Das Vertragsverletzungsverfahren gegen das ungarische Hochschulgesetz und seine Auswirkungen auf die Internationalisierung des Europäischen Verwaltungsrechts
In: Rechtswissenschaftliche Beiträge der Hamburger Sozialökonomie Heft 42 (November 2020)
15 Ergebnisse
Sortierung:
In: Rechtswissenschaftliche Beiträge der Hamburger Sozialökonomie Heft 42 (November 2020)
In: Rechtswissenschaftliche Beiträge der Hamburger Sozialökonomie Heft 31
In: Schriften zum Öffentlichen Recht, 1321
Das UN-Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 gilt zu Recht als eine verlässliche Grundlage für die Durchsetzung von Handelsschiedssprüchen. Eine der wenigen Ausnahmen, die eine Vollstreckung verhindern können, ist die Aufhebung des Schiedsspruchs im Ursprungsstaat. Die deutschen Gerichte verweigern die Anerkennung, da der Schiedsspruch mit der nationalen Rechtsordnung des Sitzstaates soweit verknüpft ist, dass er nach der Aufhebung als »rechtliches nullum« betrachtet wird. Das UN-Übereinkommen muss jedoch verfassungskonform ausgelegt werden. Nicht nur der allg. Justizgewährleistungsanspruch, sondern auch das Eigentumsrecht und der allg. Gleichheitssatz verlangen, dass eine Überprüfung des fremdstaatlichen Aufhebungsurteils vorgenommen werden muss. Im Übrigen spielen sowohl das Völkerrecht als auch die in Art. 6 Abs. 1 EMRK festgesetzten Mindestjustizrechte im Rahmen der dazu vorzunehmenden ordre public-Prüfung eine entscheidende Rolle. »The Annulled Foreign Arbitral Award as a »legal nullum«?« German courts regard annulled foreign arbitral awards as being rooted in the national legal system of the State of origin and therefore as »legal nullum«. But the German fundamental Rights make it necessary to develop another view on the New York Convention of 1958. The foreign annulment decision has to be checked if it is compatible with the national public order. Decisive roles in this analysis play the minimum juridical standard stated by Art. 6 ECHR and the International Public Law. Der aufgehobene ausländische Schiedsspruch wird von deutschen Gerichten regelmäßig als »rechtliches nullum« betrachtet, da der Schiedsspruch in der nationalen Rechtsordnung des Ursprungsstaates verwurzelt sei. Eine grundrechtskonforme Auslegung des UN-Übereinkommens von 1958 legt jedoch nahe, dass das ausländische Aufhebungsurteil dennoch überprüft werden muss. Eine wesentliche Rolle bei der ordre public-Prüfung spielen dabei die Mindestjustizgarantien des Art. 6 EMRK und das Völkerrecht. Nach dem Abschluss des 2. Staatsexamens am OLG Frankfurt a.M. 2006 zunächst Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Göttingen, ab Dezember 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht, Frau Prof. Dr. Puttler, LL.M., an der Ruhr-Universität Bochum, ab September 2013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Karsten Nowrot, LL.M., an der Universität Hamburg; Oktober 2015 Promotion an der Ruhr-Universität.
In: Rechtswissenschaftliche Beiträge der Hamburger Sozialökonomie Heft 1
In: Humanitäres Völkerrecht: journal of international law of peace and armed conflict, Band 1, Heft 3/4, S. 181-193
ISSN: 2625-719X
World Affairs Online
In: Humanitäres Völkerrecht: Journal of international law of peace and armed conflict, Band 1, Heft 3-4, S. 181-193
ISSN: 2625-7203
In: Humanitäres Völkerrecht: Informationsschriften ; HuV-I = Journal of international law of peace and armed conflict, Band 29, Heft 1, S. 29-35
ISSN: 0937-5414
World Affairs Online
In: Archiv des Völkerrechts, Band 54, Heft 3, S. 297
ISSN: 1868-7121
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1321
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Das UN-Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 gilt zu Recht als eine verlässliche Grundlage für die Durchsetzung von Handelsschiedssprüchen. Eine der wenigen Ausnahmen, die eine Vollstreckung verhindern können, ist die Aufhebung des Schiedsspruchs im Ursprungstaat. Die deutschen Gerichte verweigern die Anerkennung, da der Schiedsspruch mit der nationalen Rechtsordnung des Sitzstaates soweit verknüpft ist, dass er sich nach der Aufhebung als »rechtliches nullum« betrachtet wird. Das UN-Übereinkommen muss jedoch verfassungskonform ausgelegt werden. Nicht nur der allg. Justizgewährleistungsanspruch, sondern auch das Eigentumsrecht und der allg. Gleichheitssatz verlangen, dass eine Überprüfung des fremdstaatlichen Aufhebungsurteils vorgenommen werden muss. Im Übrigen spielen sowohl das Völkerrecht als auch die in Art. 6 Abs. 1 EMRK festgesetzten Mindestjustizrechte im Rahmen der dazu vorzunehmenden ordre public-Prüfung eine entscheidende Rolle
In: Humanitäres Völkerrecht: Informationsschriften ; HuV-I = Journal of international law of peace and armed conflict, Band 24, Heft 2, S. 97-104
ISSN: 0937-5414
World Affairs Online
In: CSR und Recht; Management-Reihe Corporate Social Responsibility, S. 35-55
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 89, Heft 1/2, S. 211-248
ISSN: 0340-0255
"Angesichts einer sich verschärfenden Krise in der Ukraine stellt sich für die Mitgliedstaaten der EU die Frage nach wirksamen wirtschaftlichen Sanktionen gegen die Russische Föderation. Kaum in der Öffentlichkeit diskutiert wird dabei die Zulässigkeit solcher wirtschaftlichen Sanktionen vor dem Hintergrund der Verpflichtungen des WTO-Systems. Der Beitrag beschäftigt sich außerdem mit den drohenden russischen Gegenmaßnahmen im Bereich der fossilen Energieträger, von denen die EU-Wirtschaft in einem hohen Maße abhängig ist. Die Russische Föderation hat im Erdgaskonflikt mit der Ukraine bereits ihre Machtposition als Reaktion auf die sich verändernden politischen Machtverhältnisse genutzt. Das allgemeine Völkerrecht grenzt die Möglichkeit von Liefereinschränkungen nur in sehr begrenztem Maße ein." (Autorenreferat)
In: Nomos-Handkommentar
In: Beck-online
In: Bücher
Die Hamburger Verfassung gilt vielen Bundesländern als Modell bei zentralen Zukunftsfragen, etwa beimDatenschutzrechtHaushalts- und Wahlrecht oder beidirektdemokratischen Elementen. Der neue Kommentar Knops/Jänicke zur Hamburger Verfassung ist das Werk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung auf aktuellstem Stand. Expertinnen und Experten zeigen die Autonomieräume der Verfassung auf und ordnen sie im bundes- und landesverfassungsgerichtlichem Kontext ein. Die HerausgeberProf. Dr. Kai-Oliver Knops ist Lehrstuhlinhaber für Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbes. Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht an der Universität HamburgDr. Steffen P.J. Jänicke, D.E.A. ist Justiziar im Öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt HamburgAutorinnen und AutorenDr. Felix Boor | PräsVerfG u OVG Prof. Dr. Lars Brocker | Dr. Anne Dienelt, maître en droit (Aix-en-Provence) | Prof. Dr. Judith Froese | Dipl.-Jur. Calvin Fromm | Kristina Hellwig | StaatsR a.D. Dr. Nikolas Hill | Justiziar Dr. Steffen P.J. Jänicke, D.E.A. | Dr. Henning Jeske | RiOVG Dr. Anselm Thorsten Jobs | Prof. Dr. Kai-Oliver Knops | Prof. Dr. Markus Kotzur, LL.M. | Dr. Malte Kröger, LL.M. | Prof. Dr. Karsten Nowrot, LL.M. | ORR Prof. Eike Richter | Dr. Reinhard Rieger | Oliver Rudolf | Peer Schaefer | StaatsR Dr. Holger Schatz | RiOLG i.R. u. stv.RiHmbVerfG a.D. Britta Schlage | Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms | RiOVG Jan Stemplewitz, LL.M. | StaatsR a.D. Hans-Peter Strenge | Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte | Präs'inHambVerfG u. Präs'inLAG Birgit Voßkühler
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 89, Heft 1-2, S. 15-293
ISSN: 0340-0255
Editorial: Andreas von Arnauld / Tobias Debiel / 15. - Debatte: Außenpolitische Konsequenzen aus der Ukraine-Krise?. - Die Ukraine-Krise: Entscheidung über die Zukunft einer europäischen Friedensordnung / Ute Finckh-Krämer / 17. - Die Ukraine-Krise: EU Perspektive und Transformationsagenda zum Erhalt der europäischen Friedensordnung / Manuel Sarrazin / 23. - Die Ukraine-Krise im internationalen politischen Kontext. - Die Ukraine-Krise: Geopolitik und Identität im Verhältnis zwischen Russland und dem Westen / August Pradetto / 31. - Zurück auf der sicherheitspolitischen Bühne - Die Ukrainisch-Russische Krise und die OSZE in der Europäischen Sicherheitsarchitektur / Andrea Gawrich / 59. - Die Europäische Union und die Ukraine. Von enttäuschten Erwartungen zu konstruktivem Krisenmanagement? / Gisela Müller-Brandeck-Bocquet / Philipp Gieg / 81. - Die Europäische Nachbarschaftspolitik gegenüber der Ukraine: Vom Scheitern einer Politik mit technokratischen Mitteln / Anne Wetzel / 105. - Völkerrechtliche Aspekte der Ukraine-Krise. - Ungebetene Gäste - Zum Eingreifen auf Einladung in der Ukraine 2014 / Heike Krieger / 125. - Der völkerrechtliche Status der Krim und ihrer Bewohner / Hans-Joachim Heintze / 153. - Der Schutz ihrer Landsleute im Ausland durch die Russländische Föderation unter besonderer Berücksichtigung der Ukraine / Michael Geistlinger / 181. - Von Wirtschaftssanktionen und Energieversorgungssicherheit: Völkerrechtliche Betrachtungen zu staatlichen Handlungsoptionen in der Ukraine-Krise / Felix Boor / Karsten Nowrot / 211. - Gesellschaftspolitische Entwicklungen in der Ukraine. - Eine geteilte Nation? Die Rolle der Identitätspolitik in der ukrainischen Krise / Tatiana Zhurzhenko / 249. - Nationale Narrative im Konflikt: Euromaidan und darüber hinaus / Karina V. Korostelina / 269
World Affairs Online