Strafen vermeiden: die Reform des österreichischen Jugendstrafrechts ; Geschichte, Bedeutung und ihre Auwirkungen
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 7, Heft 4, S. 26-31
ISSN: 0934-9200
Im vorliegenden Beitrag geht es um die Auswirkungen der Reform des österreichischen Jugendstrafrechts (JGG). Vorrangige Zielsetzung dieses Gesetzes - das 1988 offiziell in Kraft trat - war es, die Probleme der Straffälligkeit Jugendlicher nicht ausschließlich mit den Mitteln des Strafrechts zu lösen und unerwünschte Neben- und Folgewirkungen einer Verurteilung zu vermeiden. In seinen Reaktionsmöglichkeiten sieht das JGG 1988 ein abgestuftes System vor, das in drei Gruppen unterteilt wurde: 1. Folgenlose Einstellungsformen. Hier wird ein Verfolgungsverzicht angestrebt. 2. Formen informeller Intervention (außergerichtlicher Tatausgleich); 3. Formen der formellen Intervention (Schuldspruch ohne Strafe). 1992 wurde das JGG einer weiteren Novellierung unterzogen, in der die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung zugunsten der Jugendlichen neu geregelt wurde. Die Anwendungspraxis des JGG 1988 wird im folgenden skizziert. Fazit: Die Konsequenzen der Jugendstrafrechtsreform sind am deutlichsten an den strafrechtlichen Verurteilungsraten Jugendlicher zu den verschiedenen Zeiten des Reformprozesses zu erkennen. Die Strafverfolgungspraxis gegenüber Jugendlichen in den Jahren 1981 bis 1992 hat sich stark gewandelt und hat somit die Reform schon vor dem Inkrafttreten 1988 durch eine moderatere Reaktionsweise quasi vorweggenommen. (psz)