Die Betriebsverfassung
In: Handbuch Sozialpolitik, S. 232-243
Es werden die Grundsätze der Betriebsverfassung, insbesondere die Rechte und Pflichten des Betriebsrates skizziert. Dargestellt werden die Regelungen zur Wahl des Betriebsrates, der Einbezug der Gewerkschaften und die Vorschriften zum Schutz der Rechtsstellung des Betriebsrates. In sozialen Angelegenheiten sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates am stärksten ausgeprägt. Erläutert werden die @@ 87-89 des Betriebsverfassungsgesetzes, die in erheblichem Umfang die Führungsentscheidungen des Arbeitgebers beeinflussen. Ohne Beteiligung des Betriebsrates nach @ 87 BetrVG getroffene Maßnahmen des Arbeitgebers (z.B Änderung der Arbeitszeit, der Arbeitsentgelte, technische Neuerungen, Lohngestaltung) sind rechtswidrig und ohne weiteres unwirksam. In den @@ 99-105 BetrVG sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen geregelt. Diese haben für Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen ein unterschiedliches Gewicht. Auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist der Betriebsrat zu beteiligen. (GF)