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Deutschland, quo vadis? Auf den ersten Blick scheint ein Kampf der letzten Wahrheiten zu toben, die im postpandemischen Zeitalter jeder für sich anders definiert. Folge: Nachrichten, Meinungen und Diskurse suchen Gleichgesinnte, um sich gegen andere abzugrenzen. Neue Medien und Technologien unterstützen diesen Hegemonialkampf. Wer blickt hier eigentlich noch durch? Mit dem vorliegenden 'Zukunftsnavigator' reichert das Roman Herzog Institut die neuen Sackgassen der Eindeutigkeit mit aktueller Perspektivenvielfalt an und macht neue Erkenntnispfade sichtbar. Kurzum: Mehrdeutigkeit anbieten, mit der sich die neuen Wirklichkeiten besser begreifen lassen. Eine kompetente Spurensuche von Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Medien, die unser Land bestens kennen. Ihr Resümee ist vielversprechend: Wer Vielfalt und spielerische Kreativität zulässt, erntet plurale Demokratie, inspirierendes Leadership und soziale Marktwirtschaft. Und eine Gesellschaft, die für die nächste Krise (noch) besser gewappnet ist
Verlagsinfo: Deutschland, quo vadis? Auf den ersten Blick scheint ein Kampf der letzten Wahrheiten zu toben, die im postpandemischen Zeitalter jeder für sich anders definiert. Folge: Nachrichten, Meinungen und Diskurse suchen Gleichgesinnte, um sich gegen andere abzugrenzen. Neue Medien und Technologien unterstützen diesen Hegemonialkampf. Wer blickt hier eigentlich noch durch? Mit dem vorliegenden 'Zukunftsnavigator' reichert das Roman Herzog Institut die neuen Sackgassen der Eindeutigkeit mit aktueller Perspektivenvielfalt an und macht neue Erkenntnispfade sichtbar. Kurzum: Mehrdeutigkeit anbieten, mit der sich die neuen Wirklichkeiten besser begreifen lassen. Eine kompetente Spurensuche von Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Medien, die unser Land bestens kennen. Ihr Resümee ist vielversprechend: Wer Vielfalt und spielerische Kreativität zulässt, erntet plurale Demokratie, inspirierendes Leadership und soziale Marktwirtschaft. Und eine Gesellschaft, die für die nächste Krise (noch) besser gewappnet ist. Mit dabei: Der Astrophysiker und Nobelpreisträger Reinhard Genzel, die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer, der Rechtswissenschaftler Jens Kersten, die Digitalexpertin Katharina Schüller, der Gerontologe Andreas Kruse, die Soziologin Sabine Pfeiffer, der ehemalige Spitzenfußballer Philipp Lahm und die Politikerin Caroline Bosbach.
Reseñas de: Terán Bonilla, José Antonio (Coord.). Itinerarios culturales del barroco en México. Región Puebla, Tlaxcala y Veracruz. México, Gobierno del Estado de Puebla, 2020. 347 págs., 229 ils. color. ISBN 978-607- 9390-22-8. Contreras-Guerrero, Adrián. Historia del retablo neogranadino (1550-1800). Córdoba: Editorial Universidad de Córdoba, 2020, 318 págs., 197 ils. color, 11 ils. b/n. ISBN: 978-84-9927-575-8. Gámez Casado, Manuel. El ingeniero militar Sebastián van der Borcht. De Flandes a Sevilla. Sevilla: Diputación de Sevilla, 2019, 311 págs., 168 ils. color. ISBN: 978-84-7798-443-6. Pérez Miguel, Liliana. "Mujeres ricas y libres". Mujer y poder: Inés Muñoz y las encomenderas en el Perú (s. XVI). Sevilla: Universidad de Sevilla, Consejo Superior de Investigaciones Científicas y Diputación de Sevilla, 2021, 477 págs., 21 ils. color, 11 ils. b/n. ISBN: 978-84-472-2944-4. Von Thüngen, Maximiliano. Ruinas Jesuíticas, paisajes de la memoria. El Patrimonio Cultural de los antiguos pueblos de guaraníes. Buenos Aires: SB, 2021, 148, págs., 24 ils. b/n. ISBN: 978-987-8384-28-3.
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In: Orientierung Geschichte
In: utb 2942
Die Reihe Orientierung Geschichte ist eine Basisbibliothek für Studienanfänger der Geschichtswissenschaft. Hier finden sie das Rüstzeug für die obligatorischen Einführungskurse in die historischen Epochen und die Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft. Konzentriert auf Europa informiert der Band zum 19. und 20. Jahrhundert über Kolonialismus und Dekolonialisierung, Industrialisierung und sozialen Wandel, Revolutionen und Ideologien.
"Deutschland ist Innovationsland." So zumindest die knappe Fest-stellung des Koalitionsvertrags der neuen Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn des Abschnitts "Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung". Die neue Regierungskoalition kommt dem Innovationsimparativ (Passoth & Rammert 2018)augenscheinlich nach. Die neuen Partner hatten bereits im Wahlkampf ein "Innovationsfreiheitsgesetz"1 gefordert oder auf die "Entfesselung der Innovationskraft der Sozialen Marktwirtschaft"2 gesetzt. Der neuen Regierung hatte auch die EFI Expertenkommission mit auf den Weg gegeben, sie müsse "einen kohärenten Politikansatz (verfolgen), der den gesamten Innovationsprozess – von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung – in den Blick nimmt und dem sich alle Ressorts verpflichtet fühlen" (EFI 2021c: 31). Die Ampelkoalition hat am 24.11.2021 ihren Vertrag für die Zusammenarbeit für die 20. Legislaturperiode vorgelegt. Unter dem Titel "Mehr Fortschritt wagen" treffen die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf fast 180 Seiten Absprachen über Politikinhalte und die Ressortverteilung. Mit Blick auf Forschungs‐ und Innovationspolitik überrascht vielleicht zunächst, dass kein Digitalministerium entsteht. Vor allem bemerkenswert erscheint aber, dass der Bereich F&I deutlich die Handschrift der beiden Koalitionäre Bündnis 90/Die Grünen und FDP trägt. Deutlich wird dies in der Gründung einer Innovationsagentur DATI, die als Fusion der Vorschläge einer Deutschen Transfergesellschaft(FDP) und einer Transformationsagentur D.Innova (Bündnis 90/Die Grünen) zu sehen ist. Missionsorientierung in der Forschungspolitik wird ebenso adressiert wie Digitalisierung und ressortübergreifende Koordination. Im Folgenden wird der Koalitionsvertrag mit Blick auf F&I‐Politik dahingehend analysiert, ob er einem missionsorientierten, holistischen Ansatz von Innovation entspricht oder sich immer noch stark an Technologien orientiert und soziale Innovationen vernachlässigt. Nachdem der Start der neuen Regierung noch voll unter dem Eindruck der Corona‐Pandemie und außenpolitischen Spannungen in den Beziehungen zu Russland und China steht, werden die konkreten Inhalte der F&I‐Politik erst im weiteren Verlauf der Regierungszeit der Ampel‐Koalition zutage treten. Wie bedeutend diese Politikfelder allerdings sind, zeigen die Themen der Energieversorgung, des Ressourcenverbrauchs und der Ausgestaltung des Wissenschaftssystems, die auch die letzten Monate des Jahres 2021 und den Start 2022 prägen, auch wenn sie weniger mediale Präsenz haben. Von der neuen Regierung wird sicherlich eine integrierte und ressortübergreifende Politik in zentralen Politikfeldern gefordert sein. Das wiederum wird zeigen, welcher normativen Konsens jenseits des Bekenntnisses zu Fortschritt die Koalition trägt. Gerade die EU hat durch Missionsorientierung, SDGs oder den Green Deal auch normativ Rahmen gesetzt, die auch von Deutschland gefüllt und interpretiert werden müssen. Wie auzuführen sein wird, sind Koalitionsverträge keine einklagbaren Verträge. Sie geben aber fundierte Hinweise auf die Absicht zur Ausgestaltung von Politikfeldern, wie hier der Forschungs‐ und Innovationspolitik und der davon betroffenen Ressorts. Koalitionsverträge haben an Bedeutung in der jüngsten Vergangenheit zugenommen, weshalb hier der Vertrag der Fortschrittskoalition analysiert wird.
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In: Crusades Ser.
Cover -- Half Title -- Crusades -- Title Page -- Copyright Page -- Contents -- Abbreviations -- ARTICLES -- Farewell Message from the Founding Editor -- Itineraria Terrae Sanctae minora III: Some Early Twelfth-Century Guides to Frankish Jerusalem -- Esteemed brothers, comrades of mine...": Constructing the Piety and Pugnacity of the Military Orders through Battle Rhetoric -- Jerusalem as the Travelling City of God: Henry of Albano and the Preaching of the Third Crusade -- Because of incest which one of the two of them committed": A Letter about Two Third Crusade Participants from the Archivo Catedralicio de Toledo -- Interpreters in Franco-Muslim Negotiations -- Conceptualizing the Crusade in Outremer: Uses and Purposes of the Word "Crusade" in the Old French Continuation of William of Tyre -- The Emergence of the Way of the Cross in Jerusalem during the Twelfth and Thirteenth Centuries -- Pergamene due-trecentesche della Certosa di Calci rogate in Levante -- A Vocation Receptive to Outside Influences: Doctors, Hospitals and Medicine in Lusignan and Venetian Cyprus, 1191-1570 -- The Crusade and its Fronts in French Historiography from the Interwar Period to 2020 -- Bernard Hamilton Essay Prize: A Paragon of Support? Ela of Salisbury, Martyrdom, and the Ideals of Sponsoring Crusade -- Review Article on The Restoration of the Nativity Church in Bethlehem, ed. Claudio Alessandri -- REVIEWS -- History of the Dukes of Normandy and the Kings of England by the Anonymous of Béthune, trans. by Janet Shirley, historical notes by Paul Webster (Nicholas Morton) -- Jane Gilbert, Simon Gaunt and William Burgwinkle, Medieval French Literary Culture Abroad (Peter Edbury) -- Hilary Rhodes, The Crown and the Cross: Burgundy, France and the Crusades (1095-1223) (Nicholas Morton).
In: Schriftenreihe Band 10806
Die deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert ist von Ambivalenzen geprägt: In der ersten Hälfte wurde sie von zwei Weltkriegen, Demokratieverlust, Diktatur und dem Zivilisationsbruch des Holocaust bestimmt. Auf die Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft folgten die Teilung Deutschlands und die Gründung zweier Staaten: In der Bundesrepublik gelang die Westbindung und mit ihr der Wandel zu Demokratie, sozialer Marktwirtschaft sowie zu Sozial- und Rechtstaatlichkeit. Ostdeutschland schlug den Weg in die Diktatur ein. Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Bildungssystem und Justiz wurden dem SED-Regime unterworfen. Die friedliche Revolution stürzte die Herrschaft, und der Widerstreit der Ordnungen endete mit der staatlichen Vereinigung 1990. Der Historiker Andreas Wirsching umreißt in knapper Form die Grundlinien deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert und wirft Schlaglichter auf gesellschaftliche Entwicklungen von der obrigkeitsstaatlich geprägten Monarchie bis zur Berliner Republik.
In: Handbuch zur Geschichte der Konfliktlösung in Europa Band 4
In: Springer eBook Collection
Das vierbändige "Handbuch zur Geschichte der Konfliktlösung in Europa" beschäftigt sich mit rechtlichen und außerrechtlichen Wegen der Entscheidung von Konflikten zwischen einzelnen Menschen sowie zwischen Personen und ihren Obrigkeiten. Das von Expertinnen und Experten aus vielen europäischen Ländern geschriebene Handbuch soll als zentrales Referenzmedium für die historische Dimension aller Aspekte der Streitentscheidung dienen. Der Aufbau des Werks orientiert sich an den vier Epochen Antike, Mittelalter, Frühe Neuzeit und 19./20. Jahrhundert. Nach einer Einführung in die jeweilige Epoche werden die für den Zeitabschnitt kennzeichnenden Akteure, Verfahren und Institutionen vorgestellt sowie Kernfragen und Zentralprobleme der Streitentscheidung in zeittypischen Konfliktfeldern behandelt. Die europäische Perspektive des Handbuchs schlägt sich in Überblicken zu einzelnen Ländern, Regionen und Rechtskulturen nieder. Ausführliche Hinweise auf die weiterführende Literatur runden die Darstellung ab. Band 4 umfasst Beiträge zum 19. und 20. Jahrhundert.
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 20
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Darlehn zum Spiel. Ausschluß der Rückforderung nach § 817 B.G.B.? Bezügliches Verhalten beim Spiel -- 2. Zur Frage der Erhebung des Bollmachtsstempels im Falle einer von mehreren Vollmachtgebern in einer Urkunde einer und derselben Person erteilten Vollmacht (Tarisst. 73 Abs. 6 des Stempelsteuergesepes vom 31. Juli 1895 -- 3. Kann wegen der in Folge der Festsetzung einer von der Straßenflucht verschiedenen Baufluchtlinie eintretenden Verringerung der Bebaubarkeit eines Grundstücks Entschädigung verlangt werden? -- 4. Umfang der Entschädigung im Falle des § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 (§ 8 Abs. 2 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874) -- 5. Reichserbschaftssteuer. Zum Begriffe der Schenkung unter Lebenden und der "sittlichen Pflicht" im Sinne des Gesetzes vom 3. Juni 1906 (§§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 2) -- 6. Unterliegt die entgeltliche Überlastung des Betriebs des Inseratenteils einer Zeitung als Pachtvertrag dem Stempel nach Tarisst. 48b zum Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 -- 7. Einfluß kollegialer Geschäftsgebräuche der Rechtsanwälte auf den Inhalt ihrer Berufspflichten? -- 8. Unterliegen Ansprüche eines Kaufmanns aus einem sog. Bauentrepriseverlrage der kurzen Verjährung des § 196 Nr. 1 B.G.B.? -- 9. Ist ein Gesellschafter berechtigt, eine zum Gesellschastsvermögen gehörige Forderung in der Weise geltend zu machen, daß er die Leistung an alle Gesellschafter fordert -- 10. Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung -- 11. Berstümmelungszulage pensionierter Offiziere (Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 §§ 41 Nr. 2, 43 Abs. 1,11 -- 12. Feuerversicherung. Verlust des Anspruchs. Entschuldigung -- 13. Genügt für Verträge über die freiwillige Abtretung von Grundeigentum zu einem mit dem Enteignungsrecht ausgestatreten Unternehmen die schriftliche Form, wenn die Abtretung schon vor Verleihung des Enteignungsrechts stattgefunden hat -- 14. Haftung des Ehemanns für Schädigung durch die geisteskranke Frau? (§§ 823 Abs. 1, 832 Abs. 1 B.G.B) -- 15. Wie sind sog. Genußscheine der Aktiengesellschaften zu versteuern? -- 16. Ergreift die Nichtigkeit eines vom Verkäufer mit Erfolg wegen Betrugs angefochtenen Kreditkaufs auch das dingliche Ersüllungsgeschäst? Anfechtung eines bloßen Putativgeschäfts? -- 17. Wirksamkeit des Verzichts auf das Rechtsmittel im Ehescheidungsprozesse? -- 18. Ist der Mann zur Herausgabe des eingebrachten Gutes in dem im 1422 B.G.B. bezeichneten Umfange auch dann verpflichtet, wenn die Klage der Frau aus Aushebung der Verwaltung und Nutznießung zwar begründet ist, der Güterstand aber schon während des Rechtsstreits aus . anderen Gründen aufgehört hat? -- 19. Gehört der Geschäftsanteil an einer Gesellschaft m. b. H. auch dann zur Konkursmasse des Inhabers desselben, wenn seine Veräußerung statutengemäß nur mit Genehmigung der Gesellschaft zulässig, die Genehmigung aber nicht erteilt ist -- 20. Verjährung von Zinsen aus einem älteren, im Gebiete des preußischen A.L.R. erlassenen Urteile -- 21. Finden, wenn in dem zur Abnahme des Editionseides anberaumten Termine der Schwurpflichtige ausbleibt, die Vorschriften der §§ 465 ff. Z.P.O. Anwendung -- 22. Tritt bei Verpachtung einer Gutsjagd — Eigenjagdbezirts — der spätere Käufer des Guts in den lausenden Pachtvertrag gemäß §§ 571, 581 B.G.B. ein -- 23. Kann § 831 B.G.B. zur Anwendung kommen, wenn wegen wissentlicher oder grobfahrlässiger Verletzung eines Gebrauchsmusters Schadensersatz verlangt wird -- 24. Strabenanliegerrecht. Ist das Recht der Anlieger an öffentlichen Sttaßen eine Grunddienstbarkeit? Kann der Berechtigte dessen Eintragung im Grundbuch verlangen und bedarf es nach neuem Recht dieser Eintragung zur Begründung des Rechts? -- 25. Was versteht § 459 Abs. 1 B.G.B. unter Fehlern, die den Wert oder die Tauglichkeit der Kaussache zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch ausheben oder mindern -- 26. Rechte des vom Zessionar verklagten Schuldners, wenn die Abtretung vom Zedenten angefochten ist -- 27. Bedarf es zur Eintragung der Verteilung einer Gesamthypothek auf die einzelnen belasteten Grundstücke und insbesondere zur Löschung der nicht zugeteilten Beträge der Zustimmung des Grundstückseigentümers? -- 28. Seeversicherung. Einwand des Versicherers, der Schade sei daraus entstanden, daß da- versicherte Schiff in einem nicht seetüchtigen Zustande in See gesandt sei -- 29. Höhere Gewalt im Falle der Entgleisung eines Eisenbahnzuges durch die verbrecherische Handlung eines Dritten -- 30. Unter welchen Voraussetzungen sind Bezüge aus Versicherungsverträgen auf die nach den §§ 843, 844 B.G.B. bzw. nach §§ 3, 3a des Haftpflichtgesetzes zu gewährende Entschädigung anzurechnen? -- 31. Inwieweit können den interdicta ne quid in flumine publico und quod in flumine publico gegenüber Einwendungen aus öffentlichrechtlichen Gesichtspunkten durchgreifen -- 32. Ausschließung der Gütergemeinschaft. Fragen des Übergang-rechts -- 33. Kann gegen die Anfechtungsklage (§ 3 Nr. 2 des Anf.-Gcs. vom 20. Mai 1898) eine Einrede daraus hergeleitet werden, daß im Range zwischen der angefochtenen Hypothek und der Hypothek des Anfechtenden noch eine nicht angefochtene Hypothek, und zwar ebenfalls für den Anfechtungsgegner, eingetragen ist? -- 34. Kann der Domiziliat, der unter Vorbehalt der Deckung den Wechsel an den Wechselinhaber gezahlt hatte, beim Ausbleiben der Deckung einseitig seine Leistung in eine Ehrenzahlung umwandeln? -- 35. Zum Begriffe des besonderen Vertreters im Sinne des §30 B.G.B -- 36. Bedeutung des Armenrechts und der Regelung des Verfahrens zur Entscheidung darüber. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unabwendbarer Zufall -- 37. Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei gegenseitigen Verträgen. Verhältnis des § 826 B.G.B. zu § 286 B G.B. Zur Auslegung des § 326 Abs. 2 B.G.B -- 38. Tragweite des Beschlusses der Generalversammlung der Aktiengesellschaft, daß dem Aufsichtsrate Entlastung erteilt werde -- 39. Welche Anwärter sind berechtigt, gegen den Besitzer eines Familienfideikommisses wegen unwirtschaftlicher Verringerung des Fideikommißvermögens klagend vorzugehen -- 40. Wird eine Ehe, die ein russischer Staatsangehöriger ohne kirchliche Trauung vor einem Standesbeamten in Deutschland eingeht, in Rußland als gültig anerkannt -- 41. Enthält der § 367 A.L.R. II 16 eine Fiktion oder eine bloße Rechtsvetmutung? -- 42. Besteht die Entschädigungspflicht nach g 148 Allg. Bergges. nur für die Schädigung des privaten Grundeigentums? -- 43. Inwieweit sind Eisenbahnen den Adjazenten für die Zuführung von Rauch und Ruß schadensersatzpflichtig? In welcher Frist verjähren die Schadensersatzansprüche? -- 44. Bedeutung eines Urteils, das die Klage auf Grund einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung abweist -- 45. Zur Frage der Schutzsähigkeit eines Modells als Gebrauchsmusters -- 46. Ist eine vom Schuldner dem Gläubiger gegenüber erklärte Aufrechnung mit einer abgetretenen Forderung ohne gleichzeitige Aushändigung der Abtretungsurkunde auch dann unwirksam, wenn der Gläubiger das Bestehen der Gegenforderung bestreitet -- 47. Können die Mitglieder eines Berkaufssyndikats, wenn eine bestimmte Gruppe von Geschäften gewinnbringender wird als andere Geschäfte, verlangen, hieran nach Maßgabe ihrer Koniingentziffer beteiligt zu werden -- 48. Rechtliche Natur des Anspruchs des Altenteilsberechtigten, im Falle des Art. 15 § 8 des Preuß. Ausführungsgesetzes zum B.G.B. anstatt der Naturalleistung Entschädigung in Geld zu verlangen. Einfluß der Veräußenlng des belasteten Grundstücks auf dieses Recht -- 49. Kann der Eigentümer einer auf der Eisenbahn beförderten Sache entgegen den Bestimmungen des von einem anderen, aber mit seinem Wissen und Willen abgeschlossenen Frachtvertrags Rechte aus dem § 25 des Preuß. Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 herleiten? -- 50. Ist der Rechtsweg zulässig für Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses einer Zwangsinnung betr. die Bekanntmachung der Preise der Arbeiten und Waren durch die Mitglieder der Innung? -- 51. Hat das Berufungsgericht in Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 2 Z.P.O.
In: Archiv für Begriffsgeschichte Heft 63, 1 (Jahrgang 2021)