Deskriptive Statistik
In: Reihe: WISO-Studientexte Bd. 1
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In: Reihe: WISO-Studientexte Bd. 1
In: Materialien zur Bevölkerungswissenschaft 116
In: Reihe: Versicherungswirtschaft 21
In: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik 54
Mit höherem Grundfreibetrag und höherem maximalen Grenzsteuersatz Eckart Bomsdorf schlägt einen neuen, transparenten und flexiblen Einkommensteuertarif vor, der auch den Solidaritätszuschlag für besonders hohe Einkommen obsolet macht.
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In seinem Beitrag zeigt Eckart Bomsdorf, Universität zu Köln, wie es möglich ist, allein durch eine Beseitigung bestehender Ungereimtheiten in der Rentenanpassungsformel – ohne grundsätzliche Änderung der Formel – Leistungsverbesserungen zu bewirken.
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Eckart Bomsdorf, Universität zu Köln, skizziert ein Modell, das eine schnellere Anpassung des Rentenwertes Ost an den in den alten Ländern geltenden Rentenwert vorsieht, als den aktuellen Regeln nach zu erwarten ist, und gleichzeitig den Umrechnungswert abschafft, so dass eine vollständige Angleichung bei den Rentensystemen vorgenommen wird.
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Die Lebenserwartung steigt in Deutschland von Jahr zu Jahr. Dies gilt gleichermaßen für die Lebenserwartung im Renteneintrittsalter, und damit nimmt auch die Rentenbezugszeit zu, ohne dass der Rentenversicherung auf der Einnahmenseite zusätzliche Zahlungen zugutekommen. In der kapitalgedeckten privaten Rentenversicherung wird dieser Effekt durch niedrigere Rentenzahlungen oder höhere Beiträge kompensiert, in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung bleibt dieses Phänomen bisher weitgehend unberücksichtigt. Eine steigende Lebenserwartung kann sich, nach Ansicht von Eckhart Bomsdorf, Universität zu Köln, jedoch nicht allein in einer immer weiter zunehmenden Rentenbezugszeit bemerkbar machen, sie sollte auch Auswirkungen auf die Lebensarbeitszeit haben. Die auch als gesetzliches Renteneintrittsalter bezeichnete Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte daher langfristig angepasst werden. Sie könnte dauerhaft an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden; eine Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 69 oder 70 Jahre wäre langfristig gesehen dann die Folge. Vorausgehen müssten bereits kurz- bis mittelfristig eine gegenüber heute stärkere Flexibilisierung des faktischen Renteneintrittsalters und eine Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen.
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In seinem Kommentar nimmt Eckart Bomsdorf, Universität zu Köln, Stellung zu den Rentenreformplänen der Bundesregierung. Seiner Meinung nach enthält der Gesetzesentwurf sowohl Positives, z.B. bei der Erwerbsminderungsrente, als auch Widersprüchliches, z.B. bei der sogenannten Rente mit 63. Die volle Rentenkasse verführe zu Wohltaten. Vernachlässigt werde, dass die Belastungen für die Rentenversicherung dauerhaft seien, die in der Rentenkasse vorhandenen Ersparnisse jedoch nur einmal ausgegeben werden könnten.
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In: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte: Economic history yearbook, Band 49, Heft 1, S. 123-146
ISSN: 2196-6842
Laut Bundesverfassungsgericht ist die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar. Dieser Feststellung folgend stellt Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Universität zu Köln, zunächst Ansätze zur Steuerfreistellung der Arbeitnehmerfreibeträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und anschließend Ansätze zur vollen Besteuerung der Renten vor. Eine vollständig systemadäquate Lösung, d.h. Steuerfreistellung in der Beitragsphase und Besteuerung in der Rentenphase, ist nur in einem sehr langen Zeitraum zu realisieren. Prof. Bomsdorf schlägt zwei Modelle vor, bei denen die Steuerfreistellung der Beiträge im Jahr 2005 beginnt und die Steuerpflicht der Renten im Jahr 2005 mit 50 bzw. mit 65% einsetzt und, differenziert nach Rentenbestand und Rentenzugang, innerhalb eines Zeitraums von 35 bzw. 40 Jahren bis auf 100% erhöht wird.
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In: Die politische Meinung, Band 45, Heft 362, S. 13-22
ISSN: 0032-3446