Die Macht des Vierten: über eine Ordnung der europäischen Kultur
In: [Blaue Reihe]
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In: [Blaue Reihe]
In: Klassiker auslegen 20
In: Klassiker Auslegen Ergänzungen 10-2012
Bescheiden im Umfang, revolutionär in der Wirkung, kontrovers in der Deutung: Rousseaus Schrift Vom Gesellschaftsvertrag oder die Prinzipien des Staatsrechts(1762) gehört bis heute zu den unangefochtenen Klassikern der Politischen Philosophie der Moderne. Der Gesellschaftsvertrag, der Umschlagort von Naturzustand und Staat, ist paradox; er soll die völlige Freiheit der Menschen gewährleisten und dennoch aus ihnen ein gemeinsames Ich schaffen, der Mensch soll vorbehaltlos zum Bürger dieses einen Staates werden.. Das moderne Freiheitsideal wird in eine antike Polisgemeinschaft transplantiert. Die Interpretation der Schrift wird dadurch erschwert, dass sie einerseits ein an eine gelehrte Tradition anknüpfender rechtsphilosophischer Traktat ist, andererseits ein politisches Pamphlet mit rhetorischen Überhöhungen. Die Aufsatzsammlung sucht den Ambivalenzen des Buches gerecht zu werden, sie liefert einen kooperativen Kommentar zu den Hauptthemen des Gesellschaftsvertrages.
In: Blaue Reihe 12
Das Ziel dieses streitbaren Essays ist hoch gesteckt: Es geht um die Verteidigung der Idee und der Institution Universität als Stätte der freien Forschung und Lehre gegen die Anmaßungen einer vermeintlich progressiven Neuordnung der akademischen Ausbildung nach dem Bologna-Reformmodell. "Die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse ist für die Universitäten eine Katastrophe. Diese auf einen kurzen Nenner gebrachte ernüchternde und provozierende Bilanz zieht der Philosophieprofessor und Kant-Experte Reinhard Brandt in seiner "Verteidigungsschrift" "Wozu noch Universitäten?". Bei dem Philosophen, der lange Zeit an der Universität Marburg forschte und lehrte, fällt die Antwort drastisch aus. Der Professor emeritus... hat eine Kampfschrift zur Verteidigung einer unabhängigen und kritischen Universität geschrieben... Brandts Streitschrift zeichnet sich dadurch aus, dass er seine Vorstellung einer zeitgemäßen Universität kenntnisreich aus der Geschichte herleitet" (taz). Platz 2 der NDR/SZ-Sachbücher des Monats April 2011
Wer meint, der Ablass führe ein stilles Leben in Geschichtsbüchern oder sei lediglich der folkloristische Rest einer überkommenen Frömmigkeitsform, hat weit gefehlt. Wie aktuell der Ablass ist, zeigt dieser Band. Reinhard Brandt stellt, mit vielen Rückblendungen auf die Geschichte des Ablasses, die gegenwärtige Ablasslehre der katholischen Kirche dar. Dabei berücksichtigt er auch Ansätze zu einer Neuinterpretation des Ablasses, vor allem im Gefolge Karl Rahners. Der Autor richtet seinen Blick auf fast alle strittigen Themen des ökumenischen Dialogs: Sünde, Buße und Sündenstrafe, Genugtuung, Verdienst und Rechtfertigung, Fegefeuer und Heilsgewissheit, die Kirche als Heilsanstalt und ihre Verfügungsgewalt bei der Zueignung des Heils, Offenbarung und Überlieferung. Bei all diesen Themen stellt der Ablass sozusagen die Probe auf die Tragfähigkeit der ökumenischen Verständigungsversuche dar.
In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie. Sonderband
Der ""Streit der Fakultäten"" (von 1798) stellt den Antagonismus der drei oberen Fakultäten (Theologie, Jurisprudenz, Medizin) und der unteren Philosophischen Fakultät dar. Die Streitfragen sind Probleme der praktischen, nicht der theoretischen Vernunft; die in ihrer Wahrheitssuche freie Philosophie konfrontiert die oberen Interessen-Fakultäten, die unter der inhaltlichen Direktive der Regierung spätere Beamte ausbilden, erstens mit der autonomen Moral (gegen den äußerlichen Buchglauben der Theologen), zweitens mit der autonomen Republik der Französischen Revolution (gegen die Fremdbestimmung
In: Kant-Studien 91,Sonderh.
In: Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main Bd. 35, Nr. 5
In: Kant-Forschungen 4
In: Kant-Forschungen 4