Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Ein zentrales Argument der Befürworter dieser politischen Maßnahme ist eine Begrenzung der Lohnungleichheit. Gegner befürchten Arbeitsplatzverluste. Inwieweit diese Gefahr besteht, hängt auch davon ab, wie stark die Betriebe von der Mindestlohnregelung betroffen sind: Wie viele Betriebe gab es überhaupt, in denen auch Stundenlöhne unter 8,50?Euro bezahlt wurden? Und wie viele Beschäftigte in diesen Betrieben verdienten im Jahr 2014 weniger als den Mindestlohn? Der Kurzbericht beruht auf aktuellen Befragungsergebnissen aus dem IAB-Betriebspanel und liefert einen wichtigen Beitrag dazu, die Reichweite des neuen Gesetzes besser einzuschätzen.
Die IAB-Stellenerhebung ist eine quartalsweise durchgeführte Betriebsbefragung, die repräsentativ das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot in Deutschland abbildet. Sie ermittelt die Gesamtzahl aller offenen Stellen am Arbeitsmarkt, einschließlich jener Stellen, die nicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet werden. Darüber hinaus bietet sie Informationen über abgebrochene Suchvorgänge und die betrieblichen Einschätzungen aktueller arbeitsmarktpolitischer Entwicklungen.
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Die IAB-Stellenerhebung ist eine quartalsweise durchgeführte Betriebsbefragung, die repräsentativ das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot in Deutschland abbildet. Sie ermittelt die Gesamtzahl aller offenen Stellen am Arbeitsmarkt, einschließlich jener Stellen, die nicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet werden. Darüber hinaus bietet sie Informationen über abgebrochene Suchvorgänge und die betrieblichen Einschätzungen aktueller arbeitsmarktpolitischer Entwicklungen.
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Die IAB-Stellenerhebung ist eine quartalsweise durchgeführte Betriebsbefragung, die reprä-sentativ das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot in Deutschland abbildet. Sie ermittelt die Gesamtzahl aller offenen Stellen am Arbeitsmarkt, einschließlich jener Stellen, die nicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet werden. Der Hauptfragebogen enthält Informationen zu Zahl und Struktur offener Stellen, dem erwarteten künftigen Arbeitskräftebedarf, zur wirt-schaftlichen Lage und zur Entwicklung der befragten Betriebe. Der Zusatzfragebogen enthält Fragen zum letzten Fall einer Neueinstellung und zum letzten Fall eines gescheiterten Rekru-tierungsversuchs. Der erfragt die betriebliche Einschätzung und Nutzung aktueller arbeits-marktpolitischer Instrumente. Das Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit stellt die Datensätze der Befragungswellen ab 2000 mit allen Fragebogenteilen einschließlich der Quartalsbefragungen für externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereit.
The IAB Job Vacancy Survey is a quarterly establishment survey representing the entire un-filled labour demand in Germany. It identifies the entire number of vacancies on the German labour market, including those vacancies that are not reported to the Federal Employment Agency (FEA). The main questionnaire enquires information about the number and structure of vacancies, future personnel requirements, about the current economic situation and the expected development of participating establishments. The additional questionnaire enquires information about the last new hiring and the last case of a failed recruitment effort. The special questionnaire enquires employer attitudes and firm use of current labour market instruments. The Research Data Centre of the Federal Employment Agency offers the data sets from the survey waves 2000 on.
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Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2020 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren dritten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Hierzu hat sie die Möglichkeit genutzt, vor Beschlussfassung fachliche Einschätzungen von externen Stellen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung einzuholen. Das IAB berichtet in seiner Stellungnahme den wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die Auswirkungen der Mindestlohneinführung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Produktivität und Profitabilität sowie auf die Beschäftigung und schreibt damit die IAB-Stellungnahmen 3/2016 und 1/2018 fort. ; The German Minimum Wage Commission has to decide on the new level of the German minimum wage until June 30th 2020. The decision is presented to the German government in the third report on the effects of the minimum wage. Therefore, the Minimum Wage Commission collected expert statements in a hearing of external experts. In this report, the IAB discusses the current scientific state of research on the effects of the German minimum wage introduction, thereby addressing effects on employees' wages, poverty, employment as well as productivity and profitability. The presented report updates previous IAB reports on the effects of the German minimum wage (IABStellungnahme 3/2016 and 1/2018).
Die IAB-Stellenerhebung ist eine quartalsweise durchgeführte Betriebsbefragung, die repräsentativ das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot in Deutschland abbildet. Sie ermittelt die Gesamtzahl aller offenen Stellen am Arbeitsmarkt, einschließlich jener Stellen, die nicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet werden. Darüber hinaus bietet sie Informationen über abgebrochene Suchvorgänge und die betrieblichen Einschätzungen aktueller arbeitsmarktpolitischer Entwicklungen.
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Zu den Anträgen "Garantiesicherung statt Hartz IV - Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise" der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und "Hartz IV überwinden - Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen" der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: • Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) • Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II • Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) • Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) • Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) • Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau. ; public hearing of the German Bundestag's Committee on Labour and Social Affairs was held on June 7, 2021 that was concerned with the proposals "Guaranteed basic income support instead of Hartz IV - extended social security during and after the Corona crisis" of the parliamentary group Alliance '90/The Greens and "Overcoming Hartz IV - introducing a Basic income support with no benefit sanctions" of the parliamentary group the Left Party. Researchers of IAB commented on the following topics of the proposals: • Raising the level of the regular benefit and abolishing the related benefit sanctions (standard of living of unemployment benefit II recipients; labour supply, and fiscal cost) • Amendment ofthe supplementary income regulations in SGB II and SGB XII and reduction ofthe transfer withdrawal rate in SGB II • Employment promotion and quality of counselling services (individual action plan, client-staff ratio of the job centres, work first rule, entitlement to further training, financial support for participating in further training) • unemployment insurance benefit (eligibility rules, entitlement lengths, extended unemploymentinsurance for people with a contribution record of atleast 30 years,replacement rate, unemployment insurance benefit sanctions) • Conversion of "Minijobs" into employment subject to social security contributions (motives for marginal employment, situation of marginal employees and transitions into regular employment, expected labour supply effects of a conversion of "Mini-" and "Midi-jobs" into jobs subject to social security contributions) • Raising the minimum wage to 12 Euros or to a "poverty-proof" level.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Welche Beschäftigungseffekte lassen sich nach fünf Jahren feststellen? Hat der Mindestlohn Arbeitsplätze gekostet, und wie viel Arbeitsvolumen ist durch den Mindestlohn verdrängt worden? Welche Anpassungskanäle wurden von den Unternehmen genutzt, um Entlassungen zu vermeiden? Konnte die Zahl der Transferempfänger und das Armutsrisiko reduziert werden? Wird die Coronakrise zum Stresstest für den Mindestlohn? Unsere Autoren diskutieren über Antworten auf diese Fragen. Andreas Knabe, Universität Magdeburg, Ronnie Schöb, Freie Universität Berlin, und Marcel Thum, ifo Institut und TU Dresden, zeigen, dass ein großer Teil der bisher vorliegenden Evaluationsstudien zu den Wirkungen des Mindestlohns negative Beschäftigungseffekte finden, wobei diese primär bei den geringfügig Beschäftigten auftreten. Füge man diese Ergebnisse, die auf ein durch den Mindestlohn leicht gebremstes Jobwachstum hindeuten, mit den Erkenntnissen über die Reduzierungen der Arbeitsstunden zusammen und rechnet den Verlust an Arbeitsvolumen in Arbeitsplätze um, ergeben sich Beschäftigungsverluste im mittleren sechsstelligen Bereich. Nach Ansicht von Oliver Bruttel, Mindestlohnkommission, hat die Einführung des Mindestlohns kaum negative Beschäftigungseffekte. Den Betrieben steht aber eine Vielzahl an Anpassungskanälen, wie z.B. Veränderung der Arbeitszeit, der Preise oder der Produktivität, zur Verfügung, durch die sie die gestiegenen Lohnkosten ausgleichen können. Benjamin Börschlein und Mario Bossler Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, sehen ebenfalls nur sehr geringe negative Beschäftigungseffekte durch den Mindestlohn. Die Einführung des Mindestlohns konnte aber auch das Armutsrisiko nicht vermindert. Allerdings habe er zur Verringerung der Ungleichheit beigetragen und sollte als politisches Instrument verwendet werden, um diskriminierend niedrige Löhne zu verhindern. Nach Ansicht von Felix Pakleppa, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, hat der gesetzliche Mindestlohn die Erwartungen nicht erfüllt. Es gebe kaum ein Gesetz, das für das Baugewerbe so überflüssig sei wie das Mindestlohngesetz, denn der Bau-Mindestlohn liege weit über dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns habe für die Unternehmen des Baugewerbes erst einmal mehr Bürokratie verursacht. Holger Bonin und Nico Pestel, Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn, sehen nach wie vor Beschäftigungsrisiken durch den Mindestlohn. Die Arbeitgeber hätten zwar auf die Mindestlohneinführung kaum mit vermehrten Entlassungen reagiert, zeigten allerdings in der Tendenz mehr Zurückhaltung bei Neueinstellungen. Auch könnten sich negative Beschäftigungseffekte des Mindestlohns noch nicht voll ausgeprägt haben, da die Einführung mitten in eine lang anhaltende Boomphase der deutschen Wirtschaft fiel. Die Corona-Rezession werde zum Stresstest für den Mindestlohn. Mit Blick auf die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschlands schlagen die Autoren eine regionale Differenzierung bei der Weiterentwicklung des Mindestlohns vor. Alexandra Fedorets, DIW Berlin, sieht die Einführung des Mindestlohns insgesamt positiv. Sie habe Potenzial für die langfristige Verwirklichung einer "High-Road"-Strategie – mit höherer Produktivität, höherer Bezahlung, höheren Preisen und einer höheren Qualität von Waren und Dienstleistungen. Dies setze allerdings auch eine entsprechende Weiterqualifizierung von Arbeitskräften voraus. Marco Caliendo, Universität Potsdam, zeigt, dass mit der Einführung des Mindestlohns einiges erreicht, aber wesentliche Ziele verfehlt wurden. Die Löhne im unteren Bereich seien zwar gestiegen, ohne dass es zu einem größeren Abbau an Beschäftigung gekommen sei. Gleichzeitig sei der Mindestlohn in vielerlei Hinsicht nicht existenzsichernd und werde nicht vollumfänglich durchgesetzt. Für die Politik bestehe weiterhin Handlungsbedarf.
Judith Niehues und Maximilian Stockhausen, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, weisen darauf hin, dass in der Wahrnehmung der Bevölkerungsmehrheit die Ungleichheit in Einkommen und Vermögen seit Jahren steigt. Ein Abgleich mit den verfügbaren Daten zeige jedoch, dass die Daten weder ein eindeutiges Bild zeichnen, noch in wesentlichen Befunden zu den Vorstellungen der Bevölkerung passen. Unterschiedliche Datensätze führen teilweise zu unterschiedlichen Ungleichheitstrends. Eine robuste Datengrundlage sei aber für eine evidenzbasierte Politikberatung unablässig. Andreas Peichl, ifo Institut, sieht trotz einem leichten Anstieg des Gini-Koeffizienten in den letzten Jahren keine strukturelle Verschiebung von arm zu reich. Der Anstieg der Ungleichheit liege vielmehr an der Veränderung der Befragungsdaten, die der Berechnung zugrunde liegen. Mit der Flüchtlingswelle und der Einwanderung sei eine ganze Gruppe mit niedrigem oder keinem Einkommen hinzugekommen. Die Folge sei, dass die Ungleichheit insgesamt ansteige. Dies bedeute jedoch nicht, dass es einer Person, die vorher in Deutschland lebe, schlechter gehe. Charlotte Bartels, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), geht davon aus, dass die Polarisierung der Markteinkommen in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten drastisch gestiegen ist, da die Kapiteleinkommen stärker gewachsen sind als die Lohneinkommen. Zwar verteile der deutsche Staat mit seinem progressiven Einkommensteuersystem und den Sozialleistungen stark um und reduziere damit die Ungleichheit. In einer sozialen Marktwirtschaft sollte es aber vor allem interessieren, welche Einkommensverteilung der Marktmechanismus generiere. Mario Bossler, Bernd Fitzenberger, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg, und Arnim Seidlitz, Humboldt-Universität zu Berlin, zeigen, dass die Lohnungleichheit unter Vollzeitbeschäftigten in Westdeutschland zwischen 1990 und 2010 stark angestiegen ist. Ein Grund dafür sei die zunehmen-de Heterogenität der Erwerbsverläufe. Seit 2011 habe die Lohnungleichheit nicht mehr weiter zugenommen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 sei die Lohnungleichheit am unteren Ende der Lohnverteilung zurückgegangen. Moritz Kuhn, Universität Bonn, stellt in der Diskussion über Vermögensunterschiede den Häusermarkt und die Verteilung des Immobilienvermögens in den Mittelpunkt seiner Analyse und diskutiert die Bedeutung von Veränderungen der Häuserpreise für die Vermögensungleichheit. Nach seinem Ergebnis haben sich die unteren Vermögen nach einem Anstieg der Hauspreise stärker erhöht als die Vermögen der reichsten 10%, d.h., die Vermögensungleichheit bei steigenden Hauspreisen sinkt. Till Baldenius, Humboldt-Universität zu Berlin, Sebastian Kohl, Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Köln, und Moritz Schularick, Universität Bonn, argumentieren dagegen, dass der Immobilienpreisboom die Vermögen der Hälfte der Bevölkerung gar nicht erreicht: Denn zu den großen Immobiliengewinnern zählten Haushalte, die über Immobilienvermögen verfügen und das sei im "Mieterland Deutschland" noch nicht einmal jeder zweite Haushalt. Zudem träfen Mietsteigerungen insbesondere Mieter in ärmeren Stadtvierteln, die einen immer größeren Einkommensanteil für Wohnausgaben ausgeben müssten. Rolf Kleimann, Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung, Tübingen, findet, dass die üblichen Maße zur Bestimmung von sozialer Ungleichheit für die Politik nicht handlungsleitend sein können. Unterschiedliche Messkonzepte zur Ungleichheit führten zu unterschiedlichen Ergebnissen und seien wenig brauchbar. Prekäre Lagen hätten immer konkrete Dimensionen und verlangten konkrete Hilfe.
Deutschland steht durch die schnelle Verbreitung des Corona-Virus, durch den Strukturwandel und die sich abzeichnenden (auch ökologischen) Transformationsprozesse vor Herausforderungen bislang unbekannten Ausmaßes. Eine Reihe von Gesetzesänderungen sollen dazu beitragen, die nötige Anpassungen zu bewältigen. Das IAB äußert sich in seiner Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten der folgenden geplanten Gesetzesänderung und Anträge verschiedener Bundestagsfraktionen: - 'Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung' der Fraktionen von CDU/CSU und SPD - Antrag von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 'Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung weiterentwickeln' - Anträge von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE 'Berufliche Weiterbildung stärken - Weiterbildungsgeld einführen', 'Arbeit in der Transformation zukunftsfest machen', 'Arbeitslosenversicherung stärken - Arbeitslosengeld verbessern' sowie 'Arbeitslosenversicherung stärken - Arbeitslosengeld Plus einführen'. Zu den einzelnen Themenbereichen diskutiert das IAB Evaluationsergebnisse und stellt seine Bewertung vor. Die Ausführungen behandeln Anpassungen bei der Kurzarbeit, die Ausweitung der Weiterbildungs- und Ausbildungsförderung, die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung sowie weitere Themengebiete. Die Stellungnahme des IAB erfolgte anlässlich der geplanten öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 23.3.2020. Die Anhörung wurde aufgrund der Corona-Krise kurzfristig abgesagt. (Autorenreferat, IAB-Doku) ; Due to the rapid spread of the corona virus, structural change and emerging (also ecological) transformation processes, Germany is facing challenges of an unprecedented extent. Several legal changes aim to support required adjustments. In its statement, the IAB comments on selected aspects of the following planned legislative changes and proposals from various parliamentary groups: - 'Draft law to promote occupational training during times of structural change and develop training support' of the CDU / CSU and SPD parliamentary groups - Motion by members of the BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN parliamentary group to develop the unemployment insurance into an employment insurance - Motions by members of the DIE LINKE parliamentary group: 'Strengthening occupational training - introducing further training allowances', 'Making work in transition fit for the future', 'Strengthening the unemployment insurance - improving unemployment benefits' and 'Strengthening the unemployment insurance - introducing unemployment benefits plus'. The IAB discusses evaluation results and presents its assessment on the subjects covered by the draft law and the proposals. The explanations deal with adjustments for short-time work, the expansion of occupational education and training, the development of the unemployment benefit system as well as further areas. The IAB commented on the occasion of the planned public hearing of the Committee on Labor and Social Affairs of the German Bundestag on March 23, 2020. The hearing was canceled due to the Corona crisis. (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Inhalt: E Löhne und Lohnstruktur; E.I Einführung und Resümee ; E.II Löhne von Aufstockern; E.III Einstiegslöhne von Migranten; E.IV Regionale Lohnstrukturen; E.V Die Entwicklung der Tarifbindung; E.VI Der deutsche Arbeitsmarkt nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns; Interview mit IAB-Direktor Joachim Möller über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt; Literatur zu Kapitel E.
Instrumente des Personalmanagements prägen in wesentlichen Bereichen die Qualität der Arbeit in Unternehmen und haben somit einen zentralen Einfluss auf die Motivation, die Bindung, die Effizienz und letztendlich auf die Produktivität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus diesem Grund sind die Wirksamkeit von Instrumenten des Personalmanagements und deren Auswirkungen auf die Arbeitsqualität zunehmend in den Fokus von Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit gerückt. Während zahlreiche Unternehmensberatungen die Einführung vermeintlich wirksamer Instrumente des Personalmanagements bei Unternehmen anstoßen oder begleiten, arbeiten Wissenschaftler daran, die Verbreitung und die Wirksamkeit dieser Instrumente unter Berücksichtigung der Heterogenität der Unternehmen zu analysieren.