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Mittelalter: Aurelius Augustinus und Thomas von Aquin
In: Handbuch Rechtsphilosophie, S. 116-128
Spanische Spätscholastik: Francisco de Vitoria
In: Politischer Aristotelismus, S. 134-172
Grausamkeit - Gewalt - Macht
In: Globalisierung der Gewalt: weltweite Solidarität angesichts neuer Fronten globaler (Un-)Sicherheit, S. 71-98
Der Beitrag versucht eine Interpretation der Geschichte sozial- und rechtsphilosophischer Ansätze, die legitimieren, wie Gewalt rechtmäßig zu gebrauchen oder zu verhindern ist. Speziell mittels der Argumente von Richard Rorty, Thomas Hobbes und Carl Schmitt zeigt der Autor, dass (1) Zivilisierung nie ohne Gewalt ablief, dass (2) der Versuch, die Gewalt zu monopolisieren, immer im Zusammenhang steht mit der Bereitschaft, sie an höhere Instanzen zu überantworten, und dass (3) das Projekt der Zivilisierung stets gefährdet bleibt durch Grausamkeit als einen Versuch, sich selbst angesichts der eigenen Hilflosigkeit zu stabilisieren. Im Einzelnen ergibt die Analyse der Trias Grausamkeit, Gewalt und Macht folgendes Bild: Grausamkeit kann gedeutet werden als notwendiger Exzess, der den Menschen in zerstörerische Erfüllung führt (de Sade, Bataille); sie kann interpretiert werden als im Rahmen eines Kulturfortschritts zu eliminierende Leidenschaft (Elias); innerhalb einer systemtheoretischen Interpretation wird resignativ auf unausrottbare Grausamkeitspotenziale des Menschen verwiesen; und sie kann als Symptom einer tiefgehenden Krise der Menschheit gedeutet werden. Das Thema "Gewalt" wird analysiert in seinem anthropologischen, sozialen und politischen Kontext, letzterer v.a. hinsichtlich des Wechselverhältnisses Gewalt und Recht und in Bezug auf das Gewaltmonopol des Staates. (ICA2)
VIII. Heilen und Kontrollieren: Die Dekretale Cum infirmitas - Ihre Entstehungs- und Wirkungsgeschichte
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 89, Heft 1, S. 363-414
ISSN: 2304-4896
Winfried Trusen
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 86, Heft 1, S. 642-646
ISSN: 2304-4896
Das Erdbeben von Lissabon und sein Echo in der Aufklärungszeit
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 44, Heft 9, S. 812-816
ISSN: 0177-6738
Amnesty international
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 38, Heft 49, S. 35-44
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
amnesty international: Wege und Bemühungen einer Gefangenenhilfsorganisation
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 49, S. 35-44
ISSN: 0479-611X
"Die Gründung von amnesty international (ai) im Jahre 1961 fällt in der Zeit der Entkolonialisierung und einer weltweiten Konsenssuche. Der Kampf vieler Staaten und Souveränität nach innen und außen ließ die Sorge um den Schutz der Menschenrechte wachsen; der zerbrochene Konsens, einst von Europa bestimmt, ließ danach fragen, ob nicht die 'Allgemeine Erklärung der Menschenrechte' vom 10. Dezember 1948 eine neue Konsensbasis abgäbe. ai, heute mit über 500.000 Mitgliedern die größte Menschenrechtsorganisation, setzt sich seit ihrer Gründung für die Freilassung der Gefangenen ein, die wegen ihrer Überzeugungen, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, Religion oder ihres Geschlechts in Haft sind und Gewalt weder angewendet noch befürwortet haben. Für alle politischen Gefangenen ohne Ausnahme fordert ai einen humanen Strafvollzug und ein faires Gerichtsverfahren. Den Kampf gegen die Folter und gegen die Verhängung der Todesstrafe hat ai aufgenommen, da es sich um unmenschliche, grausame und verrohende Verrichtungen handelt. Den Prinzipien der Internationalität, der Unparteilichkeit, der Unabhängigkeit und der legalen Öffentlichkeitsarbeit weiß ai sich verpflichtet. Den vielfältigen Arbeitsweisen ai's liegt jedesmal der Respekt vor dem Andersdenkenden, das Bekunden der Dialogbereitschaft und zugleich die Unbeirrbarkeit im Ersuchen um Wahrung der Menschenwürde zugrunde. Es sind die willentlich eingegangenen Begrenzungen, die ai stark gemacht haben: a) die Begrenzung auf die Achtung der Menschenrechte der Gefangenen, ohne den Zusammenhang aller Menschenrechte untereinander zu leugnen, b) die Sorge um den Gefangenen als Menschen, ohne sich mit seinen Überzeugungen zu identifizieren, c) die Einschränkung auf das Ersuchen um Menschenrechtsschutz, ohne die Regierungen oder Regierende insgesamt zu wollen, d) die Suche danach, die Menschenrechte folgenreich werden zu lassen, ohne sich in Grundsatzdebatten um deren Begründung zu verlieren." (Autorenreferat)
amnesty international. Wege und Bemühungen einer Gefangenenhilfsorganisation
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 49/88
ISSN: 0479-611X
Politisches Denken im deutschen Katholizismus
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 30, Heft 2, S. 165-176
ISSN: 0016-5875
Der Aufsatz skizziert die politischen Positionen der katholischen Kirche in Deutschland vom Kaiserreich bis zur Gegenwart und stellt sie in den Zusammenhang der katholischen Gesellschafts- und Staatslehre. Anders als im deutschen Protestantismus haben die Erfahrungen des Nationalsozialismus kein Umdenken und keinen Traditionsbruch bewirkt. Im Vergleich zu anderen Ländern sei im deutschen Katholizismus die skeptische Zurückhaltung gegenüber dem Staat bei gleichzeitiger Betonung des Gehorsams und dem Drängen nach Absicherung der rechtlichen Positionen der Kirche besonders ausgeprägt. Im Kaiserreich hatte die katholische Kirche keinen prägenden Einfluß, die Weimarer Republik entsprach nicht ihren Staatsvorstellungen, die noch stark von Autoritätsdenken und Ideen einer "berufsständischen Ordnung" geprägt waren. Die demokratische Ordnung wurde nicht verteidigt, und 1933 versuchte die Kirche mit dem Konkordat ihre Eigenständigkeit in der nationalsozialistischen Diktatur zu sichern. Der Verfassung der Bundesrepublik stand die Kirche zunächst kritisch gegenüber, würdigte sie jedoch nach 25jähriger Erfahrung als optimales Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Der Autor beschreibt die dazwischenliegende Entwicklung hin zur Anerkennung einer pluralistischen Gesellschaft, das Verhältnis der Kirche zu den Parteien und die Bedeutung des Zweiten Vatikanischen Konzils. Ferner charakterisiert er das Verhältnis zwischen der politischen Theologie Papst Johannes Pauls II. und der "Theologie der Hoffnung", wie sie vor allem von Johannes Baptist Metz vertreten wird. (KA)