Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung ist seit dem 11. November 2016 als Bundestags-Drucksache 18/10210 allen Interessierten zugänglich.
Der Bericht trägt den Titel "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften". Er zeigt auf, was die Politik auf lokaler Ebene tun kann, um für alle Menschen ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen. Dabei werden insbesondere die Handlungsbereiche gesundheitliche Versorgung, pflegerische Versorgung, Wohnen sowie Mobilität in den Blick genommen.
Die Altenberichterstattung fußt auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994 (Drucksache 12/7992), der im Zusammenhang mit der Debatte über den Ersten Altenbericht für jede Legislaturperiode einen Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema fordert. Mit den Altenberichten sollen Erkenntnisse über die aktuelle Lebenssituation dieser Bevölkerungsgruppe gewonnen und die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Insbesondere sollen der Fachöffentlichkeit und den politischen Instanzen zukunftsweisende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lage älterer Menschen gegeben werden sowie ein realistisches Bild von der Heterogenität des Alters in das öffentliche Bewusstsein vermittelt werden. Die Tradition der Altenberichterstattung umfasst sowohl Gesamtberichte zur Lebenssituation älterer Menschen als auch Spezialberichte zu besonderen Fragestellungen. Der Sechste Altenbericht ist eine umfassende Aufarbeitung der in unserer Gesellschaft vorhandenen Altersbilder, ihrer Tradition und ihrer Wirkungen. Die am 17. Juli 2007 berufene, interdisziplinär zusammengesetzte Sechste Altenberichtskommission Altenberichtskommission unter Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, sich mit dem Thema Altersbilder in der Gesellschaft auseinanderzusetzen. In Weiterentwicklung der Befunde des Fünften Altenberichts zu den Potenzialen älterer Menschen wird hier die Frage nach den vorherrschenden Altersbildern und ihrer gesellschaftlichen Wirkung aufgegriffen. Eine aktive soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Teilhabe älterer Menschen ist auf zeitgerechte Altersbilder angewiesen. Bisher ist das Thema noch nicht systematisch in einem Altenbericht behandelt worden. Der Sechste Altenbericht soll maßgeblich dazu beitragen, realistische und zukunftsgerichtete Altersbilder herauszuarbeiten und durch eine öffentliche Debatte in der Gesellschaft zu verankern. Die Chancen Deutschlands, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten, hängen wesentlich auch davon ab, wie es gelingt, mehr von den Fähig- keiten, Potenzialen, Stärken und Erfahrungen der älteren Generation in die Gesellschaft einzubringen. Es gilt, Altersbilder zu entwickeln, die ein realistisches und differenziertes Bild vom Alter in seinen unterschiedlichen Facetten zeichnen. Im Hinblick auf geschlechtsspezifische Aspekte bei Altersbildern wird der Altenbericht ergänzt werden um den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der auch die Lebensphase Alter in den Blick nimmt und dabei den Fokus auf Geschlechterunterschiede richten wird. Der Bericht, der Anfang 2011 veröffentlicht wird, untersucht die Gleichstellung von Frauen und Männern aus der Lebens- verlaufperspektive. Die 14-köpfige Altenberichtskommission hat schon während der Erarbeitungsphase intensiv den Dialog mit relevanten gesellschaftlichen Akteuren gesucht und an Veranstaltungen mit Seniorenorganisationen sowie mit Wirtschaft, Politik, Kirchen, Medien und Wissenschaft mitgewirkt. Es wurden Fachtagungen, Workshops und Expertengespräche zu zentralen Themen des Altenberichts durchgeführt. Damit hat die Kommission bereits in der Erarbeitungsphase einen wichtigen Beitrag zur Neubestimmung der Politik mit und für ältere Menschen im gesellschaftlichen Diskurs geleistet. Die Bundesregierung dankt der Kommission und ihrem Vorsitzenden Professor Andreas Kruse für ihre sorgfältig recherchierte und fundierte Darlegung zu dem überaus komplexen Thema Altersbilder. Die Kommission hat die Altersbilder in unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft untersucht und aufgezeigt, inwieweit sich hier differenzierte Darstellungen des Alters sowie differenzierte Ansprachen älterer Menschen finden.
Der Kommission zur Erstellung des 5. Altenberichts wurden drei Aufgaben gestellt. Erstens sollte sie eine Beschreibung der Potenziale des Alters sowie ihrer Entwicklung bis zum Jahre 2020 vornehmen. Zweitens sollte sie Antwort auf die Frage geben, inwieweit die Potenziale des Alters gesellschaftlich besser genutzt werden können. Und drittens sollte sie Empfehlungen für Politik und Gesellschaft zur besseren Nutzung der Potenziale des Alters entwickeln. Die Kommission, die im Mai 2003 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, berufen wurde, hat in 19 Sitzungen den vorliegenden Bericht erarbeitet. Die einzelnen Kapitel bilden das Ergebnis ausführlicher Diskussionen in der Kommission; für die Ausformulierung der einzelnen Kapitel waren jeweils einzelne Mitglieder der Kommission und der Geschäftsstelle zuständig. Für das Kapitel 1 (Potenziale des Alters - Einleitung) Herr Kruse, für das Kapitel 2 (Erwerbsarbeit) Herr Bosch und Herr Naegele, für das Kapitel 3 (Bildung) Herr Bosch und Herr Kruse, für das Kapitel 4 (Einkommenslage im Alter und zukünftige Entwicklung) Herr Schmähl, für das Kapitel 5 (Chancen der Seniorenwirtschaft in Deutschland) Herr Heinze und Herr Naegele, für das Kapitel 6 (Potenziale des Alters in Familie und privaten Netzwerken) Frau Kuhlmey und Herr Tesch-Römer, für das Kapitel 7 (Engagement und Teilhabe älterer Menschen) Frau Backes, Herr Heinze und Herr Kreibich, für Kapitel 8 (Migration und Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft) Frau Dietzel-Papakyriakou, für Kapitel 9 (Zusammenfassung) Frau Backes, Herr Kruse und Herr Volkholz. Im Zeitraum der Erstellung des Altenberichts fanden vier Tagungen sowie mehrere Workshops statt, auf denen die Mitglieder der Kommission die Möglichkeit hatten, zentrale Thesen des Altenberichts vorzutragen und mit der interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren. Die vier Tagungen behandelten folgende Themen: "Wirtschaftliche Potenziale des Alters", "Seniorengerechte Produkte und Dienstleistungen", "Wirtschaftliche und gesellschaftliche Produktivität älterer Menschen" sowie "Austausch mit den Seniorenverbänden und Seniorenorganisationen". Wesentliche Thesen der Kommission wurden zudem vor dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgetragen sowie mit Vertretern des Zentralrats der EKD und der deutschen Bischofskonferenz diskutiert.
Mit dem 3. Altenbericht liegt eine umfassende Beschreibung der Lebenssituation der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland vor. Entsprechend ihrem Auftrag hat die Sachverständigen-kommission dabei sowohl das erste Jahrzehnt nach der deutschen Einheit reflektiert als auch Empfehlungen für eine weiterführende, in die Zukunft gerichtete Politik für ältere Menschen entwickelt. Der Bericht zeichnet ein differenziertes Bild des Alters. Ältere Menschen unterscheiden sich in ihrer körperlichen und seelisch-geistigen Leistungsfähigkeit, in ihren Interessen und in der Gestaltung ihres Alltags sehr stark voneinander. Von zentraler Bedeutung für die Qualität des Lebens im Alter und die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft sind zum einen die eigenen persönlichen Fähigkeiten und zum anderen die Unterstützung der Gesellschaft im Prozess des Älterwerdens. Die Sachverständigenkommission nennt diesen Fundus die "individuellen und gesellschaftlichen Ressourcen", die älteren Menschen zur Verfügung stehen. Alt sein ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Gebrechen und Hilfsbedürftigkeit. 80% der Menschen im Alter von 70 Jahren oder älter sind zu einer weitgehend selbstständigen Lebensführung in der Lage. Der größte Teil der älteren Bevölkerung lebt die ersten 15-20 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben unabhängig von Hilfe und Pflege. Dies ermöglicht es älteren Menschen, sich auf vielfältige Weise zu engagieren, sei es in ihrem familiären Umfeld, in Vereinen oder in der Nachbarschaft. Die Bundesregierung fördert mit Programmen wie z.B. dem Multiplikatorenprogramm "Erfahrungswissen für Initiativen" die Möglichkeiten für ältere Menschen, ihre Lebenskompetenz und ihr Wissen noch besser an andere, insbesondere jüngere Generationen weiterzugeben. Zum realen Bild vom Alter in diesem Bericht gehört jedoch auch, dass ältere Menschen gesellschaftliche Unterstützung benötigen. So kommen auf die soziale Sicherung und die medizinischen Versorgungssysteme höhere Anforderungen zu. Dies gilt zunehmend für das hohe Lebensalter, in dem die Risiken chronischer körperlicher Erkrankungen, der Multimorbidität sowie der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit spürbar ansteigen. Mit ihrer Politik für ältere Menschen zielt die Bundesregierung darauf ab, auch den Schutz und die Hilfe für jene zu verbessern, die hierauf besonders angewiesen sind. Sie hat hierzu wichtige Schritte eingeleitet. Zwischen Bundesregierung und Sachverständigenkommission besteht insgesamt ein hohes Maß an inhaltlicher Übereinstimmung in der Analyse und der Bewertung. Ich danke der Sachverständigenkommission für ihre fundierte Arbeit. Der 3. Altenbericht ist eine wertvolle Entscheidungshilfe für alle, die sich in Politik, Wissenschaft und Praxis mit der Alterung unserer Gesellschaft sowie mit der Lebenssituation älterer Menschen befassen.
In dem Zweiten Altenbericht sollten insbesondere folgende Themenschwerpunkte behandelt werden: Wohnsituation, Wohnbedürfnisse, Wohnumfeld, wohnungsbezogene Dienste, Verkehr, Siedlungsstrukturen und materielle Bedingungen des Wohnens. Ausdrücklich wurde auch erwartet, daß die Sachverständigen Vorschläge zur Verbesserung der Wohnsituation älterer Menschen vorlegen sollten und dabei auch die besondere Lebenssituation älterer Ausländer und Aussiedler zu berücksichtigen sei. Die Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Prof.Dr.Dr.h.c. Clemens Geißler übergab nach gut zweijähriger Arbeit am 25. September 1997 der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren Bericht, der nunmehr ergänzt um die Stellungnahme der Bundesregierung als Zweiter Altenbericht vorliegt und eine umfassende Beschreibung und Analyse der Wohnsituation älterer Menschen liefert. Sowohl die profunde Analyse als auch insbesondere die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden die Diskussion um die Veränderung des Wohnens in einer Gesellschaft mit wachsendem Anteil älterer Menschen anregen und die Verantwortlichen stärker für diese Thematik sensibilisieren.
In: Subventionsbericht: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre, Heft Dr. 13/10761, S. 105
Der Sachstand des Berichts vom Juni 1997 knüpft an den ersten Bericht vom Dezember 1990 an, der seinerzeit zur Ausarbeitung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) von 1994 im Rahmen des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes führte. Grundlage des zweiten Berichts sind 355 Gremien mit insgesamt 8.639 Mitgliedern, davon 1.058 Frauen. Auch Vertreter des Bundes in diesen Gremien werden erstmals aufgeführt. Der Berichtsauftrag wird wiedergegeben und die Durchsetzungsphase des BGremBG nachgezogen. Anhand von Tabellen wird die Frauenrepräsentanz in Gremien 1990 mit 1997 verglichen. Insgesamt ist sie von 7,2 Prozent auf 12,2 Prozent gestiegen, bei den Bundesvertretern der Gremien sind 10,3 Prozent Frauen. Nur noch 28,7 Prozent statt 53,2 Prozent der Gremien haben keine weiblichen Mitglieder. So hat das seit 1994 geltende BGremBG zu ersten deutlichen Erfolgen geführt. Im Anhang werden der Gesetzestext wiedergegeben und die Gremien einzeln vorgestellt. (prf)
Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) ist eine repräsentative Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. Freiwillige Tätigkeiten und die Bereitschaft zum Engagement werden in telefonischen Interviews (CATI) erhoben. Der Freiwilligensurvey stellt die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in der Bundesrepublik Deutschland dar und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Die Daten des Freiwilligensurveys wurden in den Jahren 1999, 2004, 2009, 2014 und 2019 erhoben. In jeder Welle wurde eine unabhängige Stichprobe gezogen, so dass es sich um fünf Querschnittsdatensätze handelt. Bisher wurden die Erhebungen von TNS Infratest Sozialforschung (1999 Infratest Burke) geleitet und durchgeführt. Seit Ende 2011 liegt die wissenschaftliche Leitung beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Die Datenerhebung der vierten Welle 2014 und der fünften Welle 2019 wurde von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft durchgeführt.
Die Stichproben aller Erhebungen wurden disproportional nach Ländern geschichtet, um für jedes der 16 Bundesländer eine ausreichende Stichprobengröße für gesonderte Länderauswertungen zu erreichen. Die Auswahlgrundlage für die Stichproben wurde jeweils mittels des Random-Digit-Dialing-Verfahren (1999 Random-Last-Digit-Verfahren) gemäß ADM-Standard generiert.
Die dritte Welle wurde im Befragungszeitraum 28.04.2009 bis 30.07.2009 durchgeführt. Befragungsschwerpunkt des Freiwilligensurvey 2009 waren Angaben zu folgenden Themenbereichen: zum freiwilligen Engagement, zur Person und zum Kontext freiwilligen Engagements.
Die vorliegende Studie ist der Trenddatensatz des Deutschen Freiwilligensurveys (FWS) 1999–2014. Der Scientific Use File (SUF) FWS Trend 1999–2014 umfasst Informationen aus den vier Erhebungswellen von 1999 bis 2014 des FWS und kann für wellenübergreifende Analysen des FWS verwendet werden.
Der FWS ist eine seit 1999 im fünfjährlichen Abstand durchgeführte repräsentative Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. In telefonischen Interviews werden umfassende Angaben zum Inhalt, zum Umfang, zu Motiven und zum Kontext des freiwilligen Engagements erhoben sowie die Spendentätigkeit und die Engagementbereitschaft erfragt. Die Daten ermöglichen es nach Bevölkerungsgruppen und Landesteilen zu differenzieren. Der FWS ist damit die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in Deutschland. Er wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Bis einschließlich 2009 wurden die Erhebungen von Kantar Public (ehemals TNS Infratest Sozialforschung bzw. Infratest Burke) geleitet und durchgeführt. Seit Ende 2011 liegt die wissenschaftliche Leitung beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Die Datenerhebung der vierten Welle wurde von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft im Jahr 2014 durchgeführt.
Der FWS basiert auf einer repräsentativen Stichprobe der Wohnbevölkerung Deutschlands im Alter ab 14 Jahren. Mittels computergestützter telefonischer Interviews liefen die Feldphasen von April bis November 2014, von Ende April bis Ende Juli 2009, von Ende April bis Mitte Juli 2004 sowie von Anfang Mai bis Ende Juli 1999. Der Stichprobenziehung liegt für 2014 ein Dual-Frame-Ansatz zugrunde: Etwa 70 Prozent der Interviews wurden über Festnetz und knapp 30 Prozent über Mobilfunk durchgeführt. In den Erhebungsjahren 1999 bis 2009 wurden Interviews ausschließlich über das Festnetz geführt. Die Auswahlgrundlage für die Stichproben wurde jeweils mittels des Random-Digit-Dialing-Verfahren (1999 Random-Last-Digit-Verfahren) gemäß ADM-Standard generiert.
Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) ist eine repräsentative Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. Freiwillige Tätigkeiten und die Bereitschaft zum Engagement werden in telefonischen Interviews (CATI) erhoben. Der Freiwilligensurvey stellt die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in der Bundesrepublik Deutschland dar und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Die Daten des Freiwilligensurveys wurden in den Jahren 1999, 2004, 2009, 2014 und 2019 erhoben. In jeder Welle wurde eine unabhängige Stichprobe gezogen, so dass es sich um fünf Querschnittsdatensätze handelt. Bisher wurden die Erhebungen von TNS Infratest Sozialforschung (1999 Infratest Burke) geleitet und durchgeführt. Seit Ende 2011 liegt die wissenschaftliche Leitung beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Die Datenerhebung der vierten Welle 2014 und der fünften Welle 2019 wurde von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft durchgeführt.
Die Stichproben aller Erhebungen wurden disproportional nach Ländern geschichtet, um für jedes der 16 Bundesländer eine ausreichende Stichprobengröße für gesonderte Länderauswertungen zu erreichen. Die Auswahlgrundlage für die Stichproben wurde jeweils mittels des Random-Digit-Dialing-Verfahren (1999 Random-Last-Digit-Verfahren) gemäß ADM-Standard generiert.
Die fünfte Welle wurde im Befragungszeitraum 18.03.2019 bis 16.11.2019 durchgeführt. Befragungsschwerpunkt des Freiwilligensurvey 2019 waren umfassende Angaben zu Inhalt, Umfang und Kontext des freiwilligen Engagements und der Spendentätigkeit sowie zur Engagementbereitschaft und ihren Motiven. Der Stichprobenziehung liegt ein Dual-Frame-Ansatz zugrunde: Etwa 70 Prozent der Interviews wurden über Festnetz und knapp 30 Prozent über Mobilfunk durchgeführt.
Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) ist eine repräsentative Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. Freiwillige Tätigkeiten und die Bereitschaft zum Engagement werden in telefonischen Interviews (CATI) erhoben. Der Freiwilligensurvey stellt die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in der Bundesrepublik Deutschland dar und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Die Daten des Freiwilligensurveys wurden in den Jahren 1999, 2004, 2009, 2014 und 2019 erhoben. In jeder Welle wurde eine unabhängige Stichprobe gezogen, so dass es sich um fünf Querschnittsdatensätze handelt. Bisher wurden die Erhebungen von TNS Infratest Sozialforschung (1999 Infratest Burke) geleitet und durchgeführt. Seit Ende 2011 liegt die wissenschaftliche Leitung beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Die Datenerhebung der vierten Welle 2014 und der fünften Welle 2019 wurde von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft durchgeführt.
Die Stichproben aller Erhebungen wurden disproportional nach Ländern geschichtet, um für jedes der 16 Bundesländer eine ausreichende Stichprobengröße für gesonderte Länderauswertungen zu erreichen. Die Auswahlgrundlage für die Stichproben wurde jeweils mittels des Random-Digit-Dialing-Verfahren (1999 Random-Last-Digit-Verfahren) gemäß ADM-Standard generiert.
Die erste Welle wurde im Befragungszeitraum Anfang Mai bis Ende Juli 1999 durchgeführt. Befragungsschwerpunkt des Freiwilligensurvey 1999 waren Angaben zu folgenden Themenbereichen: zum freiwilligen Engagement, zur Person und zum Kontext freiwilligen Engagements.
Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) ist eine repräsentative Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. Freiwillige Tätigkeiten und die Bereitschaft zum Engagement werden in telefonischen Interviews (CATI) erhoben. Der Freiwilligensurvey stellt die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in der Bundesrepublik Deutschland dar und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Die Daten des Freiwilligensurveys wurden in den Jahren 1999, 2004, 2009, 2014 und 2019 erhoben. In jeder Welle wurde eine unabhängige Stichprobe gezogen, so dass es sich um fünf Querschnittsdatensätze handelt. Bisher wurden die Erhebungen von TNS Infratest Sozialforschung (1999 Infratest Burke) geleitet und durchgeführt. Seit Ende 2011 liegt die wissenschaftliche Leitung beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Die Datenerhebung der vierten Welle 2014 und der fünften Welle 2019 wurde von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft durchgeführt.
Die Stichproben aller Erhebungen wurden disproportional nach Ländern geschichtet, um für jedes der 16 Bundesländer eine ausreichende Stichprobengröße für gesonderte Länderauswertungen zu erreichen. Die Auswahlgrundlage für die Stichproben wurde jeweils mittels des Random-Digit-Dialing-Verfahren (1999 Random-Last-Digit-Verfahren) gemäß ADM-Standard generiert.
Die vierte Welle wurde im Befragungszeitraum 12.04.2014 bis 12.11.2014 durchgeführt. Befragungsschwerpunkt des Freiwilligensurvey 2014 waren umfassende Angaben zu Inhalt, Umfang und Kontext des freiwilligen Engagements und der Spendentätigkeit sowie zur Engagementbereitschaft und ihren Motiven. Der Stichprobenziehung liegt ein Dual-Frame-Ansatz zugrunde: Etwa 70 Prozent der Interviews wurden über Festnetz und knapp 30 Prozent über Mobilfunk durchgeführt.
Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) ist eine repräsentative Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. Freiwillige Tätigkeiten und die Bereitschaft zum Engagement werden in telefonischen Interviews (CATI) erhoben. Der Freiwilligensurvey stellt die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in der Bundesrepublik Deutschland dar und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Die Daten des Freiwilligensurveys wurden in den Jahren 1999, 2004, 2009, 2014 und 2019 erhoben. In jeder Welle wurde eine unabhängige Stichprobe gezogen, so dass es sich um fünf Querschnittsdatensätze handelt. Bisher wurden die Erhebungen von TNS Infratest Sozialforschung (1999 Infratest Burke) geleitet und durchgeführt. Seit Ende 2011 liegt die wissenschaftliche Leitung beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Die Datenerhebung der vierten Welle 2014 und der fünften Welle 2019 wurde von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft durchgeführt. Die Stichproben aller Erhebungen wurden disproportional nach Ländern geschichtet, um für jedes der 16 Bundesländer eine ausreichende Stichprobengröße für gesonderte Länderauswertungen zu erreichen. Die Auswahlgrundlage für die Stichproben wurde jeweils mittels des Random-Digit-Dialing-Verfahren (1999 Random-Last-Digit-Verfahren) gemäß ADM-Standard generiert.
Die zweite Welle wurde im Befragungszeitraum 22. April 2004 bis 15. Juli 2004 durchgeführt. Befragungsschwerpunkt des Freiwilligensurvey 2004 waren Angaben zu folgenden Themenbereichen: zum freiwilligen Engagement, zur Person und zum Kontext freiwilligen Engagements.
Verhältnis von Alt und Jung. Intergenerationenverständnis und Intergenerationenkonflikte.
Themen: Tatsächliches und gefühltes Alter; Altersgrenze für die Bezeichnung einer Person als junge bzw. alte Frau sowie als jungen bzw. alten Mann; Beurteilung des persönlichen Verhältnisses zu jüngeren und zu älteren Menschen; überwiegender Kontakt zu Menschen, die älter, jünger oder im gleichen Alter sind (Verkehrskreise); Charakterisierung der persönlichen Beziehungen zu Menschen gleichen oder anderen Alters (Skala); Wunsch älter oder jünger zu sein; gewünschtes Lebensalter; Einstellung zum Verhältnis zwischen Alt und Jung (Skala); Ideale des Zusammenlebens von Alt und Jung (Skala); Personen, mit denen der Befragte in Konflikt steht; Familienzugehörigkeit und Altersgruppe dieser Personen (im Vergleich zum Befragten); Unterschiedlichkeit der Konflikte zwischen älteren und jüngeren Menschen im Vergleich zu den Konflikten unter Gleichaltrigen; Charakterisierung der Konflikte zwischen Jung und Alt; Bereiche persönlicher ehrenamtlicher Tätigkeit; private oder ehrenamtliche Betreuung pflegebedürftiger Personen; betreute Person gehört der Generation des Befragten an oder einer anderen Generation; Familienbeziehung des Befragten zu der betreuten Person; Bezugsperson; Einstellung zur Verantwortung der Familie für ältere Angehörige; präferiertes Alter für den persönlichen Ruhestand; positive und negative Eigenschaften der älteren und der jüngeren Generation; Einstellung zum Rentensystem (Skala: bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten, Rentenhöhe abhängig von der Höhe und der Dauer der gezahlten Rentenversicherungsbeiträge, Festhalten am Generationenvertrag), präferierte Art der Finanzierung von Rentenansprüchen aufgrund von Kindererziehungsleistungen; größte derzeitige Sorgen; Familienstand; fester Lebenspartner; Befragte ab 18 Jahren wurden gefragt: Anzahl eigener Kinder; Beurteilung des Verhältnisses zu den Kindern; Enkelkinder; Wieder an alle: Beurteilung des Verhältnisses zu den Enkelkindern; Eltern bzw. Großeltern leben noch; Beurteilung des Verhältnisses zu den Eltern bzw. Großeltern; Wohnstatus; ausreichendes Gesamteinkommen des Haushalts.
Demographie: Berufstätigkeit; derzeitige und letzte berufliche Stellung; Branche; höchster Schulabschluss, Führerscheinbesitz; Anzahl Pkw; Haushaltsnettoeinkommen; Haushaltsgröße; Haushaltszusammensetzung nach Geschlecht, Alter (Geburtsmonat und Geburtsjahr) und Verwandtschaftsbeziehung.