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In: Entwicklungsbiologische Totipotenz in Ethik und Recht, S. 165-222
In: Bioethica Forum: Schweizer Zeitschrift für biomedizinische Ethik
ISSN: 1662-601X
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 4, Heft 1, S. 10-24
ISSN: 1864-6492
"Nach den Menschenrechtsverletzungen des Zweiten Weltkriegs wurde der Menschenwürdebegriff in die Charta der Vereinten Nationen (1945) und in die Allgemeine Menschenrechtserklärung (1948) und daraufhin dann auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949) aufgenommen. Aufgrund dessen ist es in ethischen Diskussionen üblich geworden, Menschenwürde als einen Rechtsbegriff zu betrachten. In der Debatte wird meist die Tatsache vernachlässigt, dass der Begriff der Menschenwürde viel älter als der Begriff der Menschenrechte ist und dass die frühe Menschenrechtsbewegung im 18. Jahrhundert keinen Gebrauch von dem Begriff der Würde machte. Die Menschenwürdeidee, erstmals erwähnt bei Cicero, wurzelt in der stoischen Tugendethik, und diese Tatsache bildet - so die These - bis heute ihren innersten Bedeutungskern. Da in Immanuel Kants 'Metaphysik der Sitten' Rechtslehre und Tugendlehre zwei systematisch aufeinander bezogene Teile seiner Moralphilosophie sind, ist sein tugendethischer Würdebegriff - der signifikanterweise durch den Autonomiebegriff bestimmt wird - auch für die moralische Legitimation des Rechts relevant. So bereitet Kant die Karriere der Menschenwürde als Rechtsbegriff im 20. Jahrhundert vor. Aus dieser Perspektive fordert die Frage nach dem Verhältnis von Ethik, Moral und Recht im Begriff der Würde neue differenzierte Antworten heraus." (Autorenreferat)
In: Theologische Module Bd. 11
In: NomosHandbuch
Die zweite, aktualisierte und erweiterte Auflage des Handbuchs gibt einen für Forschung und Studium gleichermaßen geeigneten Überblick zum Wissen über das Alter und das Altern in "westlichen" Gesellschaften zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Der Fokus liegt dabei auf einschlägigen Beiträgen der Sozial- und Verhaltenswissenschaften und deren Zugang zu ausgewählten Aspekten des Alter(n)s. Neben Theorien des Alterns und "klassischen" Kernthemen, wie etwa sozio-ökonomische Ungleichheiten, Gesundheit oder soziale Integration, werden auch bislang oft weniger beachtete Themen wie Hochaltrigkeit, Gewalterfahrungen und Straffälligkeit, Sexualität, Spiritualität und Ethik des Alterns behandelt. Das Buch richtet sich unter anderem an Wissenschaftler:innen und Studierende der Soziologie, Gerontologie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Sozialen Arbeit, sowie der Ethik und Psychologie. Mit Beiträgen von Heike Baranzke | Frank Berner | Susanne Brose | Josef Ehmer | Yvonne Eisenmann | Lea Ellwardt | Marcel Erlinghagen | Uwe Fachinger | Luise Geithner | Thomas Görgen | Bernadette Groebe | Helen Güther | Hans Gutzmann | Karsten Hank | Daniel Hauber | Peter Häussermann | Rolf G. Heinze | Kira Hower | Daniela Klaus | Lars-Oliver Klotz | Sebastian Klüsener | Helena Kukla | Franziska Landgraf | Katharina Mahne | Andreas Mergenthaler | Michael Neise | Frank Oswald | Johannes Pantel | Susanne Penger | Holger Pfaff | Timo-Kolja Pförtner | M. Cristina Polidori | Holger Schmidt | Laura Schmidt | Katrin Schneiders | Frank Schulz-Nieswandt | Andreas Simm | Julia Simonson | Anja Steinbach | Anna Storms | Julia Strupp | Clemens Tesch-Römer | Claudia Vogel | Raymond Voltz | Michael Wagner | Hans-Werner Wahl | Judith Wenner | Inka Wilhelm | Christiane Woopen | Susanne Zank | Melanie Zirves
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet? Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
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