Deliktorientierte Therapie – Bedeutung, Missverständnisse und Begriffsbestimmung
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 14, Heft 1, S. 50-57
ISSN: 1862-7080
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In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 14, Heft 1, S. 50-57
ISSN: 1862-7080
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 14, Heft 2, S. 197-211
ISSN: 1862-7080
ZusammenfassungDas Ziel einer therapeutischen Maßnahme bei Straftätern ist gemäß Gesetzesgrundlage die Reduktion der Gefahr erneuter "erheblicher rechtswidriger Taten" (§§ 63 und 64 StGB, Deutschland) bzw. mit dem "Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten" (Art. 59 und 63 bzw. Art. 60 für Abhängigkeiten StGB, Schweiz). Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein kohärenter Prozess notwendig, der die Fallkonzeption (inkl. Diagnostik und Hypothese zum Deliktmechanismus), Behandlungsplanung und -Behandlungsevaluation umfasst. Im Rahmen des ersten Schrittes muss herausgearbeitet werden, ob überhaupt eine Behandlungsbedürftigkeit des Straftäters vorliegt. Diese ergibt sich aus dem Risiko für erneute schwerwiegende Taten sowie aus den Behandlungsmöglichkeiten der damit zusammenhängenden forensisch relevanten Auffälligkeiten des Straftäters. Aus einer breiten wissenschaftlichen Befundlage geht hervor, dass solch eine Behandlungsbedürftigkeit mitnichten nur im allgemeinpsychiatrischen Sinne psychisch Kranke und schon gar nicht ausschließlich schuldunfähige Straftäter aufweisen. Vielmehr können weitere deliktrelevante persönlichkeitsnahe Risikofaktoren, die einer wirksamen Behandlung grundsätzlich zugänglich sind, kausal im Zusammenhang mit Delinquenz und Rückfälligkeit stehen.In der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland und der Schweiz spiegelt sich diese Erkenntnis nicht wider. Im Gegenteil: Voraussetzung für die Anordnung einer therapeutischen Maßnahme ist das Vorliegen einer "schweren psychischen Störung" gemäß ICD/DSM und in Deutschland zusätzlich die verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit.Diese Eingrenzung blendet die Behandlungsbedürftigkeit eines bedeutsamen Teils der Straftäterpopulation aus und untergräbt damit, was die Forensik zu leisten im Stande wäre: differenziert deliktorientiert zu therapieren. Verfahren wie das Forensische Operationalisierte Therapie-Risiko-Evaluationssystem (FOTRES 3) können gegenüber allgemeinpsychiatrischen Kriterienkatalogen einen inkrementellen Beitrag zur dafür notwendigen forensischen Diagnostik liefern. Erste empirische Befunde dazu werden im Artikel vorgestellt.
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 10, Heft 2, S. 127-135
ISSN: 1862-7080
In: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Band 46, Heft 2, S. 137-141
ISSN: 1664-2856
In der vorliegenden Studie wurde geprüft, ob Alkoholeinfluss bei Sexualdelikten mit der Art der psychopathologischen Störung des Täters zusammenhängt. Bei vorliegender Störung der Impulskontrolle wurde erwartet, dass Alkoholeinfluss abweichendes Verhalten begünstigt und dass Delikte von Impulskontrollgestörten deshalb häufiger unter Alkoholeinfluss begangen werden. Dies sollte nicht für Delikte von paraphilen Sexualstraftätern gelten, da ein theoretisch begründbarer Zusammenhang zwischen Alkoholisierung und paraphiler Betätigung fehlt. Es wurden die Gerichtsurteile von N=72 impulskontrollgestörten und paraphilen Sexualstraftätern daraufhin untersucht, ob Alkohol im Tathergang vorkam. Dies war bei Impulskontrollgestörten dreimal häufiger der Fall als bei Paraphilen (p <.05). Die Ergebnisse legen nahe, die Alkoholisierung des Täters bei Sexualdelikten vor dem Hintergrund psychopathologischer Störungen differenziell zu betrachten. </P><P> Außerdem wurde gezeigt, dass die Variable »Alkoholeinfluss zur Tatzeit« besser diskriminiert, wenn die oben genannte diagnostische Einteilung der Sexualstraftäter-Gesamtgruppe herangezogen wird und nicht die kriminologische zwischen »child molesters« und »rapists«.
Interventionen bei Gewalt- und Sexualstraftätern verfolgen das Ziel, Rückfälle - und somit weitere Opfer - zu vermeiden. Dafür müssen das Rückfallrisiko möglichst präzise eingeschätzt und adäquate therapeutische Maßnahmen ergriffen werden. Dieses Praxisbuch vermittelt die spezifischen Interventionstechniken deliktpräventiver Therapien (z.B. Bearbeitung kognitiver Verzerrungen, sexueller Hoch-Risiko-Fantasien sowie die Deliktrekonstruktion) und stellt Bezüge zu unterschiedlichen Therapieschulen her. Daneben werden die Besonderheiten im Umga
In: The prison journal: the official publication of the Pennsylvania Prison Society, Band 100, Heft 5, S. 603-616
ISSN: 1552-7522
The efficacy of offender therapy depends on professionals' sharing common attitudes regarding basic principles of offender treatment. Research in this area is lacking. This study explored attitudes of 264 professionals involved in or collaborating with the largest correctional system in Switzerland. The very encouraging findings are that the core ideas and general principles have been assimilated due to the long-lasting collaboration between professionals and institutions, as well as the alignment of standardized methods of intervention.
In: Schriftenreihe der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V Band 11
In: Radikalisierungsphänomene in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen [Band 1]
In: Forum Justiz & Psychiatrie Band 4