CSR und Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit von Umweltwerbung und CSR-Marketing
In: CSR und Recht; Management-Reihe Corporate Social Responsibility, S. 191-211
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In: CSR und Recht; Management-Reihe Corporate Social Responsibility, S. 191-211
In: Sales Excellence, Band 23, Heft 4, S. 64-71
ISSN: 2522-5979
In: Schriftenreihe europäisches Recht, Politik und Wirtschaft 237
Verlagsinformation: Die rechtliche Bedeutung der in Art. 2 und 3 EG verankerten Zielbestimmungen wurde bislang erst in Ansätzen untersucht, obwohl die europäischen Gerichte diese Bestimmungen regelmäßig in unterschiedlichen Funktionen und Zusammenhängen zur Begründung ihrer Urteile heranziehen. Dies gilt in besonderem Maße für Art. 3 lit. g EG. Diese Vorschrift begrenzt das Ermessen der Gemeinschaftsorgane, dient als Leitlinie der Auslegung und als Grundlage für Rechtsfortbildungen. Insbesondere im Bereich der wettbewerbsrechtlichen Verfahrensordnungen kann die dazu ergangene Rechtsprechung auf einen einheitlichen Gedanken zurückgeführt werden, der auch den Weg für die weitere Rechtsentwicklungen ebnet. Dieser Gedanke, das Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs, verlangt im gesamten Gemeinschaftsrecht Beachtung. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Resultate richtet sich die Untersuchung sowohl an grundsätzlich am Europarecht Interessierte wie an Wissenschaftler und interessierte Praktiker im Bereich des Kartellrechts. Der Verfasser ist als Rechtsanwalt mit den praktischen Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts bestens vertraut.
In: Grundrisse des Rechts
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 102, Heft 1, S. 128-152
ISSN: 2363-5614
In: Grundrisse des Rechts
In: Grundrisse des Rechts
Recht entsteht aus der Geschichte und ändert sich mit ihr. Die Grundlagenfächer der Jurisprudenz und Justiz gewinnen zudem vor dem Hintergrund der rasanten Europäisierung und Globalisierung der Rechtsordnungen zunehmende Bedeutung. Diese Entwicklung fällt zusammen mit dem Wandel der Bundesrepublik (und der Europäischen Union?) vom Rechtsstaat zum "Richterstaat". Vor diesem Hintergrund und den Erfahrungen der vielfachen Verfassungsumbrüche in Deutschland und in Europa behandelt das Buch vier Fragen: Was ist Recht? Warum gilt Recht? Wer bestimmt den Inhalt des Rechts? Wie wird Recht zutreffend angewendet? Die Antworten erfordern eine Besinnung auf die wechselhafte deutsche Rechts- und Methodengeschichte, die in der Juristenausbildung kaum erwähnt werden. Juristische Berufe sind überwiegend "politische" Berufe mit weitreichender Folgenverantwortung. Ohne diese Grundfragen kann die Jurisprudenz zur "Handwerkstechnik" und zum Machtinstrument der jeweils Herrschenden verkommen. Das ist ein Hauptgegenstand dieses Buches, das zum Standardwerk auf dem Gebiet der Rechtstheorie und Juristischen Methodenlehre geworden ist.
In: Grundrisse des Rechts