Der kommunale Finanzausgleich als Existenzsicherung der Selbstverwaltungsgarantie: Eine dogmatische und rechtstheoretische Analyse des Gemeindefinanzsystems
In: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht v.43
Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abbildungsverzeichnis -- Abkürzungen -- Teil 1: Einführung in das Themengebiet -- Kapitel 1: Der Leitfaden der Analyse -- I. Der Problemaufriss -- II. Die fortgesetzte kommunale Finanzkrise -- III. Der Gang der Untersuchung -- 1. Die Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes -- 2. Die Zielsetzungen und Prämissen der Arbeit -- a. Die methodische Grundlage der Analyse -- (1) Die Integrative Rechtstheorie -- (2) Das Gesetz als zentrale Handlungsform -- (3) Zwischen normativen Anspruch und politischer Wirklichkeit -- (4) Die rechtsvergleichende Annäherung der Normgestaltung -- b. Die Aufgabenstellung -- 3. Der Untersuchungsverlauf -- Teil 2: Der kommunale Finanzausgleich im Gemeindefinanzsystem -- Kapitel 2: Die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung -- A. Die Selbstverwaltung in Deutschland -- I. Die Begriffsbestimmung -- II. Die Selbstverwaltung als demokratische Dimension -- III. Die Traditionslinien der Selbstverwaltung in Deutschland -- 1. Die Genese des deutschen Selbstverwaltungsrechts -- 2. Die Institution Selbstverwaltung zwischen Paulskirche und Weimar -- 3. Die nationalsozialistische Herrschaft -- 4. Die Aufnahme von Art. 28 Abs. 2 ins Grundgesetz -- B. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Grundgesetz -- I. Die Kommunen im föderalen Staatsaufbau -- II. Die Ausgestaltung der Selbstverwaltungsgarantie -- 1. Die Gewährleistungsebenen -- a. Die institutionelle Rechtssubjektsgarantie -- b. Die objektive Rechtsinstitutionsgarantie -- c. Die subjektive Rechtsstellungsgarantie -- 2. Die dualistische Aufgabensystematik -- 3. Der Gesetzesvorbehalt -- 4. Das Kern-Randbereichsmodell -- 5. Die Einbeziehung der Gemeindeverbände -- C. Der Inhalt der kommunalen Finanzhoheit -- I. Die Ertragshoheit -- II. Die Einnahmenhoheit -- 1. Das Hebesatzrecht der Gemeinden.