Einbezug in migrationsgesellschaftliche(n) Zusammenhänge(n)
In: Freiheit: Beiträge für eine demokratische Gesellschaft, p. 161-174
In migrationsgesellschaftlichen Kontexten werden Fragen des Einbezugs in einer ganz spezifischen Weise zum Thema: Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Regel bestimmten Subjekten ein Mangel an Einbezug in konstruierte gesellschaftliche Standardhandlungspraxen und Standardeinstellungen zugesprochen wird, kombiniert mit der Forderung, diesen subjektiven Mangel zu beheben. Der Bedeutung, den Bedingungen und Konsequenzen dieser speziellen Thematisierung wird im vorliegenden Beitrag näher nachgegangen. Dabei wird mit dem Begriff des Einbezugs zugleich eine bestimmte Thematisierungs- und Analyseperspektive im Diskurs um Migration vorgeschlagen. Gleichwohl handelt es sich um einen Begriff, der Fragen aufwirft: Wer bezieht wen (nicht) ein? Wer soll und kann wie einbezogen werden? Wo hinein soll einbezogen werden? Und welche Verantwortlichkeiten von Gruppen, die unterschiedlich einbezogen sind und einbeziehen, werden thematisiert? Der Begriff stellt vor allem eine Perspektive auf gesellschaftliche Dominanz- und Ungleichheitsverhältnisse dar, in welche verschiedene Subjekte und konstruierte Gruppen durch bestimmte Praxen in unterschiedlicher Weise involviert werden. Vor diesem Hintergrund wird das Verhältnis von "Migration" und "gesellschaftlichem Einbezug" genauer betrachtet. (ICI2)