Ich will die vorstehenden Ausführungen in den folgenden Punkten zusammenfassen: Es ist offensichtlich, dass das Strafrecht zunehmend für die Sicherheitspolitik, die Risikovorsorge und die Gefahrenabwehr in Anspruch genommen wird.Damit entfernt sich das Strafrecht von dem eigentlich Unverzichtbaren, nämlich Schuld undVerhältnismäßigkeit sowie von dem Verständnis von Strafrecht als ultimaratiound seinem "fragmentarischen" Charakter.Für die Einhegung eines Sicherheitsstrafrechts ist eine wirksame verfassungs- und menschenrechtliche Kontrolle von entscheidender Bedeutung. ; No abstracts in English ; Brak abstraktu w języku polskim
"Der Begriff der Inneren Sicherheit tauchte in Deutschland in den 1960er-Jahren in kriminalpolitischen Auseinandersetzungen um die Beschreibung von Gefahren auf, die in den damaligen Protestbewegungen und dann vor allem im deutschen Terrorismus der 1970er- und 1980er-Jahre gesehen wurden. Im Vordergrund steht die Warnung vor Bedrohungen des staatlichen Gewaltmonopols und der verfassungsmäßigen Grundlagen. Insoweit unterscheidet sich der Begriff der Inneren Sicherheit von dem juristischen Begriff der Öffentlichen Sicherheit (und Ordnung). Die Öffentliche Sicherheit ist als Begriff des Polizeirechts umfassend auf Schutz und Verletzungen der allgemeinen Rechtsordnung, der subjektiven Rechte der Bürger sowie staatlicher Institutionen ausgerichtet und definiert die sachlichen Zuständigkeiten der Polizei. Ab den 1980er-Jahren wird die Innere Sicherheit zunehmend im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität, dem Auftreten von organisierter und transnationaler Kriminalität, Drogenhandel, Korruption, Cyber- und Computerkriminalität und dem internationalen Terrorismus thematisiert und damit auf die Sicherheit der Bürger vor kriminellen Übergriffen anderer beschränkt." (Textauszug)
Recidivism belongs to the main categories of criminology, crime policy and criminal justice. If the target of preventing offenders from reoffending is taken seriously crime policy should be measured by success of certain penal sanctions in terms of relapses. Also institutions that deal directly with crime and offenders need to get basic information on the consequences of their actions; particularly general knowledge about offender groups at risk of reoffending. All these are reasons why representative recidivism studies are needed. Meanwhile a lot of European countries gather systematic and comprehensive information on recidivism, periodically and on a national level. This volume presents an exemplary collection of such endeavors: Austria, Estonia, France, Germany, Switzerland and a comparative study of England and Wales, the Netherlands and Scotland. Rückfall gehört zu den zentralen Kategorien der Kriminologie, Strafrechtspraxis und Kriminalpolitik. Nimmt man den spezialpräventiven Anspruch des Strafrechts ernst, muss sich die Strafrechtspolitik daran messen lassen, wie gut es mit welcher Art von Sanktionen gelingt, Rückfälle zu verhindern. Aber auch die Institutionen, die unmittelbar mit Straftaten und Straftätern umgehen, bedürfen einer grundlegenden Information über die Folgen ihres Tuns, insbesondere allgemeine Erkenntnisse über rückfallgefährdete Tätergruppen. All dies sind Gründe, warum repräsentative Rückfalluntersuchungen benötigt werden. Systematische und umfassende Informationen zum Rückfall werden mittlerweile in vielen europäischen Ländern regelmäßig und landesweit erhoben. Der vorliegende Band will hierzu eine exemplarische Zusammenstellung dieser Bestrebungen bieten: Deutschland, Estland, Frankreich, Österreich, die Schweiz und eine Vergleichsstudie aus England und Wales, den Niederlanden und Schottland.
Recidivism belongs to the main categories of criminology, crime policy and criminal justice. If the target of preventing offenders from reoffending is taken seriously crime policy should be measured by success of certain penal sanctions in terms of relapses. Also institutions that deal directly with crime and offenders need to get basic information on the consequences of their actions; particularly general knowledge about offender groups at risk of reoffending. All these are reasons why representative recidivism studies are needed. Meanwhile a lot of European countries gather systematic and comprehensive information on recidivism, periodically and on a national level. This volume presents an exemplary collection of such endeavors: Austria, Estonia, France, Germany, Switzerland and a comparative study of England and Wales, the Netherlands and Scotland. - Rückfall gehört zu den zentralen Kategorien der Kriminologie, Strafrechtspraxis und Kriminalpolitik. Nimmt man den spezialpräventiven Anspruch des Strafrechts ernst, muss sich die Strafrechtspolitik daran messen lassen, wie gut es mit welcher Art von Sanktionen gelingt, Rückfälle zu verhindern. Aber auch die Institutionen, die unmittelbar mit Straftaten und Straftätern umgehen, bedürfen einer grundlegenden Information über die Folgen ihres Tuns, insbesondere allgemeine Erkenntnisse über rückfallgefährdete Tätergruppen. All dies sind Gründe, warum repräsentative Rückfalluntersuchungen benötigt werden. Systematische und umfassende Informationen zum Rückfall werden mittlerweile in vielen europäischen Ländern regelmäßig und landesweit erhoben. Der vorliegende Band will hierzu eine exemplarische Zusammenstellung dieser Bestrebungen bieten: Deutschland, Estland, Frankreich, Österreich, die Schweiz und eine Vergleichsstudie aus England und Wales, den Niederlanden und Schottland.