Eduard Gans (1797 - 1839): politischer Professor zwischen Restauration und Vormärz
In: Deutsch-französische Kulturbibliothek 15
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Das wissenschaftliche Werk Brunners (1898–1982) ist wegen dessen zeitweiliger Nähe zum Nationalsozialismus bis heute umstritten. Allerdings haben sich die Phalanxen verschoben. Die früher von Brunner-Apologeten verfochtene These, Brunner habe mit dem Nationalsozialismus in keiner Beziehung gestanden und sein wissenschaftliches Werk der 1930/1940er Jahre sei lediglich dem konservativ-nationaldeutschen Geist der sog. "gesamtdeutschen Geschichtsauffassung" verpflichtet, ist durch die jüngere einschlägige Forschung widerlegt. Es lohnt daher nicht, auf diese Exkulpationsversuche hier näher einzugehen. Von nachhaltiger, bis heute reichender Wirkung ist dagegen die umgekehrte Behauptung, Brunner sei "ein radikaler Nazi" gewesen und dies in verkappter Form auch nach 1945 geblieben. Die Speerspitze dieser Argumentation stellt die Behauptung von Hans-Ulrich Wehler dar, Brunner habe, im Unterschied zu dessen Historikerkollegen Theodor Schieder und Werner Conze, denen Wehler politische und wissenschaftliche "glaubwürdige Lernbereitschaft und reflexive Lernfähigkeit nach der Zäsur 1945" attestiert, seine Fragestellung und Auffassungen "nach 1945 nie korrigiert". Ob diese massive These in der Sache plausibel begründet werden kann, soll hier zunächst offenbleiben, wenngleich ich dies nachdrücklich bestreite. Überraschender ist, dass Wehler nicht ansatzweise versucht, sachliche Argumente für seine Behauptung anzuführen, über die sich dann immerhin streiten ließe. Seine These beruht stattdessen im Wesentlichen auf Ressentiment. "Vollmundige Attacken" und "verblüffende Unkenntnis" hatte Wehler zuvor Götz Aly vorgeworfen, um dessen Kritik an dem in die NS-Wissenschaftsorganisation verstrickten Theodor Schieder (Wehlers Doktorvater) abzuwehren. Im Falle Brunners schlägt Wehlers Polemik gegen ihn selbst zurück: "Vollmundige Attacken" und "verblüffende Unkenntnis" des Brunnerschen Gesamtwerks charakterisieren seine Kritik. Eine besondere Pointe erhält Wehlers Kritik zudem durch dessen nachdrückliche Berufung auf Hans Rosenberg, den er als einen der Gründerväter der westdeutschen Sozialgeschichtsschreibung gegen Brunner auszuspielen versucht. Ausgerechnet der als sog. "Halbjude" eingestufte, 1935 vor den Nazis in die USA geflohene Rosenberg (1904–1988), dem Brunners Verstrickungen in den Nationalsozialismus selbstverständlich bekannt waren, hat diesen jedoch im Jahre 1972 als den "allerbedeutendste[n] Historiker unseres Jahrhunderts" bezeichnet. Ob dieses Urteil des liberalen Brunner-Kritikers, der Rosenberg ohne Zweifel war, heute noch Bestand hat, darf bezweifelt werden. Immerhin weist es darauf hin, dass wir es bei Brunner mit einem herausragenden Historiker und politischen Gelehrten zu tun haben, dem mit dem intellektuell dürftigen Argument "einmal Nazi – immer Nazi" nicht beizukommen ist. Das Problem, das sich bei dem Versuch einer Deutung des Brunnerschen Gesamtwerks stellt, ist dasselbe wie bei vielen anderen seiner Generation, die Frage nämlich nach Kontinuitäten und Brüchen über das Jahr 1945 hinweg. Bereits diese Schwelle greift allerdings zu kurz, denn tatsächlich ist zunächst einmal nicht danach zu fragen, ob und wie Brunner sich nach 1945 vom Nationalsozialismus distanziert, sondern ob und wie er sich im Vorfeld von 1933/1938 auf ihn zubewegt. Es sind also drei Perioden und zwei Schwellen, die mit Blick auf diese Generation von Gelehrten – und dies gilt nicht zuletzt für Brunner ebenso wie für Rothacker –, unterschieden werden müssen: zunächst das Werk vor 1933 bzw. 1938 ("Anschluss" Österreichs ans Deutsche Reich); sodann die Frage nach den Motiven und Umständen, die Brunner auf die Seite des Nationalsozialismus geführt haben sowie die Intensität und das Ausmaß seiner politischen Verstrickung; und schließlich die Frage, ob, und wenn ja, wie Brunner sich nach 1945 kritisch zu seinem wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Engagement während der NS-Zeit verhält. Hierauf näher einzugehen, ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Ich muss es hier bei dem Hinweis auf meine an anderen Orten dargelegte und untermauerte allgemeine These belassen, dass sich das wissenschaftliche Gesamtwerk ebenso wie Brunners politische Haltungen tatsächlich nach diesem Periodenmuster sortieren lassen. Und dies trifft exemplarisch auch auf Brunners "Begriffsgeschichte" bzw. präziser im Plural formuliert: auf seine "Begriffsgeschichten" zu.
BASE
In: Zivilisationen & Geschichte Band 15
In: Historische Anthropologie: Kultur, Gesellschaft, Alltag, Band 16, Heft 3, S. 341-372
ISSN: 2194-4032
In: Politik der Integration: Symbole, Repräsentation, Institution ; Festschrift für Gerhard Göhler zum 65. Geburtstag, S. 339-367
Der Beitrag deutet den aufgeklärten deutschen Liberalismus im Zeitraum zwischen 1770 und 1840 als eine eigenständige republikanische Variante des deutschen Liberalismus. Dessen Spezifikum liegt darin, die Möglichkeit einer normativen Integration für die sich entwickelnde bürgerliche Gesellschaft im Rahmen des konzeptionellen Dreiecks von Tugend, Verfassung und Zivilreligion zu entfalten. Damit widerspricht der Autor nicht nur der These eines ideenpolitischen deutschen "Sonderwegs". Seine in systematischer Hinsicht entscheidende Pointe ergibt sich aus dem Nachweis, dass der frühe bzw. aufgeklärte Liberalismus seine republikanische Inspiration keineswegs der klassisch-aristotelischen Tugendlehre, sondern einer an Kants Religionsschrift geschulten politischen Theologie in den Bahnen eines theologischen Rationalismus verdankt. Erst durch diese Verbindung, so die These, kann am Ende überhaupt verständlich werden, warum - nach der Umstellung von Religion auf Verfassung als dem Modus der Integration in der sich entwickelnden modernen Gesellschaft - die integrative Wirkung der Verfassung an der Form einer schriftlichen Urkunde hängt: Schriftlichkeit der Verfassung, so der Autor, symbolisiert hier einen "Heiligen Bund", sie ist mithin kein äußerliches Akzidenz, sondern zentrales Element einer zivilreligiösen Stabilisierung politischer Ordnungen. (ICA2)
In: Integration durch Verfassung, S. 213-236
In: Historische Anthropologie: Kultur, Gesellschaft, Alltag, Band 9, Heft 2, S. 306-309
ISSN: 2194-4032
In: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung, Band 12, S. 263-266
ISSN: 0937-3624
In: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung, Band 8, S. 255-257
ISSN: 0937-3624
In: Die Eigenart der Institutionen: zum Profil politischer Institutionentheorie, S. 85-122
Der Autor untersucht die Möglichkeiten einer historischen Theorie politischer Institutionen. Damit steht das Verhältnis der politischen Institutionentheorie zur Geschichtswissenschaft und deren für die Institutionentheorie erforderlicher Beitrag zur Debatte. Eine historische Theorie politischer Institutionen, so macht der Autor deutlich, kann nicht abgehoben ideengeschichtlich entwickelt werden kann, vielmehr ist dem konstitutiven Zusammenhang von Institutionen, Ideen und politisch-sozialen Gruppen konkret historisch nachzugehen. Zu diesem Zweck werden solche institutionentheoretisch anschlußfähigen Ansätze der französischen und der deutschen Historiographie aufgegriffen, welche die äußere und die innere Seite der Institutionen in einem kulturwissenschaftlichen Konzept zusammenführen. Diese Tradition ist in Deutschland nicht so stark entwickelt wie in Frankreich; immerhin, so der Autor, sind bedeutende Ansätze bei Schmoller, Hinthe und der modernen Historischen Sozial-Anthropologie zu finden. Die Frage nach der "Innenseite" der Institutionen erfordert historisch insbesondere die Untersuchung von Institutionalisierungsprozesse, d.h. den Blick auf die sozialen Träger-Gruppen von Institutionen und eine Bestimmung der von Leitideen ausgehenden institutionellen Mechanismen. (ICD)
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 12, Heft 4, S. 218-227
ISSN: 0340-2304
Die Zeit zwischen dem Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) und der Französischen Revolution (1789) wird im Geschichtsunterricht als "Zeitalter des Absolutismus" bezeichnet. Als Modelle gelten Frankreich und Preußen. England wird der Status einer Sonderentwicklung zuerkannt, da es hier zur Herausbildung einer Parlamentsherrschaft kam. Dieser Begriff des Absolutismus erscheint der jüngeren Forschung zunehmend problematisch. Anhand einer Besprechung der marxistischen Studie über "Die Entstehung des absolutistischen Staates" von P. Anderson geht der Autor den Einwänden nach. Er referiert über die "bürgerliche" Absolutismusforschung, Andersons methodischen Ansatz, "westlichen" und "östlichen" Absolutismus auf dem Kontinent, den Zusammenhang zwischen Absolutismus, Feudalismus und Leibeigenschaft, Absolutismus in England und das englische Parlament im 18. Jahrhundert. Begriffe wie "Absolutismus" oder "Parlamentarismus" sind nach der These des Autors für die historische Forschung unbefriedigend, da ihnen eine schematisierende Begriffslogik anhaftet. Der Staatsbildungsprozeß zwischen 16. und 18. Jahrhundert sei Resultat der Zentralisierung von politischer Macht, die vom Königtum ebenso vorangetrieben werden konnte wie von ständischen Gewalten. Die Kontrastierung von "Absolutismus" und "Parlamentarismus" verdecke den gemeinsamen aristokratischen Grundzug beider Herrschaftsformen. (KA)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 35, Heft 3, S. 503-504
ISSN: 0032-3470
In: Bürgertum. Neue Folge. v.18