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Das Bundespolizeigesetz ist in die Jahre gekommen und soll nach einem nun veröffentlichten Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium umfassend reformiert werden. Obwohl der Entwurf das Problem anerkennt, unternimmt er leider nur halbherzige Anstrengungen, um effektiv vor polizeilichem Racial Profiling zu schützen.
Das Staatskirchenrecht ist keine rein nationale Angelegenheit mehr. Ungeachtet strenger Neutralitätsklauseln im Primärrecht der EU und deutlicher Vorbehalte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sich ein genuin europäisches Religionsrecht herausgebildet, welches auch den Status der Kirchen berührt. Eine Rekonstruktion des Europäischen Staatskirchenrechts als ein doppelter Normenkonflikt zwischen religiösem Befehl und weltlichem Recht sowie zwischen nationalem und supranationalem Recht verdeutlicht nicht nur die Unausweichlichkeit einer solchen Entwicklung. Sie zeigt auch auf, wie die europäischen Einflüsse das Staatskirchenrecht gleichheitsrechtlich umdeuten. Das klassische staatskirchenrechtliche und das neuere religionsverfassungsrechtliche Paradigma werden so um eine dritte, antidiskriminierungsrechtliche Lesart des Religionsrechts ergänzt.
Das Verhältnismäßigkeitsdenken ist im öffentlichen Recht der Bundesrepublik allgegenwärtig, sein privatrechtsmethodischer Stellenwert dagegen weit weniger klar. Alexander Tischbirek begibt sich auf eine Spurensuche, macht die Verhältnismäßigkeitsprüfung schon früh als Grenzgängerin zwischen den Teilrechtsordnungen aus und beschreibt auch ihre öffentlich-rechtliche Entwicklung als Produkt einer wechselseitigen Einflussnahme. Zuletzt ist es insbesondere die Europäisierung des Privatrechts, welche die Figur verstärkt ins deutsche Recht zurückträgt und ihr neue Anwendungsfelder erschließt. Da aus der Fächerdichotomie keine grundsätzlichen Einwände gegen eine solche Methodenmigration folgen und die Figur auch nicht bedingungslos in Grundrechtswirkungen aufgeht, richtet sich der Blick – im öffentlichen Recht wie im Privatrecht – auf die Vorgaben des demokratischen Gesetzes.
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Cover -- Vorwort -- Inhalt -- Einleitung -- Teil 1: Empirische Grundlegung: Migrationslinien einer Figur -- A. Ursprünge im Polizeirecht -- B. Das Notstandsrecht des BGB als Prototyp des Verhältnismäßigkeitsdenkens im Privatrecht -- C. Migration ins Verfassungsrecht -- I. Die frühe Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs -- II. Frühe Stimmen in der Literatur -- 1. Krüger -- 2. v. Krauss -- III. Die Rezeption der Verhältnismäßigkeitsprüfung durch das Bundesverfassungsgericht -- 1. Erste Ansätze -- 2. Das Apothekenurteil -- 3. Lüth -- a) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung als Instrument des grundrechtlichen Interessenausgleichs -- b) Die zivilrechtlichen Generalklauseln als Anknüpfungspunkt und Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsdenkens -- c) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung als Übersetzerin zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht -- d) Inkurs: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung als Konkretisierung des Satzes von "Treu und Glauben" -- IV. Übermaß und Verfassungsrecht -- 1. Das Verhältnismäßigkeitsdenken in der "dirigierenden Verfassung" -- 2. Das Privatrecht in der Ausgleichsfalle? -- V. Übermaß gegen Untermaß -- D. Das Verhältnismäßigkeitsdenken als leitende Methode des Arbeitsrechts -- I. Arbeitskampfrecht -- II. Individualarbeitsrecht, insbesondere Kündigungsrecht -- E. Die Europäisierung der Verhältnismäßigkeitsprüfung -- I. Der Weg der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Europa -- II. Zur Binnenmechanik der Verhältnismäßigkeitsprüfung des EuGH -- III. Die Grundfreiheiten und die Emanzipation der Verhältnismäßigkeitsprüfung von der Grundrechtsdogmatik -- 1. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Dogmatik der Grundfreiheiten -- 2. Der kurze Weg zu den Grundfreiheiten und gleichheitsrechtliche Umorientierung
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