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Rechtsprobleme der Berufsausbildung: zur geltenden Rechtslage und zu den Möglichkeiten ihrer Änderung
In: Veröffentlichungen der Max-Traeger-Stiftung 41
Seit längerer Zeit wird von verschiedenen Seiten eine Reform der beruflichen Bildung gefordert. Dabei steht vor allem das duale System der Berufsausbildung im Mittelpunkt des Interesses. Vor diesem Hintergrund hat die Max-Traeger-Stiftung dieses Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es stellt die geltende Rechtslage dar und erörtert darüber hinaus Möglichkeiten ihrer Änderung. Das Gutachten beschäftigt sich zunächst mit verfassungsrechtlichen Grundlagen. Hier ist u.a. das Verhältnis zwischen der verfassungsrechtlich verankerten Bundeskompetenz für die berufliche Ausbildung und der gleichfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Länderkompetenz für das (berufliche) Schulwesen zu untersuchen. Des Weiteren geht die Untersuchung darauf ein, ob und wie weit bundesrechtliche Regelungen sich auch auf die Berufsschulen erstrecken. Geklärt werden der Rechtscharakter von KMK- und BLK-Vereinbarungen wie auch die rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen sonstiger berufsbildungsrelevanter Akteure auf lokaler, regionaler, Länder- und Bundesebene. Geprüft wird, ob angesichts neuer Entwicklungen ein veränderter ordnungspolitischer und damit rechtlicher Rahmen erforderlich ist, der die Qualitätsstandards, die Finanzierung, die Anschlussfähigkeit dieser Ausbildungsgänge und den Zugang zu ihnen sicherstellt
Die rechtlichen Regelungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur erweiterten Selbstständigkeit der Schule: eine Bestandsaufnahme
In: Bildung in neuer Verfassung 1
Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland: eine Einführung
In: Schriftenreihe 370
World Affairs Online
Elternwille und staatliches Bestimmungsrecht bei der Wahl der Schullaufbahn: die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen der Ausgestaltung von Aufnahme- bzw. Übergangsverfahren für den Besuch weiterführender Schulen
In: Schriften zum öffentlichen Recht 616
Zur Praxis der gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsprüfungen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland: ein Bericht
In: Gesellschaft und Bildung 5
Öffentliche Verwaltung und Fortbildung in Kenia
In: Schriften der Friedrich-Naumann-Stiftung
In: Entwicklungspolitische Texte
Hochschulen und Reformgesetzgebung: zur Anpassung der Länderhochschulgesetze an das Hochschulrahmengesetz
In: Schriften zum öffentlichen Recht 369
Die Bedeutung des Schulrechts für die Lehrerbildung: Teil 1
Der Beitrag macht die Bedeutung des Schulrechts für die universitäre Lehrerbildung deutlich. Dies ist umso wichtiger, als es faktisch in der universitären Lehrerbildung keine Rolle spielt. Seine Bedeutung zeigt sich bereits darin, mit Zwang (Schulpflicht) einhergeht, andererseits als Freiheitsgewährleistung dient. Es bietet außerdem einen Organisationsrahmen und fungiert als Ordnungsrecht. Schließlich thematisiert der Beitrag das Schulrecht in seiner Bedeutung für das Berechtigungswesen und für die Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule. (DIPF/Autor)
BASE
Schule zwischen Kommune und Staat aus rechtlicher Sicht
In: Bildungsmonitoring, Bildungsmanagement und Bildungssteuerung in Kommunen. Ein Handbuch., S. 73-82
Der Deutsche Städtetag hatte in seiner Aachener Erklärung (2007) und seiner Münchner Erklärung (2012) gefordert, die Verantwortung der Städte in der Bildung zu stärken und die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für den Schulbereich zu erweitern. Vor allem postulierte er, die Mitgestaltung der Kommunen bei der inneren Schulentwicklung zu stärken. Der Beitrag stellt klar, dass die Kommunen die Schulen zu einer solchen Kooperation nicht verpflichten können; es sei Sache der Schulen, im Rahmen ihrer Eigenverantwortung selbst darüber zu befinden, ob und wie sie sich am Bildungsgeschehen auf kommunaler Ebene beteiligen. Für die vom Städtetag verlangte kommunale Mitgestaltung bei der inneren Schulentwicklung könne sich aber die in den Schulgesetzen seit einigen Jahren nachdrücklich betonte Verpflichtung der Schulen zur Öffnung gegenüber ihrem Umfeld als rechtliche Brückenfunktion erweisen. (DIPF/Orig.).