According to common concepts of federalism, a federal system should balance unity and diversity, integration and differentiation, centralization and decentralization. Although there is no principle that determines an appropriate balance or an optimal combination, in reality, these contradictory requirements are met by political compromises and ongoing processes of allocating and reallocation power and resources.
Die Transformation des Energiesystems in Deutschland, die ab 2000 eingeleitet wurde, hat neben technisch-materiellen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auch Konsequenzen für die räumliche Allokation der genutzten oder nutzbaren Energiequellen, der Versorgungsinfrastruktur und der regionalen Verteilung von Nutzen und Kosten. Damit verbundene Verteilungskonflikte lassen sich in der etablierten Politikverflechtung zwischen Bund und Ländern schwerlich lösen. In der Energiepolitik umging die Bundesregierung daher die Politikverflechtung, indem sie weichenstellende Entscheidungen in korporatistischen Verhandlungen oder Verhandlungen in der Regierungskoalition vorbereitete, was die inkonsistenten politischen Richtungswechsel in den Jahren 2000, 2009 und 2011 erklärt. Zudem stärkte die Regierung die hierarchische Steuerung und schwächte den Einfluss der Länder, obgleich diese erheblich zur Umsetzung der neuen Energiepolitik beitragen. Inzwischen zeigt sich, dass die Energiepolitik weniger an einer Überverflechtung als an einer Unterverflechtung zwischen Bund und Ländern, einer institutionellen Fragmentierung und Koordinationsdefiziten leidet. Dabei wäre eine koordinierte Politik aller Ebenen des Bundesstaats zwingend erforderlich, um zu verhindern, dass latente und manifeste Verteilungsprobleme die um die Jahrtausendwende eingeleitete Energietransformation gefährden.
Abstract In federal and regionalised states, bicameralism constitutes shared rule between levels of governments. At the same time, second chambers serve as a safeguard protecting selfrule of decentralised governments against the encroachments of central legislation into their areas of responsibility. Both functions seem to be best fulfilled in legislative systems requiring joint decisions of legislative chambers. Depending on particular conditions, joint decision-making involves the risk that legislation ends with ineffective compromises or even fails. Under favourable conditions, it provides a productive structure to apply shared rule and protect self-rule. Comparative studies can identify these conditions, and appropriate ways to adjust institutional designs of bicameralism accordingly, bearing in mind that significant institutional reforms of bicameral systems are difficult to achieve.
Verwaltungen üben im Staat konkrete Herrschaft aus. Dies geschieht, wie die Implementationsforschung herausfand, nicht nur durch Genehmigungen und Anordnungen mittels verbindlicher, zwangsbewehrter Verwaltungsakte, sondern auch durch Vereinbarungen und Überzeugungen. Im Kontext des Staates werden diese Handlungsformen unter der Bedingung eingesetzt, dass eine Behörde ihre Entscheidungen autonom gegen den Willen eines Adressaten durchsetzen kann, sofern sie mit anderen Handlungsformen ihre Ziele nicht zu erreichen vermag. Die Verwaltungen internationaler Organisationen üben Herrschaft in einer Ordnung jenseits des Staates aus. Ihre Entscheidungen und Maßnahmen richten sich primär an Verwaltungen souveräner Nationalstaaten, denen gegenüber sie in der Regel keinen Zwang ausüben können. Fachautorität gilt als wesentliche Quelle ihrer Macht, die sie vor allem in kommunikativen Beziehungen mit nationalen Verwaltungen einsetzen, um durch Kooperation und Überzeugung administratives Handeln zu koordinieren. In dieser kommunikativen Mehrebenenverwaltung beruht Herrschaft auf einer Kombination der fachlichen Autorität internationaler und der rechtlich geregelten Kompetenzen nationaler Verwaltungen. Kommunikative Beziehungen generieren aber auch Machtasymmetrien. Macht äußert sich in der strategischen Gestaltung von Koordinationsmustern und durch Inklusion oder Exklusion von Akteuren in Kommunikationsbeziehungen. Im Hinblick auf die Herrschaftsfunktion der Verwaltung stellt sich folglich die Frage, wie Macht und Verwaltungshandeln in diesen besonderen Mehrebenenstrukturen legitimiert werden kann.
Benz, Arthur (in cooperation with Andrea Fischer‐Hotzel, Dominic Heinz, Eike‐Christian Hornig, Jörg Kemmerzell, Bettina Petersohn). 2016. Constitutional Policy in Multilevel Government. The Art of Keeping the Balance. Oxford: Oxford University Press. ISBN: 9780198786078. http://ukcatalogue.oup.com/product/9780198786078.do