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Forschung zum SGB II aus Sicht des IAB: die neuen Forschungsaufgaben im Überblick
In: IAB-Forschungsbericht 2004,6
Neue Väter braucht das Land!: wie stehen die Chancen für eine stärkere Beteiligung der Männer am Erziehungsurlaub?
In: IAB-Werkstattbericht 2001,6
Working hours and wishes concerning working hours among women in Western and Eastern Germany: results of an empirical study from 1995
In: IAB labour market research topics 27
Arbeitszeitgestaltung aus der Sicht weiblicher Arbeitnehmer: Ergebnisse einer empirischen Untersuchung aus dem Jahre 1995
In: IAB-Werkstattbericht 1997,13
In: Zur aktuellen Diskussion
Methodological report international survey progamme: ISSP 1989
In: ZUMA-Arbeitsbericht 91/12
Mit den EU-Beschäftigungszielen zu mehr Chancengleichheit?
In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 25, Heft 48, S. 39-50
ISSN: 1420-0945
Beschäftigungsziele für mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 9, S. 4-9
"Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundprinzip der Europäischen Union (EU). Ziel europäischer Chancengleichheitspolitik ist, die bestehenden Gesellschafts- und Wirtschaftsstrukturen aus sozialen wie wirtschaftlichen Gründen dahingehend zu verändern, dass sie eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Politik- und Lebensbereichen ermöglichen. Die Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist hierbei von zentraler Bedeutung. Folglich spielt die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) nicht nur für die Umsetzung der beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen, sondern auch der gleichstellungspolitischen Ziele der EU eine wichtige Rolle. Dies geht auch aus dem 'Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann 2004' der Europäischen Kommission hervor. Ein Schlüsselindikator, der in der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Berichterstattung der Europäischen Kommission häufig verwendet wird, ist die Beschäftigungsquote. In der EBS ist sie Maßstab für die Annäherung an das Vollbeschäftigungsziel und dient zur Beurteilung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Für die Beschäftigungsquote wurden daher bereits frühzeitig konkrete Zielvorgaben gemacht - so auch für die Beschäftigung von Frauen. Darüber hinaus verpflichtet die beschäftigungspolitische Leitlinie zur Gleichstellung der Geschlechter die Mitgliedstaaten dazu, die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern abzubauen. Dieser Beitrag geht folgenden Fragen nach: Inwiefern orientieren sich die Zielvorgaben der EBS für die Beschäftigung von Frauen (und Männern) an dem Gebot der Chancengleichheit? Welche Rolle spielt die Vorgabe zum Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten in der beschäftigungspolitischen Leitlinie zur Gleichstellung der Geschlechter für die Förderung von Chancengleichheit am Arbeitsmarkt? Diese Fragen werden auf der Basis von EUROSTAT-Daten am Beispiel der (bis vor kurzem) 15 Mitgliedstaaten der EU insgesamt und für Deutschland untersucht." (Autorenreferat)
Beschäftigungsziele für mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 9, S. 4-9
ISSN: 0007-5868
"Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundprinzip der Europäischen Union (EU). Ziel europäischer Chancengleichheitspolitik ist, die bestehenden Gesellschafts- und Wirtschaftsstrukturen aus sozialen wie wirtschaftlichen Gründen dahingehend zu verändern, dass sie eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Politik- und Lebensbereichen ermöglichen. Die Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist hierbei von zentraler Bedeutung. Folglich spielt die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) nicht nur für die Umsetzung der beschäftigungs-und arbeitsmarktpolitischen, sondern auch der gleichstellungspolitischen Ziele der EU eine wichtige Rolle. Dies geht auch aus dem 'Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann 2004' der Europäischen Kommission hervor.; Ein Schlüsselindikator, der in der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Berichterstattung der Europäischen Kommission häufig verwendet wird, ist die Beschäftigungsquote. In der EBS ist sie Maßstab für die Annäherung an das Vollbeschäftigungsziel und dient zur Beurteilung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Für die Beschäftigungsquote wurden daher bereits frühzeitig konkrete Zielvorgaben gemacht - so auch für die Beschäftigung von Frauen. Darüber hinaus verpflichtet die beschäftigungspolitische Leitlinie zur Gleichstellung der Geschlechter die Mitgliedstaaten dazu, die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern abzubauen.; Dieser Beitrag geht folgenden Fragen nach: Inwiefern orientieren sich die Zielvorgaben der EBS für die Beschäftigung von Frauen (und Männern) an dem Gebot der Chancengleichheit? Welche Rolle spielt die Vorgabe zum Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten in der beschäftigungspolitischen Leitlinie zur Gleichstellung der Geschlechter für die Förderung von Chancengleichheit am Arbeitsmarkt? Diese Fragen werden auf der Basis von EUROSTAT-Daten am Beispiel der (bis vor kurzem) 15 Mitgliedstaaten der EU insgesamt und für Deutschland untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Neue Frauenförderquote: Gute Absichten führen nicht immer zum gewünschten Ziel
Das Job-Aqtiv-Gesetz brachte in puncto Gleichstellung der Geschlechter, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Berufsrückkehr eine Reihe von Verbesserungen. Auch die Frauenförderung durch die Arbeitsverwaltung sollte mit Blick auf die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt 'gerechter' gestaltet werden. Die neue Basis für die Berechnung des Zugangs von Frauen zur aktiven Arbeitsförderung hat sich jedoch nicht als tragfähig erwiesen. Der Grund dafür ist, dass Frauen nicht mehr allein nach ihrem Anteil an den Arbeitslosen zu fördern sind, sondern zusätzlich die Arbeitslosenquote zu berücksichtigen ist. Daraus erwächst eine doppelte Benachteiligung von Frauen. Denn der Frauenanteil an den Arbeitslosen vernachlässigt wie die Arbeitslosenquote Teile des weiblichen Arbeitskräfteangebots (Stille Reserve) sowie die regionalen und geschlechtsspezifischen Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist die neue Frauenförderquote zu kompliziert und zur Steuerung der Arbeitsmarktpolitik nicht zu gebrauchen. Das noch laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Arbeitsförderungsrechts sollte deshalb die alte Förderpraxis wiederherstellen, weil sie die Frauen weniger benachteiligt und praktikabler ist.
BASE
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Arbeitszeitmodelle von Frauen
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 11, S. 13-17
ISSN: 0007-5868
"Das Thema Arbeitszeit ist neben der mangelnden Kinderbetreuung ein Dauerbrenner für Eltern und insbesondere für Frauen, wenn es um die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit geht. Kinderbetreuungs- und Arbeitszeitprobleme bedingen einander und zu einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung gehört auch, dass sich Väter stärker bei der Betreuung beteiligen können, Mütter in den Arbeitsmarkt eingebunden bleiben. Das Fragenprogramm der IAB-Studie 'Der Einfluss des Erziehungsurlaubs auf den Berufsverlauf von Frauen in West- und Ostdeutschland' aus dem Jahre 2000 enthielt hierzu eine Reihe von Fragen. Im Rahmen einer repräsentativen telefonischen Erhebung wurden in West- und Ostdeutschland 3.000 Frauen zu ihren Arbeitszeitwünschen und -problemen befragt, wenn sie seit Einführung des dreijährigen Erziehungsurlaubs (also seit Januar 1992) ein Kind geboren oder adoptiert hatten. Wie die Erwerbsarbeit nach Ansicht der befragten Mütter idealerweise auf die Eltern verteilt wird und wie diese Vorstellungen von der Realität abweichen, darum geht es in diesem Beitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Arbeitszeitmodelle von Frauen
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 11, S. 13-17
ISSN: 0007-5868
"Das Thema Arbeitszeit ist neben der mangelnden Kinderbetreuung ein Dauerbrenner für Eltern und insbesondere für Frauen, wenn es um die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit geht. Kinderbetreuungs- und Arbeitszeitprobleme bedingen einander und zu einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung gehört auch, dass sich Väter stärker bei der Betreuung beteiligen können, Mütter in den Arbeitsmarkt eingebunden bleiben. Das Fragenprogramm der IAB-Studie 'Der Einfluss des Erziehungsurlaubs auf den Berufsverlauf von Frauen in West- und Ostdeutschland' aus dem Jahre 2000 enthielt hierzu eine Reihe von Fragen. Im Rahmen einer repräsentativen telefonischen Erhebung wurden in West- und Ostdeutschland 3.000 Frauen zu ihren Arbeitszeitwünschen und -problemen befragt, wenn sie seit Einführung des dreijährigen Erziehungsurlaubs (also seit Januar 1992) ein Kind geboren oder adoptiert hatten. Wie die Erwerbsarbeit nach Ansicht der befragten Mütter idealerweise auf die Eltern verteilt wird und wie diese Vorstellungen von der Realität abweichen, darum geht es in diesem Beitrag." (Autorenreferat)
Beschäftigungspotentiale der Ausweitung von Teilzeitarbeit: Ergebnisse einer empirischen Untersuchung
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 50, Heft 9, S. 634-640
ISSN: 0342-300X
"Angesichts der gravierenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt werden in verschiedenen politischen und wissenschaftlichen Kreisen große Hoffnungen in die Anwendung von Teilzeitarbeit gesetzt. Sie soll nicht nur helfen, Arbeitsplätze zu sichern, sondern auch Arbeitslosigkeit abzubauen. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang zunächst, wie viele Beschäftigte bereit wären, freiwillig in Teilzeit zu wechseln bzw. ihre Arbeitszeit weiter zu reduzieren, und um wen es sich dabei handelt. Der Vergleich mit der Zahl Arbeitsuchender gibt dann Aufschluß darüber, welchen Beitrag mehr Teilzeitarbeit zur Entschärfung der Arbeitsmarktlage leisten könnte. Diesen Fragen wurde auf der Grundlage der IAB-Frauenbefragung nachgegangen. Die Ergebnisse zeigen zum einen, daß den relativ wenigen Frauen, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, ein Vielfaches an Arbeitsuchenden gegenübersteht. Zum anderen wurde deutlich, daß das Arbeitsvolumen der Beschäftigten bereits heute erheblich unter dem gewünschten Arbeitszeitumfang liegt. Für eine Beschäftigungsexpansion, die im erforderlichen Umfang zum Abbau der Arbeitslosigkeit beiträgt, würde die freiwillige Ausweitung der Teilzeitarbeit von Frauen daher nicht ausreichen. Eine Alternative zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bietet sie somit gegenwärtig nicht. Um Teilzeitarbeit langfristig für mehr Personen attraktiv zu machen, müßten ihre ökonomischen und sozialrechtlichen Implikationen überprüft und Nachteile bzw. Defizite gegenüber der Vollzeitarbeit abgebaut werden." Autorenreferat, IAB-Doku)
Zur Korrektur des deutschen Amerikabildes
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 25, Heft 3, S. 522
ISSN: 0340-1758