Genehmigungsprozesse beim Einsatz von automatisierten Shuttle-Bussen im ÖPNV am Beispiel des Projektes TaBuLa in Lauenburg/Elbe
In: ECTL working paper Band 53
Beim Projekt TaBuLa wurden die Akzeptanz und die Einsatzmöglichkeiten automatisierter Busse im ÖPNV unter realen Bedingungen mit Fahrgästen und im Mischverkehr mit anderen Verkehrsteilnehmenden untersucht. Dazu wurden automatisierte Kleinbusse in der technisch höchst anspruchsvollen Testumgebung der schleswig-holsteinischen Kleinstadt Lauenburg/Elbe betrieben. Für die Umsetzung sind sowohl rechtliche Vorschriften einschlägig, die für Kraftfahrzeuge im Allgemeinen gelten, als auch speziell für automatisierte Fahrzeuge festgelegte Vorschriften. Eine Besonderheit ergibt sich aus den erforderlichen Genehmigungsprozessen, denn für automatisierte Shuttle-Busse kommt derzeit eine Allgemeine Betriebserlaubnis wie bei serienmäßig homologierten Fahrzeugen nicht in Frage. Die Fahrzeuggenehmigung wird als Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO i. V. m. einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilt. Aufgrund des Fehlens einer standardisierten Verwaltungspraxis besteht ein Interesse an der Darstellung der erforderlichen Schritte für die bereits umgesetzten Anwendungsfälle. In dem vorliegenden Working Paper werden die Schritte im Zulassungsverfahren für das Fahrzeug im Projekt TaBuLa beschrieben: Technisches Gutachten, Einzelbetriebserlaubnis/Ausnahmegenehmigung und Zulassungserteilung. Außerdem wird auf das Fahrerlaubnisrecht, die Genehmigungen nach PBefG und BOKraft, Prozesse rund um infrastrukturelle Maßnahmen sowie den Einbezug von BürgerInnen und anderen AkteurInnen eingegangen. Es handelt sich um einen Erfahrungsbericht aus der Verfahrenslage in den Jahren 2019/2020, der einen Einzelfall beschreibt. Da es im Projektzeitraum zu keinerlei Sach- oder Personenschäden mit Dritten gekommen ist, kann geschlussfolgert werden, dass die Genehmigungsverfahren und -auflagen zu einem sicheren automatisierten Fahrgastbetrieb beigetragen haben. Diese Dokumentation verfolgt das Ziel, als Lessons Learned für ähnliche Vorhaben zu dienen und zur Diskussion der Prozesse und Anforderungen anzuregen. Eine zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die konstruktive Mitwirkung der öffentlichen Verwaltung sowie das Engagement aller Projektbeteiligten stark für den Erfolg des Projektes ausschlaggebend sind. Es hat sich zudem ein dringender Regelungsbedarf beim Straßenverkehrsrecht, Zulassungsrecht, Personenbeförderungsrecht und bei Versicherungen gezeigt. Unabdingbar ist die Schaffung standardisierter Verfahren bei der Zulassung von automatisierten Fahrzeugen und die Weiterentwicklung der Technologie. Aufgrund der Rechtslage und der technologischen Reife der Fahrzeugsysteme sind die Möglichkeiten, einen regulären Linienbetrieb mit automatisierten Shuttle-Fahrzeugen durchzuführen, aktuell noch sehr beschränkt.