Gemeinsame kommunale Interessen und kommunale Interessenvertretung
In: Kommunale Selbstverwaltung und Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen, S. 132-143
Analysiert werden der Aufbau und die Aktivitäten der kommunalen Spitzenverbände als Interessenvertretung der Kommunen gegenüber der Landes- und Bundesebene. Die gemeinsamen Interessen der NRW-Gemeinden und Gemeindeverbände - der Kreise, der beiden Landschaftsverbände und des Kommunalverbandes Ruhr - werden auf Landesebene vor allem durch die folgenden drei Spitzenverbände wahrgenommen: dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag Nordrheinwestfalens. Drei kommunale Spitzenverbände vertreten die Interessen der Gemeinden und Gemeindeverbände NRWs und der übrigen Bundesländer auf Bundesebene: der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag. Es werden die Entstehung und Entwicklung dieser Verbände bis 1945 und ihre Wiederbegründung nach 1945 geschildert. Es werden die Organisation und die Aufgaben der kommunalen Spitzenverbände dargestellt und wie sie bei Spannungen einen Interessenausgleich herbeiführen. (GF)