Reformabsolutismus im Vergleich: Staatswirklichkeit - Modernisierungsaspekte - verfassungsstaatliche Positionen
In: Aufklärung 9.1994,1
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In: Aufklärung 9.1994,1
In: Grundfreiheiten, Menschenrechte 1500 - 1850 3
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In: Grundfreiheiten, Menschenrechte 1500 - 1850 5
In: Grundfreiheiten, Menschenrechte 1500 - 1850 1
In: Grundfreiheiten, Menschenrechte 1500 - 1850 2
In: Trierer Beiträge 21
In: Öffentliche Ringvorlesung 1987/88
In: Veröffentlichungen zur Geschichte der Grund- und Freiheitsrechte 1
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1982, Heft B 20, S. 13-21
ISSN: 0479-611X
"Die Grundrechte des deutschen Volkes von 1848 waren im wesentlichen ein Werk des gemäßigten Liberalismus. Damit wurde der Anschluß Deutschlands an die westliche Verfassungsentwicklung vollzogen. - Mit der Rezeption der Menschen- und Bürgerrechte nach 1789 war in Deutschland jedoch nicht auch die politische Haltung des Westens übernommen worden: so hat der zum Kompromiß mit den alten Mächten bereite, auf dem Boden der konstitutionellen Monarchie stehende gemäßigte Liberalismus nicht oder nur schwer von den Fesseln der Tradition lösen können. Die von der deutschen Staats- und Naturrechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts vermittelte Vorstellung von der Vorrangigkeit der Staatsverfassung, hinter der die individuellen Freiheitsrechte zurücktraten, das im Vordergrund stehende Pflichtethos, das die Bindungen in mitmenschlicher Gemeinschaft und Staatsverband akzentuierte, und die Sicht des Staates als rechtsbewahrendem Rechtsstaat erwiesen sich als Hemmschuh gegenüber der Rezeption der westlichen Staatsauffassung, in der Widerstandslehre, Volkssouveränität und unveräußerliche Freiheitsrechte einen übergeordneten Platz einnahmen. Der von der traditionellen Werthaltung geprägte gemäßigte Liberalismus vermochte es nicht, dem Staat vom Primat individueller Freiheitsrechte aus seine Bestimmung zu geben. Daran hinderten ihn im Vormärz im System des deutschen Bundes auch die politischen und sozialen Rahmenbedingungen. Ein entscheidendes Freiheitsethos konnte sich hier nur im Bereich der oppositionellen Protestbewegung entwickeln. Dabei zeigte sich, wie später in der Paulskirche, daß die Vertreter des politischen Radikalismus, daß Demokraten und Linksliberale weniger durch traditionsbestimmte Einstellungen gefesselt waren als die gemäßigten Liberalen. Letztere gingen hier von dem Primat einer Gesamtordnung, des Staates und des öffentlichen Interesse vor individuellen Freiheitsrechten aus. Dabei konnten die im Nationalliberalismus aufgegangenen gemäßigten Liberalen den Kompromiß mit dem neuen Reich um so eher eingehen, als die ihnen nie verlorengegangene "positive Staatsidee" letzen Endes das Übergewicht über die Perspektive freiheitlicher Grundsätze behalten hatte." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 32, Heft 20, S. 13-21
ISSN: 0479-611X
In: Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte
In: Beiheft N.F., 3
In: Motive - Texte - Materialien 70
In: Trierer Beiträge 22
In: Öffentliche Ringvorlesung Wintersemester 1988/89