Aus multidisziplinärer Perspektive und unter Einbeziehung praktischer Erfahrungswelten setzt sich der Band mit der Bedeutung und Wirksamkeit sozialer Menschenrechte und dabei insbesondere mit dem Menschenrecht der Arbeit auseinander.Die Beiträge sind in der Rechtswissenschaft, der Philosophie, der Soziologie und der Politikwissenschaft verankert und spannen einen Bogen, der von rechtssystematischen und philosophisch-normativen Grundsatzfragen bis hin zu aktuellen menschenrechtspolitischen Problemstellungen im Zuge der Globalisierung reicht.Mit Beiträgen von Minou Banafsche, Nicola Behrend, Eberhard Eichenhofer, Gabriela Förster, Henning Hahn, Klaus Lörcher, Walter Pfannkuche, Hans-Wolfgang Platzer, Angelika Poferl, Christoph Scherrer, Hariati Sinaga, Kari Tapiola und Felix Welti
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Seit nunmehr 40 Jahren wird rechtspolitisch, rechtswissenschaftlich und rechtspraktisch über die Einbeziehung Strafgefangener, die Pflichtarbeit leisten, denen also Arbeit in anstaltseigenen Betrieben oder – als sog. "unechten Freigänger_innen" – außerhalb der Anstalt zugewiesen wird (beispielhaft für das Land Bayern Art. 39 Abs. 2 Satz 1 [in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2] BayStVollzG), in die Sozialversicherung diskutiert, welche grundsätzlich allen offensteht, die eine Beschäftigung gegen Entgelt ausüben (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV), das heißt nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis, erbringen (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Voraussetzung dafür ist indes der freie wirtschaftliche Austausch von Arbeit und Lohn, an dem es bei der Verrichtung von Pflichtarbeit im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art, wie es bei der Anstaltsgewalt unterworfenen Strafgefangenen besteht, mangelt (so jüngst das BSG, Urt. v. 15.12.2016 – B 5 RE 2/16 R, Rn. 23).
Auch unter dem Einfluss der UN-Behindertenrechtskonvention bleibt die Ermöglichung beruflicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine zentrale soziale Aufgabe. Die im Band enthaltenen Beiträge greifen die Ambivalenzen auf, die sich aus den vorrangigen Zielen der Teilhabe am Erwerbsleben ergeben: das eigenständige Bestreiten des Lebensunterhalts mit dem daraus nicht zuletzt resultierenden gesamtgesellschaftlichen Nutzen einerseits und die mit Erwerbstätigkeit verbundene soziale Begegnung, das heißt Selbstbestätigung und Anerkennung andererseits. Diese Ambivalenzen werden entlang allen Stufen des Erwerbsprozesses – von der Qualifizierung über die Einstellung und das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zur Entlassung – in einen multidisziplinären Kontext gestellt.Mit Beiträgen von:Alfons Adam, Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretung bei der Daimler AG, Werk BremenJun.-Prof. Dr. Minou Banafsche, Fachgebiet für Sozialrecht am Institut für Sozialwesen des Fachbereichs Humanwissenschaften der Universität KasselProf. Dr. Iris Beck, Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Behindertenpädagogik, Schwerpunkt Allgemeine Behindertenpädagogik und Soziologie an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität HamburgProf. Dr. Ulrich Becker, L.L.M. (EHI), Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik und Professor an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, MünchenAnke Berger, Richterin am Bundesarbeitsgericht, ErfurtProf. Dr. Olaf Deinert, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität GöttingenRegierungsrat Andreas Heilek, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt, NürnbergRechtsanwalt Andreas Melzer, Siemens AG, MünchenProf. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-WittenbergJens Nitschke, Bundesagentur für Arbeit, NürnbergDr. Katja Robinson, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V., BerlinJürgen Rodewald, Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, LaatzenOswald Utz, Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt MünchenProf. em. Dr. Wilhelm Vossenkuhl, Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft der Ludwig-Maximilians-Universität MünchenProf. Dr. Elisabeth Wacker, Lehrstuhl für Diversitätssoziologie an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der TUM und Max Planck Fellow am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, MünchenProf. Dr. Felix Welti, Fachgebiet für Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen am Institut für Sozialwesen des Fachbereichs Humanwissenschaften der Universität Kassel