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Die Reformvorschläge bei der Einkommensbesteuerung der Parteien zur Bundestagswahl 2021
In diesem Beitrag untersuchen wir Aufkommens-, Beschäftigungs- und Verteilungswirkungen der Programme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 bezogen auf Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Unsere Simulationen zeigen, dass alle Parteien die Haushalte bei der Einkommensbesteuerung entlasten wollen. Die Höhe der Entlastung variiert dabei jedoch zwischen den Parteien, so dass die Vorschläge nur bedingt vergleichbar sind. Auch bei der Struktur der Entlastung gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Alle Parteien wollen die mittleren Einkommensschichten der Bevölkerung mit ihren Reformplä- nen besser stellen. Bei den oberen Einkommen unterscheiden sich die Effekte hingegen nicht nur in ihrer Höhe, sondern auch in der Richtung. Alle Parteien würden positive Anreize für Erwerbstätigkeit schaffen. Ein damit verbundenes erhöhtes Steueraufkommen könnte jedoch die Mindereinnahmen des Staates, ausgelöst durch eine niedrigere Steuerlast für einen sehr großen Teil der Bevölkerung, nur teilweise kompensieren.
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Was bei einer Reform des Solidaritätszuschlags zu beachten ist
Die öffentliche Debatte um den Solidaritätszuschlag nimmt gegenwärtig Fahrt auf. Am 9. August legte das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf vor, der die Ergänzungsabgabe für gut 90% der Steuerzahler zurückführt. Dies soll durch die erhebliche Erhöhung der derzeit geltenden Freigrenze erreicht werden. Die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags für einen Teil der Steuerzahler wirft allerdings einige Fragen auf, die der folgende Beitrag diskutiert. Zur Einordnung des Gesetzesentwurfs werden verschiedene Reformszenarien simuliert sowie deren Effekte auf das Steueraufkommen, die Einkommensverteilung und die Beschäftigung dargestellt.
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Reformvorschläge für den Arbeitsmarkt: Ist Hartz IV noch zukunftsfähig?
Gegenwärtig werden viele Vorschläge diskutiert, das Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) zu reformieren: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I könnte verlängert werden, man könnte die Zuverdienstmöglichkeiten ausweiten oder Hartz IV sogar komplett durch ein Bürgergeld ersetzen. Wie sind diese Vorschläge zu bewerten? Philip Jung, TU Dortmund, und Moritz Kuhn, Universität Bonn, halten eine einfache Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, wie u.a. von der SPD vorgeschlagen, für ungeeignet. Diese Maßnahme führe zu mehr Entlassungen und weniger Neueinstellungen und in der Folge zu einer höheren durchschnittlichen Belastung aller Arbeitnehmer durch Sozialabgaben. Damit begünstige man ältere Arbeitnehmer mit relativ stabilen Jobs zulasten von jüngeren Arbeitnehmern und von Arbeitnehmern mit instabileren Arbeitsverhältnissen. Anke Hassel, WSI – Wirtschaft- und Sozialwissenschaftliches Institut, regt an, 15 Jahre nach der größten Arbeitsmarktreform der Nachkriegszeit, die Arbeitsmarktpolitik neu zu justieren. Sie verweist auf eine neue Studie, die zeigt, dass die Hartz-Reform zwar die Dauer von Arbeitslosigkeit, nicht aber den Umfang, reduziert habe. Die Pläne, die derzeit auf dem Tisch liegen, könnten dabei helfen, die Beschäftigten stärker an der positiven Wirtschaftsentwicklung zu beteiligen und würden den heutigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen. Robert Habeck, Bündnis90/Die Grünen, plädiert dafür, bei den veränderten Rahmenbedingungen anzusetzen. Anders als bei der Einführung von Hartz IV sei nicht mehr die Massenarbeitslosigkeit, sondern der Fachkräftemangel das Problem. Heute sei die Herausforderung nicht mehr der Stillstand, sondern der Wandel, die wichtigste politische Aufgabe nicht mehr die Haushaltskonsolidierung, sondern der gesellschaftliche Zusammenhalt. Kern einer funktionierenden Sozialgemeinschaft sei, dass der lebensnotwendige Bedarf abgesichert sei und niemand in Gefahr gerate, an den Rand der Gesellschaft zu rutschen. Um das zu erfüllen, brauche es ein neues staatliches Garantiesystem, das zur Arbeit anreizt und den Niedriglohnsektor eindämmt. Matthias Knuth, Institut Arbeit und Qualifikation, Universität Duisburg-Essen, hält die Vorschläge der SPD für »durchaus diskussionswürdige Denkanstöße, aber nicht für eine Blaupause« für eine praktikable »Reform der Reform«. Man sollte die Arbeitslosenversicherung nicht zugunsten der Insider im System verändern, indem man die Bezugsdauern des Arbeitslosengeldes verlängere. Die Schonung von Vermögen und der Erhalt des Wohnstandards in einer Eingangsphase der Grundsicherung für alle, deren ALG-Anspruch ausgelaufen sei, wäre ein Ansatz, der aber auf ein Jahr begrenzt werden sollte. Alexander Spermann, FOM Hochschule für Erwerbstätige in Köln, fordert »mutige und langfristige Experimente, nicht nur Mikrosimulationen«, die in der Regel allen Reformvorschlägen zugrunde liegen. Diese seien mit Vorsicht zu genießen. Die vorgelegten Zahlen erweckten den Eindruck, man könne Verhalten von Menschen exakt berechnen. Die Realität habe aber noch deutlich mehr Variablen als die im Modell berücksichtigten. Tatsächlich könnten Elemente eines bedingungslosen Grundeinkommens langfristig zu geringen fiskalischen Kosten getestet werden. Hans Peter Grüner, Universität Mannheim, diskutiert die wirtschaftliche Interessenlage – sowohl von Seiten der Gewerkschaften als auch von Seiten der Arbeitgeberverbände – hinter dem fortdauernden Streit um die Hartz-Gesetzgebung und zeigt, dass eine Weiterentwicklung der Reform politisch wohl eher tragfähig ist, wenn die Reformgewinne breiter verteilt werden. Maximilian Blömer, Clemens Fuest und Andreas Peichl, ifo Institut, stellen einen ifo-Reformvorschlag vor. Dieser konzentriert sich darauf, die Beschäftigungsanreize des Grundsicherungssystems zu verbessern. Ziel des Vorschlages ist es, Fehlanreize abzubauen, die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen und die Abhängigkeit von Transfers zu überwinden oder wenigstens zu reduzieren. Zum anderen vergleichen sie den ifo-Vorschlag mit anderen aktuell diskutierten Reformkonzepten.
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Bilanz der ersten 100 Tage der Ampel-Koalition: Ist der Neustart gelungen?
Nach Ansicht von Jens Boysen-Hogrefe, Kiel Institut für Weltwirtschaft, bringt die neue Ampel-Koalition eine deutlich expansivere Finanzpolitik als in ihren Planungen vor der Wahl vorgesehen auf den Weg. Zugleich berücksichtige sie die anstehenden Herausforderungen des demografischen Wandels nicht, so dass zukünftige Verteilungskonflikte bereits jetzt im Koalitionsvertrag angelegt seien. Trotzdem könnten Sondervermögen sinnvoll sein, wenn es um die Finanzierung plötzlich auftretender, dringender Mehrbedarfe gehe. Alexander Ludwig, Goethe-Universität Frankfurt am Main, beantwortet die Frage nach einem gelungenen Start mit einem "teils, teils". Der Schock des Ukraine-Kriegs sitze tief, aber darüber dürften die langfristigen Aufgaben, gerade in der Sozialpolitik und bei der Altersvorsorge, nicht vernachlässigt werden. Deren Bewältigung sei aber leider bereits im Koalitionsvertrag falsch angelegt. Jutta Schmitz-Kießler, Universität Duisburg-Essen, rechnet aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs nicht mit starken sozialen oder sozialdemokratischen Akzenten in der Politik der Ampel-Koalition. Es überrasche wenig, dass die im Koalitionsvertrag skizzierten sozialpolitischen Großprojekte wie Rentenreform, Kindergrundsicherung oder Bürgergeld in der aktuellen politischen Diskussion kaum noch vorkommen, sondern eher ein krisenbedingter sozialpolitischer Stillstand eingesetzt habe. Maximilian Blömer, ifo Institut, und Valentina Consiglio, Universität Konstanz, zeigen, dass von den von der Ampel-Regierung geplanten Reformen im Bereich der Mini- und Midijobs sowie ausgewählter steuerlicher Entlastungen positive Arbeitsangebotseffekte, vor allem in der generellen Arbeitsmarktpartizipation, zu erwarten sind. Die Effekte bezüglich der Veränderungen der Arbeitszeit sind aber lediglich für Männer positiv. Für Frauen ist durch die Ausweitung der Minijob-Verdienstgrenze und der Midijob-Gleitzone mit einer Reduktion des Arbeitsangebots um 22 000 Vollzeitäquivalente zu rechnen. Minijobs und ...
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