Community service: a new option in punishing offenders in Europe
In: Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, Freiburg i. Br. 25
5 Ergebnisse
Sortierung:
In: Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, Freiburg i. Br. 25
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 35, Heft 11, S. 17-30
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B. 11, S. 17-29
ISSN: 0479-611X
"Umweltschutz ist eine drängende Aufgabe der Gegenwart. Dabei sollte auch dem Strafrecht eine eigenständige Rolle zufallen, die insbesondere darin besteht, plakativ hervorzuheben, welche Umweltschädigungen keinesfalls geduldet werden. Anliegen der Reform des Umweltstrafrechts im Jahre 1980, war es, einen Schritt in diese Richtung zu tun und mit einer leichteren Nachweisbarkeit von Umweltdelikten sowie höheren Strafandrohungen zu einem verbesserten strafrechtlichen Umweltschutz beizutragen. Zwar zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik, daß im letzten Jahrzehnt ein ganz enormer Anstieg der registrierten Umweltdelikte stattgefunden hat, doch lassen die bisherigen empirischen Erkenntnisse darüber, welche Sachverhalte und welche Umweltdelinquenten gegenwärtig mit dem Mittel des Strafrechts erreicht werden, Zweifel daran zu, daß tatsächlich die schwerwiegenden Verstöße gegen strafrechtliche Umweltnormen erfaßt werden. Vielmehr sind es in der Regel Kleinverschmutzter, die leicht nachweisbare und gut sichtbare Beeinträchtigungen der Umwelt auf sich geladen haben, die, wenn auch nur mit kleinen Strafen, von Strafgerichten bestraft werden. Dieses gewissermaßen offizielle Bild der Umweltkriminalität läßt sich erklären durch Besonderheiten der Umweltstrafrechtstatbestände, Probleme der Nachweisbarkeit von Umweltdelikten im Rahmen größerer Betriebe, Störungen der Kommunikation zwischen Umweltverwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Defiziten in Kontrollressourcen und Kontrollinteressen. Insoweit ist die registrierte Umweltkriminalität derzeit kein Spiegel 'tatsächlicher Umweltbelastungen', sie spiegelt vielmehr wider, was derzeit im Umweltstrafrecht durchsetzbar ist." (Autorenreferat)
In: Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft
In: Folge 3 1
In: Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, Freiburg i. Br. 18