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Das Ideal ist plausibel: Jugendliche können bei interreligiös relevanten Fragen und Situationen eigenständig und konstruktiv als Akteurinnen und Akteure handeln. Infrage steht, auf welchen Ebenen und mit welchen Ansätzen dies gefördert werden kann. Dazu arbeitet Karlo Meyer mit seinem Werk zum interreligiösen Lernen Grundlagen auf.Geklärt wird: Welche inhaltlichen und formalen Differenzierungen, welche Herangehensweisen sollten Religionslehrkräfte im Blick haben, um interreligiöses Lernen sachgerecht zu reflektieren und Wege für eine schülerorientierte unterrichtliche Praxis zu finden? Aus 15 Jahren praktischer Erfahrung in der Aus- und Fortbildung zieht Karlo Meyer eine persönliche Bilanz aus der aktuellen Forschung, bietet fundierte didaktische Orientierungshilfen und wichtige Hinweise für die Zukunft des interreligiösen Lernens.
In: Sammlung Guttentag 41
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- Überblick -- Börsengesetz -- I. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe -- II. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen -- III. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel -- IV. Börsenterminhandel -- V. Ordnungsstrafverfahren -- VI. Straf- und Schlußbestimmungen -- Anhang -- A. Bestimmungen für das Reich -- Anlage 1. Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel -- Anlage 2. Bekanntmachung, betreffend die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren -- Anlage 3. Verzeichnis der Gesellschaften, in deren Anteilen der Bundesrat gemäß § 63 BörsG. Börsentermingeschäfte genehmigt hat -- B. Bestimmungen für Preußen -- Anlage 4. Bestimmungen über die Bestellung und Entlassung der Kursmakler -- Anlage 5. Bestimmungen über das Ordnungsstrafverfahren wegen verbotenen Börsenterminhandels -- C. Bestimmungen für Berlin -- Anlage 6. Börsenordnung für Berlin -- Anlage 7. Maklerordnung für die Kursmakler an der Berliner Börse -- Anlage 8. Bedingungen für die Geschäfte an der Berliner Fondsbörse -- Anlage 9. Bekanntmachung, betreffend die Geschäftsbedingungen der Produktenbörse zu Berlin für den Zeithandel in Getreide und Mehl -- Anlage 10. Schlußnoten für Zeitgeschäfte in Roggen, Weizen, Hafer, Mais und Roggenmehl -- Anlage 11. Schlußnote für Termingeschäfte in Kupfer -- Sachregister -- Front Matter 2 -- Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze -- Guttentagsche Sammlung Preußischer Gesetze -- Guttentagsche Sammlung von Textausgaben mit Sachregister ohne Anmerkungen -- Z. Gutteutag, Verlagsbuchhandlung, G.m.b.H. in Berlin W10 -- Schlagwort-Register
In: UTB 4216
In: utb-studi-e-book
Das Sozialverwaltungsrecht spielt für die Praxis der Sozialen Arbeit eine wichtige Rolle: Von der Begleitung Arbeitssuchender über die Jugendhilfe bis zur Tätigkeit im ASD überlagern behördliche Zuständigkeiten, Verfahrensfragen und Rechtsschutzmöglichkeiten immer wieder fachlich-inhaltliche Aspekte. Die Kenntnis des Sozialverwaltungsrechts ist hier und in vielen anderen Bereichen der Sozialen Arbeit unverzichtbar. Der Grundkurs erleichtert den Einstieg in das Recht für die Soziale Arbeit mit vielen Beispielen, v. a. aus der Jugendhilfe. Eine umfassende Einführung in das Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit - mit Fällen und Musterlösungen!
In: UTB 4216
In: Soziale Arbeit
Das Sozialverwaltungsrecht spielt für die Praxis der Sozialen Arbeit eine wichtige Rolle: Von der Begleitung Arbeitssuchender über die Jugendhilfe bis zur Tätigkeit im ASD überlagern behördliche Zuständigkeiten, Verfahrensfragen und Rechtsschutzmöglichkeiten immer wieder fachlich-inhaltliche Aspekte. Die Kenntnis des Sozialverwaltungsrechts ist hier und in vielen anderen Bereichen der Sozialen Arbeit unverzichtbar. Der Grundkurs erleichtert den Einstieg in das Recht für die Soziale Arbeit mit vielen Beispielen, v. a. aus der Jugendhilfe. Eine umfassende Einführung in das Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit - mit Fällen und Musterlösungen. (Verlagswerbung)
In: Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht Band 76
In: Nomos eLibrary
In: Arbeits- und Sozialrecht
Schutz durch Benachteiligung?Mit Einführung des Mindestlohngesetzes zum 1. Januar 2015 sollten u.a. die Arbeitnehmerrechte gestärkt werden. Gleichzeitig nimmt das Gesetz in § 22 Abs. 2 MiLoG allerdings eine besonders schwache und schutzbedürftige Gruppe – minderjährige Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung – vom Anwendungsbereich aus. Die Arbeit wirft daher einen – auch rechtsvergleichenden – Blick auf Lohnbestimmungen für Jugendliche und stellt sich die Frage, ob die Ausnahme jugendlicher Arbeitnehmer insbesondere im Blick auf eine mögliche Altersdiskriminierung mit höherrangigem Recht vereinbar sein kann. Der Schwerpunkt liegt dabei unter anderem auf der Vereinbarkeit mit der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG sowie nationalem Verfassungsrecht.
In: Persönlichkeiten, Ereignisse
In: Editions Weblaw
In: 2, Colloquium 26
In: Sammlung Guttentag 41
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einleitung -- A. Geschichtlicher Ueberblik -- B. Gliederung und Inhalt des Gesetzes -- I. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe -- II. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen -- III. Zulassung von Werthpapieren zum Börsenhandel -- IV. Börsenterminhandel -- V. Kommissionsgeschäft -- VI. Straf- und Schlußbestimmuugen -- Anhang -- Sachregister