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Die deutschen Ständestaatskonzepte zwischen 1918 und 1933: Neuauflage alter Konzepte oder Neuentwicklung des Ständestaatsgedankens?
In: Magisterarbeit
Inhaltsangabe: Einleitung: Das Phänomen der Ständestaatsideen von 1918 bis 1933: 'Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben.' Dieser Satz des Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) sollte ab dem 11.August 1919 eine neue politische Epoche manifestieren: Alle Menschen sind gleich, die Überbleibsel der alten Stände sind Vergangenheit. Das 3-Klassen-Wahlrecht des Kaiserreiches wurde abgeschafft. Der Art. 21 lässt die Abgeordneten des Reichstages Vertreter des ganzen Volkes sein und nicht Vertreter eines Standes, ferner verspricht der Art.22 die freie und gleiche Wahl, unabhängig von Standeszugehörigkeiten: 'eDie Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimr Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.' Die reaktionäre konservative Monarchie wurde durch die Novemberrevolution beseitigt. Sozialisten, Sozialdemokraten, Liberale und Demokraten arbeiteten an einer neuen Republik. Nur die Republikgegner und Antidemokraten beriefen sich noch auf die konstitutionelle Monarchie des Kaiserreiches oder suchten das Heil in neuen völkischen, nationalen Bewegungen. Ein einfaches 'zurück' war nach der Flucht des Kaisers am 10. November 1918 nur für wenige eine realistische Alternative. Egal ob das Ziel die Rätedemokratie, eine parlamentarische Monarchie oder den Ausbau des Weimarer Parlamentarismus darstellte: Die modernen demokratischen Ideen, die politische Gleichheit der Staatsbürger und der Parlamentarismus schienen nicht nur auf dem Papier in Deutschland angekommen zu sein. Auch die ersten Wahlergebnisse zeigten eine demokratische Mehrheit, während gemäßigte und radikale antidemokratische Gruppen nur mäßigen Erfolg hatten. Da scheint es wie ein Paradoxon der Ideengeschichte: Plötzlich erblüht eine Begrifflichkeit neu, auf ein Mal werden Buchtitel veröffentlicht, die fernab demokratischer Ideen eigentlich dem Spätmittelalter zuzurechnen sind: der Ständestaat. Zwischen 1918 und 1933, den ersten Anfängen (Abdankung des Kaisers am 9.November 1918) und dem Ende (Ermächtigungsgesetz am 23.März 1933) der ersten deutschen Republik, gibt es eine beachtliche Anzahl von Konzepten, die eine neue ständestaatliche Ordnung formulierten. All jene Ständestaatskonzepte unterliegen einem Konsens: Staat und Gesellschaft sollen in Glieder eingeteilt werden und diese Glieder werden zu einem Bestandteil der staatlichen Ordnung. Der Staat ist kein Vertrag zwischen Einzelindividuen, Ausdruck einer Aristokratie oder Resultat des Willens eines Königs, sondern eine Summe von Gliedern, evtl. selbst nur ein staatstragender Teil des Gesellschaftsganzen. Der Einzelne ist kein Teil des Staates, sondern Teil eines Standes. Diese Stände sind Glieder des Staates und haben mehr oder weniger an der staatlichen Hoheit teil. Viele dieser Ideen brachen mit allen Idealen der modernen Demokratie: Georg Weipperts 'Prinzip der Hierarchie' oder Othmar Spanns 'wahrer Staat' sind hierarchische Ständestaaten ungleicher Menschen. Bei anderen Konzepten hingegen (zum Beispiel der so genannte 'Werksgemeinschaftsgedanke' oder bei den berufsständischen Gesetzgebungsausschüssen von Heinrich Herrfahrdt) trägt die ständische Selbstverwaltung fast schon wieder moderne, auf Partizipation orientierte Züge. Es existiert ein breites Spektrum weiterer Ständestaatskonzepte, die in der Forschung weitestgehend vernachlässigt wurden. Ziel dieser Magisterarbeit soll es deshalb sein, die Spannbreite dieser Ständestaatskonzepte aufzuzeigen sowie eine kurze Ideengeschichte dieser Ständestaatskonzepte zu bieten. Dabei wird eine möglichst vollständige Darstellung aller Konzepte angestrebt und die Frage gestellt, was wirklich neu an diesen Ideen ist und wo simple ideengeschichtliche Rückgriffe neu verpackt wurden. Es ist ebenso Anspruch dieser Arbeit, eine umfassende Literaturliste zum Forschungsthema vorzustellen. Dabei sollen nicht nur die im Sinne der Forschungsfrage untersuchten Werke aufgeführt werden, sondern auch all jene Werke, die nur Teile einer neuen ständestaatlichen Ordnung behandeln oder ein unvollständiges Ständestaatskonzept formulieren. Es ist nicht das Ziel dieser Arbeit, soziologische oder biografische Hintergründe der Autoren zu erfassen, die Wirkung und Bedeutung der genannten Ständestaatskonzepte zu analysieren, Ursachenforschung für antidemokratisches Denken zu betreiben oder sozialpsychologische Gründe für das Aufkommen der Ständestaatsideen zu finden. Die moderne wissenschaftliche Literatur zeigt ein gespaltenes Bild: Die einen offenbaren einen einheitlichen Ständestaatsgedanken unter dem Paradigma des 'gliedhaften Organismus'. Dabei werden die Ständestaatsideen als organische Staatsauffassungen beschrieben, die sich gegen den mechanischen und künstlichen demokratischen Liberalismus stellen. Der Staat wird hier 'Idee und Leben', der 'Inbegriff physischen und geistigen Lebens' mitsamt allen notwendigen Gegensätzen. Ohne Gegensätze, ohne eine Gliederung von Staat und Gesellschaft, wäre der Staat leblos. Doch kann man die Ständestaatskonzepte nach 1918 einfach unter der Formel des 'lebendigen Staates' vereinen? Die andere Richtung der Fachliteratur tendiert dazu, die Idee vom ständisch gegliederten Staat als Randphänomen unterschiedlicher antidemokratischer Zirkel zu betrachten. Diese stellten dem demokratischen Ideal ein hierarchisches Staatsbild gegenüber, das sich gegen jede Form der Gleichheit wehrte. Die demokratische Verirrung politischer Gleichheitsrechte, insbesondere das Recht der freien und gleichen Wahl, werde von diesen Zirkeln durch autoritäre Ständestaatsmodelle mit völkischem Hintergrund ersetzt. Der Ständestaatsgedanke wird hier als Hilfskonstrukt konservativrevolutionärer, nationalkonservativer, deutschvölkischer oder nationalrevolutionärer Ideologien vorgestellt. Die Vorherrschaft des Ökonomischen im staatlichen Bereich sollte gebrochen werden. Der Staat würde durch das Leitbild des ständisch gegliederten Staates seine Autorität und politische Hoheit zurückerhalten. Während letztere Exponenten wissenschaftlicher Literatur kaum Gemeinsamkeiten zwischen den Ständestaatsideen sehen und eher die Neuartigkeit korporativer und berufsständischer Ideen betonen, ziehen es die Erstgenannten vor, den Ständestaatsgedanken als unbeholfenen Rückgriff in die mittelalterliche und romantische Ideenwelt zu betrachten. Lässt sich bei diesem Zwiespalt überhaupt eine Ideengeschichte beschreiben? Und wenn ja, vollzieht diese nur Neuauflagen alter Gedankenwelten oder stellt sie fernab der Begriffsverwendung unabhängige Neuentwicklungen des Ständestaatsgedankens dar? Kann man die Ständestaatskonzepte der Weimarer Republik wirklich pauschal beurteilen als antidemokratische, antimoderne Rückgriffe fast schon mittelalterlicher Ständestaatsideen? Gab es hierbei auch Weiterentwicklungen überkommener Ständestaatsideen? Sind die Ständestaatskonzepte zwischen 1918 und 1933 Neuauflagen, Weiterentwicklungen oder Neuentwicklungen?Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 1.1Das Phänomen der Ständestaatsideen von 1918 bis 19331 1.2Aktueller Forschungsstand, Quellenlage und Hinweise zur Quellenrecherche4 1.3Vorgehensweise7 2.Vorbetrachtungen12 2.1Begriffsbestimmungen12 2.1.1Ständestaat12 2.1.2Gliederung, Hierarchie und Organismus13 2.1.3Stand und ständische Staatsordnungen16 2.1.4Berufsstand und berufsständische Staats- oder Wirtschaftsordnungen19 2.1.5Korporationen, Korporativismus und korporative Staats- oder Wirtschaftsordnungen22 2.2Die Ständestaatsideen und Konzepte bis 191826 3.Die deutschen Ständestaatskonzepte von 1918 bis 193332 3.1Theoretisch und wissenschaftlich begründete Konzepte32 3.1.1Der Universalismus (1921)33 3.1.2Das 'Prinzip der Hierarchie' bei Georg Weippert (1932)39 3.1.3Paul Karrenbrock und der völkische Berufsständestaat (1932)42 3.1.4Der 'Drang zur Gemeinschaft' bei Franz Jerusalem (1925)46 3.2Konfessionell begründete Konzepte48 3.2.1Der berufsständische Gedanke in der katholischen Soziallehre48 3.2.1.1Der Solidarismus bei Oswald Nell-Breuning (1932)49 3.2.1.2Die katholische Romantik bei August Pieper (1926)55 3.2.2Der protestantische Ständestaat bei Rudolf Craemer (1933)59 3.3Politisch begründete Konzepte62 3.3.1Altkonservative und Monarchisten62 3.3.1.1Der Ständestaat im altkonservativen und monarchistischen Kreis62 3.3.1.2Der monarchistische Ständestaat bei Max Wundt (1925)63 3.3.1.3Edgar Tatarin-Tarnheydens berufsständisches Rätesystem (1922)66 3.3.1.4Die Stein'sche Selbstverwaltungsidee bei Wolfgang Freiherr von Dungern (1928)70 3.3.1.5Friedrich Everling und die Rückkehr zum 'gesunden Mittelalter' (1924)74 3.3.1.6Die 'Steuergemeinschaften' bei Julius Bunzel (1923)78 3.3.2Jungkonservative81 3.3.2.1Der ständische Gedanke unter Einfluss von Arthur Moeller van den Bruck81 3.3.2.2Der Korporativismus im Sinne von Max Hildebert Boehm (1920)83 3.3.2.3Die konservative 'neuständische Verfassung' nach Heinz Brauweiler (1925)88 3.3.2.4Die berufsständischen Gesetzgebungsausschüsse bei Heinrich Herrfahrdt (1919/1932)91 3.3.2.5Autoritarismus und ständische Gliederung bei Edgar Jung (1927)96 3.3.2.6Der deutsche 'stato corporativo fasci' nach Carl Düssel (1933)99 3.4Nationalökonomisch begründete Konzepte: Die Werksgemeinschaftsideen104 3.4.1Ständestaat und Werksgemeinschaft104 3.4.2Die Werksgemeinschaften bei Paul Bang(1927)105 3.4.3Die berufsständische Weiterentwicklung des Werksgemeinschaftsgedankens bei Gerhard Albrecht (1932)108 4.Schlussbetrachtung: Die Ständestaatskonzepte von 1918 bis 1933 zwischen Neuauflagen, Weiterentwicklungen und Neuentwicklungen.111 4.1Entwicklungsgeschichtliche und inhaltliche Gemeinsamkeiten111 4.2Die wesentlichsten Unterschiede114 4.3Alternative Klassifizierungsmöglichkeiten115 4.4Neuauflagen ständestaatlicher Konzepte: Typen und ihre Merkmale118 4.5Weiterentwicklungen ständestaatlicher Konzepte: Typen und ihre Merkmale120 4.6Neuentwicklungen ständestaatlicher Konzepte: Typen und ihre Merkmale122 4.7Fazit und Ausblick125 5.Abbildungsverzeichnis127 6.Literaturverzeichnis128 6.1Die deutschen Ständestaatskonzepte von 1918 bis 1933128 6.2Abhandlungen zu Teilfragen einer neuen ständestaatlichen Ordnung sowie unvollständige Ständestaatskonzepte aus dem Zeitraum von 1918 bis 1933131 6.3Weiterführende und zeitgenössische Literatur bis 1945 im Kontext der untersuchten deutschen Ständestaatskonzepte von 1918 bis 1933134 6.4Weiterführende Literatur nach 1945141Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.1.1, Der Universalismus (1921): Der Universalismus, aufbauend auf dem Werk Othmar Spanns, ist die wohl bekannteste und umfangreichste Ständestaatskonzeption aus dem untersuchten Zeitraum. Die von Spann begründete Schule umfasst ein umfangreiches Bild verschiedener Autoren, die jedoch alle auf seinen Gedankengängen aufbauen. Er entwickelte nicht nur ein umfangreiches und in sich geschlossenes Ständestaatskonzept, sondern auch ein Gesellschafts- und Weltbild. Obwohl Österreicher, hatte Spann auch in Deutschland einen enormen Einfluss. Zunächst zur Genealogie. Othmar Spann bekennt sich zur romantischen Geisteshaltung und bezieht mittelalterlich-universalistische Ideen mit ein. Von der Scholastik übernimmt er den Satz 'Das Ganze ist vor dem Teil' sowie das Bild von einer Gesellschaft als göttliche Schöpfungsordnung. Vom deutschen Idealismus übernimmt er die These 'Gesellschaft ist Geist' und das Bild vom Staat als Ganzheit, von der Romantik übernimmt er unter anderem die Kritik an der Aufklärung, Rationalismus und Individualismus. Der Universalismus selbst ist in Methodik und Inhalt deutlich vom mittelalterlich-kirchlichen Weltbild geprägt. So ist die Nähe zu Thomas von Aquin und seiner metaphysischen hierarchischen Weltordnung deutlich. Mehrfach erwähnte er den Aufbau der katholischen Kirche als ideales Vorbild der Gesellschaft. Seine Philosophie basiert auf der Ganzheitslehre. Demnach definiert er das Ganze nach vier Lehrsätzen : 'Das Ganze als solches hat kein Dasein (1); es wird in den Gliedern geboren (2); darum ist es vor den Gliedern (3); es geht in den Gliedern nicht unter (4).' Diese Lehrsätze werden nun auf Staat und Gesellschaft übertragen. Der Staat als solcher, als Organismus, ist nicht zu finden. Der Organismus ist nur in seinen Gliedern erkennbar. Die Glieder wiederum bestehen nur als Ganzes. Sie können nur sein als Darstellungen der ihnen übergeordneten Ganzheit. Durch die Geburt des Ganzen aus den Gliedern folgt logisch die Gliederung des Staates und der Gesellschaft. Alles Erkennbare in Staat und Gesellschaft, auch der Bürger an sich, sei nur Ausgegliedertes, das dem Ganzen als Glied angehöre. Diese bei Spann noch umfangreichere 'Ganzheitslehre' ist die Grundlage seiner Ständestaatskonzeption und Vorlage des Universalismus. Ein Stand ist nach Spann ein Glied der geistigen Gemeinschaft, der Ganzheit: 'Die Stände sind die Sendlinge und Schößlinge einer Stammeinheit, die sich in vereinzelt-selbstständige Organe spaltet und scheidet (differenziert). Sie sind Bestandsformen eines Urstandes, des geistigen Lebens, sie sind das Mannigfaltige in der Einheit.' Walter Heinrich formuliert Stände als 'organisierte Lebenskreise mit ihren arteigenen Verrichtungen für das Ganze.' Sie sind 'Leistungsgemeinschaften auf Grund von Lebensgemeinschaften.' Diese Lebenskreise bestehen in jeder Gesellschaft, unabhängig davon, ob sie einen ständischen Status besitzen. Und gerade diese Lebenskreise sind es, die erst die Vielfalt der Gesellschaft ausmachen. Der Einzelne ist nicht autark, sondern ist Teil einer Einheit. Die Gestalt der Stände ist bestimmt durch die Ausgliederungsordnung. Das Ganze stellt sich in verschiedenen Teilinhalten und Teilganzen dar. Teilganze der Gesellschaft sind z.B. Religion, Wissenschaft, Kunst, Sinnlichkeit; Sittlichkeit, Sprache oder Recht. Diese Ausgliederung findet aber ausschließlich in einer Stufenordnung (Hierarchie) statt und nicht in einem Nebeneinander: 'Die Glieder der Ganzheit haben nicht alle den gleichen Ganzheitsgehalt, somit nicht alle die gleiche Ganzheitsnähe – also verschiedenen Rang.' Die Folgerung für die Gesellschaft: Organische Ungleichheit statt atomistischer Gleichheit der Teile. Das gesamte Gesellschaftsbild Othmar Spanns kennt nur Rangordnungen. Das Ganze der Gesellschaft gliedert sich in 'Gezweiungen' und Gemeinschaften, Stand bedeutet für ihn zuerst die Eigenschaft als Glied des Ganzen. Durch verschiedene widersprüchliche Folgerungen dieser Ausgliederung definiert Spann die Stände später nur noch nach ihren Verrichtungserfordernissen: Artgleiche Verrichtungen werden in einem Stand zusammengefasst. Die Stände sind zunächst geistige Stände, nicht reale Stände, die nur geistigen Inhalt haben. Er unterteilt auch noch den 'Vollstand', zu dem ein geistiger Stand wird, wenn er anfängt zu handeln ('handelnder Stand'). Der geistige Stand bleibt 'VorStand'. Spann unterscheidet die Stände nach dem Grad ihrer Geistigkeit. Dabei kennt er drei Stufen geistiger Gemeinschaften: Jene mit vitalem Inhalt, höhere geistige aber reproduzierende und die geistig schöpferischen Gemeinschaften. Er unterteilt den Stand der niederen Handarbeiter, den Stand der höheren Arbeiter und den schöpferischen Stand. Jeder Stand und zusätzliche 'besondere Stände' werden ebenfalls vielfach unterteilt. Diese äußerst vielfältige Unterteilung gibt er in späteren Werken auf. So fasst er die niederen Handarbeiter, den Stand der höheren Arbeiter und den Stand der Wirtschaftsführer in einen rein wirtschaftlichen 'Nährstand' zusammen. Zu diesem kommen ein allgemeiner politischer Stand (Staat) mit dem Wehrstand und Priesterstand (Kirche) sowie der schöpferische Lehrstand hinzu. All diese Unterteilungen differenziert er in Neuauflagen seines Werkes 'Der wahre Staat' neu. Er führt schlussendlich auch die 'Berufsstände' ein, jedoch ohne den Beruf als ausschlaggebendes Kriterium zu nutzen. Die Berufsstände sind dabei, anders als bei den berufsständischen Konzepten, keine eigenständigen Stände, sondern Teilstände des Gesamtstandes der Wirtschaft. Da Sachfragen nur von den Fachleuten erledigt werden können, sollen auch nur jene die 'Sachsouveränität' ausüben, also die Selbstregierung innerhalb der Stände ausüben. Innerhalb der Stände definiert sich auch die Freiheit des Einzelnen. An Stelle der liberalen Freiheiten entsteht die organische Freiheit innerhalb der ständischen Bindung. An Stelle der 'Freiheit und Gleichheit' des Naturrechts tritt das Prinzip 'Gleichheit unter Gleichen' mit einer 'verhältnismäßigen Gleichheit'. Rechte und Pflichten sind je nach Stand unterschiedlich. Der Universalismus sieht sich als Antipode zu Demokratie und Parlamentarismus . Es bedürfe einer Gegenrenaissance zum Individualismus. Damit verbunden ist die Ungleichheit der Menschen: 'Gleichheit unter Gleichen. Unterordnung des geistig Niederen unter das geistig Höhere – Das sind die Baugesetze des wahren Staates.' Hinzu kommt die Ablehnung des gleichen Stimmrechts: 'Jeder Einzelne ist ein gleichwertiges Atom, Nietzsche und sein Stiefelputzer haben dieselbe Stimme, jeder wird mit gleichem Gewicht in die Waagschale geworfen und mitgewogen: die Mehrheit soll herrschen!' und weiter: 'Man soll die Stimmen nicht zählen, sondern wägen, nicht die Mehrheit soll herrschen, sondern das Beste.' Die beste politische Gestaltung der Stände unterliegt der Maßgabe, dass auch die besten Herrschen. Die ideale Staatsform ist folglich jene, 'welche die Besten zur Herrschaft bringt' , die eine Herrschaftshierarchie der Glieder und eine weitgehende Dezentralisation vorsieht. Statt einem Volk und einer Regierung gelte der Satz 'Viele Teilstände und Volkskreise, viele Teilregierungen und Standesgewalten.' Dies beinhalte jedoch auch die begrenzte Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstregierung der Stände. Der Staat selbst wird nach Spann nicht durch ein Parlament oder eine demokratisch legitimierte Regierung geführt, sondern durch einen staatstragenden, 'politischen Stand' . Dieser ist vergleichbar mit einem Adel. Der Staat selbst ist Höchststand und 'Oberleiter der Stände' : 'Der Staat kommt von sich her; er beruht weder auf einem berufsständischen Wirtschaftsparlament, noch auf einem Parlament, das 'alles Volk' umfasst; er beruht, wie jeder Stand, auf einem eigenen Kreis von Menschen, die sich seinen arteigenen Aufgaben widmen und ihn tragen.' Diese Staatsführung ist betont autoritär und folgt dem Führerprinzip. Lediglich die berufsständisch organisierte Wirtschaft solle von einem wirtschaftlichen Ständehaus vertreten werden, in dem jedoch nur allgemeine Angelegenheiten der Wirtschaft behandelt werden. Er formuliert dabei einen dualen, doppelständischen Aufbau: Es gibt wirtschaftliche Stände und politische Stände, die jedoch keine strukturellen Unterschiede aufweisen.