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From the author of the international bestselling novel The Reader comes a compelling collection of six essays exploring the long shadow of past guilt, not just a German experience, but a global one as well. ?I know of no other writer who engages with the struggle between the individual and the political world as deftly - and poetically - as Bernhard Schlink.' - The Herald Bernhard Schlink explores the phenomenon of guilt and how it attaches to a whole society, not just to individual perpetrators. He considers how to use the lesson of history to motivate individual moral behaviour, how to
In: Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 172
In: Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 172
Main description: Im April hat der Deutsche Bundestag entschieden, Import und Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen nur unter strengsten Auflagen und nur für "hochrangige Forschungsziele" zu erlauben. In Deutschland selbst ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dennoch ist die öffentliche Gesellschaft aufgefordert, den ethischen Fragen zur Präimplantationsdiagnostik, zu Stammzellenforschung sowie des therapeutischen und reproduktiven Klonens im Raum zwischen Wissenschaft und Recht verstärkt nachzugehen. Bernhard Schlink, an der Humboldt-Universität zu Berlin lehrender Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, untersucht in nun vorliegender erweiterter Fassung eines im Dezember 2001 gehaltenen Vortrages die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Embryonenschutz im Kontext der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zum Schwangerschaftsabbruch. Gut verständlich geschrieben, formuliert der Autor sich widersprechende Ergebnisse und verdeutlicht damit, dass der Gesetzgeber zurzeit in seiner Haltung zum Lebensschutz uneindeutig regelt. Schlink appelliert sowohl an die rechtswissenschaftliche Dogmatik als auch an den Gesetzgeber, den Widersprüchen klärend zu begegnen.
In: Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 172
In: Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 172
Im April hat der Deutsche Bundestag entschieden, Import und Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen nur unter strengsten Auflagen und nur für "hochrangige Forschungsziele" zu erlauben. In Deutschland selbst ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dennoch ist die öffentliche Gesellschaft aufgefordert, den ethischen Fragen zur Präimplantationsdiagnostik, zu Stammzellenforschung sowie des therapeutischen und reproduktiven Klonens im Raum zwischen Wissenschaft und Recht verstärkt nachzugehen. Bernhard Schlink, an der Humboldt-Universität zu Berlin lehrender Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, untersucht in nun vorliegender erweiterter Fassung eines im Dezember 2001 gehaltenen Vortrages die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Embryonenschutz im Kontext der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zum Schwangerschaftsabbruch. Gut verständlich geschrieben, formuliert der Autor sich widersprechende Ergebnisse und verdeutlicht damit, dass der Gesetzgeber zurzeit in seiner Haltung zum Lebensschutz uneindeutig regelt. Schlink appelliert sowohl an die rechtswissenschaftliche Dogmatik als auch an den Gesetzgeber, den Widersprüchen klärend zu begegnen.
In: Öffentliche Vorlesungen 61
In: Beiträge zum Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen 11
In: Telos: critical theory of the contemporary, Band 2019, Heft 189, S. 109-120
ISSN: 1940-459X
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 58, Heft 3, S. 441-444
ISSN: 1865-5203
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 66, Heft 1, S. 471
ISSN: 2569-4103
In: Understanding Human Dignity, S. 631-636
In: JuristenZeitung, Band 68, Heft 5, S. 209
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 65, Heft 6, S. 473-486
ISSN: 2510-4179
Es ist ein Geflecht von Gründen, dem sich die Kultur des Denunziatorischen verdankt. Der denunziatorische Zugriff auf die Vergangenheit und auch die Gegenwart ist einfach. Moralisieren reduziert Komplexität. Die Erforschung nicht nur des äußeren, sondern auch des inneren Geschehens, die Erhebung nicht nur der markanten, sondern auch der unscheinbaren Befunde, aus denen Lebenswelten rekonstruiert werden, das Bewussthalten der Distanz, der letztlich unüberbrückbaren Kluft zwischen Vergangenheit und Gegenwart, die Balance zwischen dem analytischen und theoretischen Gegenwartsblick und der Einfühlung in vergangene Mentalitäten, das moralische Urteil aus dieser Balance - es ist aufwendig. Mit heutigem moralischem Maßstab zu entlarven und zu diskreditieren, bedarf keines großen Aufwands. Dazu kommen die Gratifikationen moralischer Überlegenheit und des rebellischen Gestus. Sie befriedigen die Eitelkeit. Mehr noch, sie scheinen den Makel der deutschen Vergangenheit zu tilgen, den noch die Angehörigen der dritten und vierten Generation spüren, wenn sie sich für Geschichte interessieren und ihre Identität nicht nur aus dem Leben in der Gegenwart, sondern auch aus dem Leben mit der Vergangenheit bestimmen. Wird gegen die Vergangenheit rebelliert und wird sie moralisch verurteilt, dann scheint ihre Integration in die Identität zu gelingen: als Integration der Rebellion und der Verurteilung. (ICF2)