Die Frühe Neuzeit zeichnet sich dadurch aus, dass sich gesellschaftliches Leben in symbolischen Akten ereignete. Erst durch konkrete Ereignisse traten das Reich und damit auch die Reichsjustiz in Erscheinung. Voraussetzung war die Vermittlung durch Medien im Sinne von Bild, Schrift und gesprochenem Wort. Der vorliegende Sammelband stellt erstmals dar, wie Gericht- und Rechtsprechung in der Frühen Neuzeit medial vermittelt wurden. Themenschwerpunkte sind u.a. die Visualisierung des Reichskammergerichts am Beispiel der Audienz und das Bild der Höchstgerichtsbarkeit in deutschen Chroniken, aber auch die Funktion und Ausgestaltung des Kommunikationsprozesses zwischen Kläger, Beklagtem und Gericht, u. a. auch am Beispiel der Familie Fugger.
"Die Gerichtsbarkeit der Vormoderne war von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Gerichten unterschiedlicher Herrschaftsträger und sozialer Gruppen geprägt. Während mit der Rezeption des römischen Rechts und dem Einzug gelehrter Juristen die Rechtsprechung zunehmend professionalisiert und institutionalisiert wurde, entstanden auf Grund der Ausbildung herrschaftsbezogener Instanzenzüge in den Territorien und durch Universitätsneugründungen zusätzlich neue Spruchkörper. Mit den Beiträgen dieses Bandes werden inhaltliche und methodische Zugriffe diskutiert, die es ermöglichen, die vormoderne Gerichtsvielfalt systematisch zu analysieren und aus vergleichenden Betrachtungen verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse zu gewinnen."