Arbeitsrecht: Menschen mit Behinderungen/Angemessene Vorkehrungen
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 3
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
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In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 3
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 4
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Band 376
Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend für das deutsche und das französische Arbeitsrecht die Auswirkungen der Coronapandemie auf das Arbeitsverhältnis. Nach einer Betrachtung des grundlegenden Verhältnisses von Arbeit und Lohn und wichtiger Vorfragen im Arbeitsschutz- und Datenschutzrecht werden die Folgen einer nachgewiesenen Coronavirusinfektion, eines Infektionsverdachts sowie eines erhöhten Risikos für die Gesundheit des Arbeitnehmers infolge mangelhaften Arbeitsschutzes oder einer besonderen gesundheitlichen Disposition des Arbeitnehmers untersucht. Im Fokus steht auch die Frage, wer die Kosten des Arbeitsausfalls trägt. Für Fälle, in denen die Tätigkeit im Betrieb pandemiebedingt ausbleiben muss, wird untersucht, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Verlagerung der Tätigkeit ins Homeoffice einseitig durchsetzen können. Für das deutsche Recht wird abschließend hinterfragt, inwiefern aus der vergleichenden Betrachtung Handlungsbedarf und -alternativen hergeleitet werden können."Obligation to Work and Risk of Remuneration in Times of Pandemic. A Comparative Legal Analysis of the Impacts of Infection, Suspected Infection and Increased Health Risks on Employment Relations": This study examines the impact of a coronavirus infection, a suspected infection or an increased health risk due to the COVID-19-pandemic on the employment relationship by comparing German and French labor law. In addition to questions of continued payment of wages or compensation for loss of earnings, issues of occupational health and safety and data protection law are examined. Emphasis is also put on remote work and the possibility of its unilateral introduction
World Affairs Online
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht Band 376
Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend für das deutsche und das französische Arbeitsrecht die Auswirkungen der Coronapandemie auf das Arbeitsverhältnis. Nach einer Betrachtung des grundlegenden Verhältnisses von Arbeit und Lohn und wichtiger Vorfragen im Arbeitsschutz- und Datenschutzrecht werden die Folgen einer nachgewiesenen Coronavirusinfektion, eines Infektionsverdachts sowie eines erhöhten Risikos für die Gesundheit des Arbeitnehmers infolge mangelhaften Arbeitsschutzes oder einer besonderen gesundheitlichen Disposition des Arbeitnehmers untersucht. Im Fokus steht auch die Frage, wer die Kosten des Arbeitsausfalls trägt. Für Fälle, in denen die Tätigkeit im Betrieb pandemiebedingt ausbleiben muss, wird untersucht, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Verlagerung der Tätigkeit ins Homeoffice einseitig durchsetzen können. Für das deutsche Recht wird abschließend hinterfragt, inwiefern aus der vergleichenden Betrachtung Handlungsbedarf und -alternativen hergeleitet werden können. / »Obligation to Work and Risk of Remuneration in Times of Pandemic. A Comparative Legal Analysis of the Impacts of Infection, Suspected Infection and Increased Health Risks on Employment Relations«: This study examines the impact of a coronavirus infection, a suspected infection or an increased health risk due to the COVID-19-pandemic on the employment relationship by comparing German and French labor law. In addition to questions of continued payment of wages or compensation for loss of earnings, issues of occupational health and safety and data protection law are examined. Emphasis is also put on remote work and the possibility of its unilateral introduction.
Die vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstellte Expertise zur "Freistellung Beschäftigter für die Inanspruchnahme einer Bildungs(teil)zeit in Deutschland" liefert einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen einer Freistellungsregelung von Beschäftigten für die Inanspruchnahme der im Koalitionsvertrag genannten Bildungs(teil)zeit. Dazu werden bestehende Freistellungs- und Teilzeitregelungen zu Bildungszwecken in Deutschland und anderen europäischen Ländern beleuchtet und Möglichkeiten und Grenzen von gesetzgeberischen Handlungsoptionen aufgezeigt. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben einer Bildungs(teil)zeit ist im Ergebnis nicht Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17. Juli 2023. Es bleibt das Ziel, den Koalitionsvertrag auch an dieser Stelle umzusetzen.