Amok: Ursachen erkennen - Warnsignale verstehen - Katastrophen verhindern
In: Dem Leben vertrauen
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In: Dem Leben vertrauen
In: Neue kriminologische Schriftenreihe der Neuen Kriminologischen Gesellschaft e. V. 102,1
In: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften: DfK, Band 42, Heft 1, S. 53-68
ISSN: 1617-8203
"Die Verhinderung von Straftaten ist besser als ihre Bestrafung. Wie aber verhindert man Gewalt in der Schule, Überfälle auf Straßen, Wohnungseinbruch, Sachbeschädigungen und andere Straftaten? Ob es sinnvoll ist, Videoüberwachungen einzusetzen und Anti-Gewalt-Programme an Schulen umzusetzen, was Städte und Kommunen unternehmen können, um die 'richtigen' Programme zu fördern, wird zu wenig wissenschaftlich hinterfragt. Die Wirkungsforschung ist wenig entwickelt, und Kommunen und Institutionen, die zu Recht fragen, in welche präventiven Aktivitäten sie angesichts der enormen Vielfalt kriminalpräventiver Projekte investieren sollen, wird wenig Orientierung geboten. Trotzdem ist es nach dem 'Düsseldorfer Gutachten' möglich, Leitlinien für angewandte Kriminalprävention zu erstellen. Zu unterscheiden ist zwischen spezifischer und unspezifischer Kriminalprävention. Bei der unspezifischen Kriminalprävention geht es um die Förderung struktureller gesellschaftlicher Basisbedingungen. Hier ist festzuhalten, dass solche allgemeinen Maßnahmen (z.B. das gesetzliche Verbot der Kindesmisshandlung) wichtig sind, aber als Maßnahmen der Kriminalprävention im komplexen Sozialisationsgeschehen nicht zu isolieren sind. Spezifische Kriminalprävention zielt auf Kriminalitätsrisiken, speziell auf gefährdete Kinder und Jugendliche in Familie, Vorschule, Kindergarten, Kommune und Schule. Rückfallverhindernde Maßnahmen richten sich an Menschen, die bereits durch Straftaten aufgefallen sind. Effektive Kriminalprävention zeichnet sich bei Interventionen ab, die sich unmittelbar gegen das strafbare Verhalten richten und möglichst früh, intensiv und umfassend bei Multi-Problem-Fällen ansetzen oder auf die Behandlung bestimmter Auffälligkeiten setzen. Interventionsprogramme richten sich dabei unmittelbar gegen das strafbare Verhalten auf der Basis von Normverdeutlichung und sozialer Kontrolle. Soziale Integrationsprogramme sollten möglichst früh im Kindesalter ansetzen und Risikofaktoren für delinquentes Verhalten vermindern. Intervention und Integration setzen im Kernbereich der Sozialisation an: in Familie, Schule, Freizeitbereich und Wohnumgebung. Den Gedanken der Wiedergutmachung, Verantwortungsübernahme und Opferunterstützung kommt wesentliche Bedeutung zu." (Autorenreferat)
In: Korruption, S. 119-135
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 23, Heft 11-12, S. 388-397
ISSN: 0721-5746
In: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften: DfK, Band 42, Heft 1, S. 53-68
ISSN: 1617-8203
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 23, Heft 11/12, S. 388-397
ISSN: 0721-5746
Die Verfasserin gibt einen Überblick über den Stand der Forschung zum Zusammenhang zwischen Zuwanderung und Kriminalität. Dabei werden sowohl Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik - unter Beachtung der bekannten Verzerrungsfaktoren - als auch empirische Dunkelfeldstudien berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch interethnische Konflikte und organisierte Kriminalität behandelt. Jugendgewalt und die höhere Gewaltbelastung ausländischer Jugendlicher, so das Fazit der Verfasserin, können zusammenfassend als Konstellation charakterisiert werden, bei der ökonomische Belastungen der Familien, Bildungsnachteile der Jugendlichen sowie familiäre Gewalterfahrungen Risikofaktoren darstellen, die im Falle ihrer Kumulation die Wahrscheinlichkeit von Jugendgewalt beträchtlich erhöhen. Erkenntnisse über wirksame oder nicht wirksame präventive Programme existieren fast nicht. (ICE2)
In: Polizei + Forschung 18
World Affairs Online
In: Polizei + Forschung 18
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 11, Heft 3, S. 21-25
ISSN: 0934-9200
"Eine bundesweite Untersuchung zur Strafrechtspraxis in Korruptionsfällen, von der hier berichtet wird, zielt auf Erkenntnisse zur Strafverfahrenswirklichkeit der Korruption und Fragen der strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Kontrolle und Prävention. Es wurden Strafakten von Staatsanwaltschaften und Gerichten qualitativ ausgewertet und eine Typologie der Fallstrukturen erstellt." (Autorenreferat)
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 11, Heft 3, S. 21-25
ISSN: 0934-9200
In: Neue Kriminologische Schriftenreihe der Kriminologischen Gesellschaft e.V. 113
In: Wirtschaftsrecht
In: Beck'sche Reihe 1564
Korruption ist effektiv, attraktiv und lukrativ. Das haben auch Entscheidungsträger in unserer staatlichen Verwaltung und Politik erkannt. Nicht nur in Abu Dhabi oder Sizilien, sondern längst auch in Deutschland bestechen Verbandsfunktionäre und Bauunternehmer Beamte und Politiker. Schmiergeldzahlungen sind in vielen Branchen bereits Teil der Geschäftspolitik und fügen dem Fiskus jährlich Schäden in Milliardenhöhe zu. Unbemerkt von Justiz und Öffentlichkeit konnten weit verzweigte Beziehungsgeflechte heranwachsen, weil Korruption in deutschen Amtsstuben jahrzehntelang tabuisiert wurde. Anhand zahlreicher Originalfälle stellen die Autoren die schillernden Facetten von Bestechung und Bestechlichkeit anschaulich dar. Sie machen deutlich, daß es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein flächendeckendes Kriminalitätsphänomen, das die Grundfesten staatlicher Autorität und das Prinzip des freien Wettbewerbs erschüttert. (Quelle: Verlag / Rückentitel).