Schwerpunkte und Ergebnisse der Historischen Bildungsforschung im letzten Jahrzehnt
In: Archiv für Sozialgeschichte, Band 34, S. 269-299
ISSN: 0066-6505
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In: Archiv für Sozialgeschichte, Band 34, S. 269-299
ISSN: 0066-6505
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 21, S. 3-14
ISSN: 0479-611X
Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1780 bis 1980. Forschungsmethode: deskriptiv. Die Veroeffentlichung enthaelt quantitative Daten. "Die schnell steigende Arbeitslosigkeit ausgebildeter Lehrer ist in den achtziger Jahren zu einem bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Problem ersten Ranges geworden. Sie stellt indessen kein Novum dar, denn in den letzten zwei Jahrhunderten haben sich Phasen der Ueberfuellung und des Mangels an Lehrern mit einer frappierenden Regelmaessigkeit abgewechselt. Diese Entwicklung wird am Beispiel des hoeheren Lehramts und des Volksschullehramts in Preussen sowie des Lehrerarbeitsmarktes in der Bundesrepublik nachgezeichnet. In diesen Kontext fuegen sich auch die neuesten Prognosen ueber die Perspektiven des Teilzeitarbeitsmarktes Schule bis zum Ende des Jahrtausends ein. Vor dem Hintergrund langfristiger Entwicklungstendenzen wird dann die Frage zu beantworten versucht, warum bisher allen Versuchen einer bedarfsorientierten Nachwuchssteuerung der beabsichtigte Erfolg versagt blieb. Dabei steht besonders die geringe Wirkung von Warnungen vor dem Lehramtsstudium zur Diskussion. Sodann werden die in den achtziger Jahren eroerterten Vorschlaege zur Umverteilung des Arbeitsvolumens in der Schule (Pflichtstundenreduzierung bei gleichzeitiger Gehaltskuerzung, vorgezogene Pensionierung, Teilzeitarbeit) vorgestellt und auf ihren Beschaeftigungseffekt hin untersucht. Solche Massnahmen koennen - ebenso wie die Umqualifizierung und Beschaeftigung von Lehrern in der Wirtschaft - die derzeitige Lehrerarbeitslosigkeit zwar lindern, aber nicht beseitigen. Eine nachhaltige Besserung der Beschaeftigungssituation ist erst in den neunziger Jahren zu erwarten, wobei allerdings nach Schulstufen und Unterrichtsfaechern differenziert werden muss." (Autorenreferat)