Arbeitnehmerfreizügigkeit erst nach einer Übergangsfrist: Lehren aus den Süderweiterungen der EG für die Osterweiterung der EU
In: Die neue Europäische Union: die Osterweiterung und ihre Folgen, S. 127-144
Die Verfasserin argumentiert, dass bei Beitrittsrunden immer dann Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit diskutiert werden, wenn substantielle Arbeitskräftewanderung zu erwarten sind. Aus dieser Sicht werden die erste und die zweite Süderweiterung bzw. der Beitritt Griechenlands, Portugals und Spaniens mit den Beitrittskriterien für Kandidatenländer, der nationalen Interessenpolitik der Mitgliedstaaten und den Argumentationslinien der Beitrittstaaten untersucht. Denselben Fragen, nämlich nach der wirtschaftlichen Situation in den Kandidatenländern, nach der Rolle der Europäischen Kommission als Verhandlungsführer, nach der Interessenpolitik der Mitgliedstaaten und nach den Argumentationslinie der Beitrittstaaten, wird in Bezug auf die Osterweiterung nachgegangen. Die Übergangsfristen werden als Interessenwahrung der EU präsentiert. Anschließend wird anhand der vergleichenden Analyse der Süd- und Osterweiterung der Europäischen Union die Übertragbarkeit der Erfahrungen auf die der Süd- auf die Osterweiterung der EU diskutiert. (ICG)