, wenir die Handlungen in verschiedenen Gerichtsbezirken vorgenommen wurden -- 11. Leistung gegen ein gesetzliches Verbot. Rückforderungsanspruch -- 12. Widerspruchsklage aus 8 ZBG. Einrede der Rechtshängigkeit -- 13. Haftung des Staates beim Betriebe staatlicher Fähren -- 14. Bankdepotgesetz. Stückeverzeichnis -- 15. Polizeiliches Verbot der Ausführung von Theaterstücken -- 16. Nichtigkeit eines Geschäftes wegen Geschäftsunfähigkeit einer Vertragspartei -- 17. Unfallpension eines preußischen Staatsbeamten -- 18. Schadensersatzanspruch wegen einer auf Veranlassung eines Dritten getroffenen polizeilichen Maßregel betr. Untersagung eines Bergbaubetriebes -- 19. Pension gemäß § 8 des Echutztruppengesetzes -- 20. Einziehung der Gerichtskosten im Zwangsverwaltungsverfahren im Falle einer Abtretung zum Inkasso -- 21. Nießbrauch. Verpflichtung zur Lastentragung. Zurückbehaltungsrecht -- 22. Haftung des Verfrachters und Frachtführers für Verlust des Frachtguts -- 23. Anspruch des durch einen Unfall verletzten Arbeiters gegen die Berufsgenossenschafl im Falle eines Verschuldens -- 24. Vertrag über die Überlassung des Vermögens des Schuldners zur Verwaltung und zum Nießbrauch behufs Befriedigung der Gläubiger. Formerfordernis -- 25. Kommanditgesellschaft. Haftbarkeit der Erben des persönlich haftenden Gesellschafters -- 26. Ausländisches Urteil. Vollstreckbarkeitserklärung -- 27. Ersatzanspruch wegen der durch die Scheidung herbeigesührten Vermögensnachteile gegen den Ehebrecher -- 28. Willensmangel auf feiten des Verheters -- 29. Arglistige Täuschung durch einen Dritten bei einem Grundstückskauf -- 30. Gewährleistungspflicht des Zedenten -- 31. Klagänderung bei der negativen Feststellungsklage -- 32. Warenzeichen. Gleichartige Waren -- 33. Kunstschutzgesetz. Anwendbarkeit auf ältere Werke -- 34. Stempelsteuer. Zinspflicht des Fiskus bezüglich der zurückzuzahlenden Stempelbeiträge -- 35. Stempelsteuer. Feststellungsklage des Fiskus auf Bestehen der Stempelpflicht -- 36. Geschmacksmuster. Erzeugnis des Kunstgewerbes -- 37. Unsallversicherungsanspruch einer Ehefrau. Vorbehaltsgut. Verzicht ohne Genehmigung des Mannes -- 38. Vertragsstrafe. Annahme der Erfüllung ohne Vorbehalt. Vereinbarung über die verfallene Strafe -- 39. Versicherung eines Schiffers gegen die Gefahren der Binnenschiffahrt -- 40. Grobe Fahrlässigkeit. Verstoß gegen die guten Sitten -- 41. Werkvertrag. Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung -- 42. Dienstvertrag. Verjährung nach 8 196 Abs. 1 Nr. 7 -- 43. Können Sachen, die nach § 811 Nr. 1 ZPO. der Pfändung nicht unterworfen sind, mit Zustimmung des Schuldners wirksam gepfändet werden? -- 44. Wechselforderung. Verjährung -- 45. Schenkung. Versprechen der Vergütung für Dienste. Schriftform -- 46. Konkurs. Rechtsstellung des besitzenden Gläubigers. Condictio indebiti -- 47. Unterhaltspflicht geschiedener Ehegatten -- 48. Form des gemeinschaftlichen Testamentes -- 49. Erbunwürdigkeit wegen falscher Anfertigung eines Testaments -- 50. Anerkennung eines Testaments. Formvorschrist -- 51. Enteignung. Entschädigung. Baugrundstück. Zwischenzins -- 52. Feuerversicherung. Abtretung. Einrede gegen den Versicherten dem neuen Gläubiger gegenüber -- 53. Wechsel. Wuchereinrede -- 54. Unfall. Frage der Verantwortlichkeit für Versehen des zugezogenen Arztes -- 55. Ist die Berufung zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung sich darauf beschränkt, über einen unselbständigen Teil des Klagantrags zu erkennen, der nur bezweckt, zur Vorbereitung der Entscheidung über den Haupt (Leistungs) antrag ein Rechtsverhältnis festznstellen, das nur eineu eiuzeluen Bestandteil des Leiftungsanspruchs darstellt? -- 56. Wertpapiere. Verletzung einer Sperrverpflichtung. Schadensersatz -- 57. Enteignung. Entschädigung. Beseitigung eines Wegeüberganges -- 58. Schlesisches Auenrecht. Benutzung der Aue durch die Gemeinde -- 59. Milchverwertuugsgenossenschaft. Liquidation. Lieferungspflicht ausgeschiedener Genossen -- 60. Veräußerung eines Patentes. Abkommen mit den vereinigten Staaten von Nordamerika über den gewerblichen Rechtsschutz -- 61. Ausübung eines Rechts lediglich zur Schadenszufügung -- 62. Beginn des Ruhens der Militärrente -- 63. Umfang der Verwaltungsbefugnis des Nachlaßverwalters -- 64. Herausgabe von Zinsscheinen von als Sicherheit hinterlegten Wertpapieren -- 65. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Tilgung einer erhöhten Stammeinlage durch Aufrechnung -- 66. Zwangsversteigerung mehrerer bebauter Grundstücke. Überbaugerechtigkeit -- 67. Vormerkung bei der Eigentümergrundschuld -- 68. Anordnungen der Aufsichtsbehörden für Ortskrankenkassen. Rechtsweg -- 69. Werkvertrag. Unterschied vom Dienstvertrag. Pfandrecht des Unternehmers -- 70. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Verpflichtung der Liquidatoren zur Konkursanmeldung -- 71. Aktiengesellschaft. Übertragung von Namensaktien. Konkurs -- 72. Erstreckt sich die Vorschrift des § 528 Abs. 1 Satz 2 ZPO. auch auf die sachliche Zuständigkeit? -- 73. Tauschvertrag. Minderung -- 74. Haftung des Bergwerkseigentümers für den einem benachbarten Bergwerk zugefügten Schaden -- 75. Verkauf von Holz auf dem Stamme. Zurückbehaltungsrecht -- 76. Landwirtschaftliche Unfallversicherung. Regreßanspruch der Berufsgenosse -- 77. Ehescheidung wegen böswilliger Verlassung. Verzeihung -- 78. Haftung des Staates für Versehen der Grundbuchbeamten -- 79. Hypothek. Haftung des Grundstücks für Kosten -- 80. Armenverband. Verjährung der Ersatzansprüche -- 81. Nichtigkeit wegen Nichtbeobachtung von Formvorschriften. Weigerung denselben zu genügen -- 82. Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Aufrechnungsbefugnis des Erstehers -- 83. Zusammenstoß eines deutschen Kriegsschiffes mit einem Kauffahrteischiff. Frage der Haftbarkeit des Reichsfiskus -- 84. Zwangsversteigerung eines zu einer Kleinbahn verwendeten Grundstücks -- 85. Enteignung. Vereinbarung nach § 16 des Enteignungsgesetzes. Nachsorderungen -- 86. Hypothek. Eintragung der Bewilligung einer Zinsermäßigung -- 87. Militärrente. Ruhen und Aufleben des Vorzugs derselben -- 88. Preus;. Stempelsteuer. Allgemeiner Vertragsstempel -- 89. Voraussetzung der Wirksamkeit eines Aufrechnungsvertrages -- 90. Berechnung des Pflichtteils, wenn zu dem Nachlasse ein anderer Nachlaß gehört -- 91. Vorkaufsrecht. Notwendigkeit der Beobachtung der Formvorschrift des § 313 BGB -- 92. Handlungsgehilfe. Nichtantritt des Dienstes. Übernahme von Diensten bei einem anderen Prinzipal -- 93. Wertzuwachssteuern. Gehören dieselben im Zweifel zu den von dem Ansteigerer übernommenen Umsatzsteuer -- 94. Gesellschaft m. beschr. Haftung. Haftbarkeit des vor der Eintragung Handelnden -- 95. Unfall im Gewerbebetrieb. Haftbarkeit des Betriebsunlernehmers -- 96. Protokollanlage zu einer öffentlichen Urkunde. Verlesung. Grundabtretungsangebot -- 97. Preus;. Stempelsteuer. Versicherungsurkunden. Befreiung -- 98. Unfall. Ersatzanspruch der Berufsgenossenschaft gegen ein Genossenschaftsmitglied -- 99. Unfall. Anspruch gegen den haftpflichtigen Dritten nach Untergang des Anspruchs gegen die Berufsgenossenschaft -- 100. Konkurrenzverbot. Vertragsstrafe.
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Dieses Buch gibt anhand von 22 Autoren und 22 ihnen zugeordneten Begriffen einen Überblick über das heute vorhandene Grundlagenwissen zur sprachlichen Interaktionsanalyse. Diejeweils in einem Kapitel besprochenen Autoren umfassen neben Linguisten (z.B. Bühler, Benveniste) auch Klassiker der Soziologie (z.B. Weber, Sacks), der Kulturtheorie (z.B. Vološinov) und der Sprachphilosophie (z.B. Wittgenstein, Austin); dazu kommen wichtige Autoren aus jüngerer Zeit (z.B. Bourdieu, Luckmann, Hymes, Geertz). Trotz dieser interdisziplinären Orientierung bleibt der Bezug auf sprachwissenschaftliche Fragestellungen erhalten. Das Spektrum der Grundbegriffe umfasst Konzepte wie Handeln, Sprechakt, Kultur, Intertextualität, Subjektivität, Performanz und Gattung.
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Die Bedeutung und Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entscheidet sich anhand der Beweislastverteilung. Diese Arbeit befasst sich mit dem prozessualen Herzstück des AGG (§ 22) und klärt anhand dieser Norm die zahlreichen offenen Fragen zur Beweislast bei Benachteiligungen. Der Autor vergleicht die Vorschrift mit anerkannten Instituten des Beweisrechts, überprüft bestehende Auslegungsansätze und entwickelt die These, dass § 22 AGG eine gesetzliche widerlegliche Tatsachenvermutung darstellt. Dabei werden die Auswirkungen dieser These differenziert nach den verschiedenen Benachteiligungsformen des § 3 AGG untersucht. Im Vordergrund stehen dabei auch die Besonderheiten der Beweislastverteilung bei mittelbaren Benachteiligungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung des Anwendungsbereiches des § 22 AGG. Thematisiert wird die Beweissituation bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei Ansprüchen außerhalb des AGG und auch bei Ansprüchen von Betriebsräten, Gewerkschaften sowie Antidiskriminierungsverbänden. Zuletzt analysiert der Autor – auch für die Praxis – eine Vielzahl von einzelnen Tatsachen und ob diese Indizien im Sinne von § 22 AGG darstellen
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