This contribution outlines the causes of economic crime and focuses particularly on comparing the meanings of social control, the culture of business (e.g. fairness and trust, corporate identity) and the effect of social values. It suggests a system of business ethics for reducing crime risks in companies and concludes by describing the decisive criteria and the specific steps necessary for its implementation.
Das Programm der kritischen Kriminologie in Deutschland ist in die Jahre gekommen. Neue theoretische Ansätze und eine veränderte kriminalpolitische Landschaft Mitte der neunziger Jahre erfordern eine Neuformulierung der kriminologischen Problemstellungen. Die Beiträge in diesem Band versuchen verschiedene Aspekte der neueren sozialwissenschaftlichen Theoriediskussion aufzunehmen. Das Verhältnis von Kriminologie und Strafrecht, neuere Handlungsmodelle, die Verarbeitung der kontrollpolitischen Entwicklung bilden die thematischen Schwerpunkte.
Es handelt sich um eine repräsentative EU-weite Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) auf Basis von Umfragen unter im Unionsregister aktiven Unternehmen und deren kontobevollmächtigten Personen. Es haben 29 Mitgliedstaaten des EU-ETS sowie die Schweiz an der Studie teilgenommen. Im Hauptteil der Studie erfolgte von November 2020 bis Februar 2021 eine webbasierte Befragung von 1.889 Inhabern von Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten und 222 Handelskonten. Die Rücklaufquote betrug bezogen auf alle angeschriebenen Kontoinhaber 32,3 %. Auf der Basis der Angaben der Befragten zu auffälligen Transaktionsmustern gelangt die Studie zu hochgerechnet rund 3.300 Transaktionskonstellationen innerhalb von zwei Jahren, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Bei rund der Hälfte der Transaktionskonstellationen kann es sich um das Verbergen des wahren wirtschaftlich Berechtigten handeln. Das Risikopotenzial dürfte jedoch sehr viel höher sein. Der Emissionshandel wird für Geldwäsche aufgrund des mittlerweile erreichten Preisniveaus erheblich an Attraktivität gewinnen. Bei anhaltenden Defiziten im Compliance-Management der Kontoinhaber dürften die Risiken der Geldwäsche im EU-ETS weiter deutlich zunehmen. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Kommunikation über Risikolagen und Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, insbesondere Einführung einer Transaktionsgrenze für Bargeldzahlungen (4) Transparenz im Unionsregisters über AML-CMS (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die nationalen Registerführer. (6) Follow-up Survey zur Entwicklung der Risikolage und des Compliance-Managements.
This is a representative EU-wide study on the detection of money laundering risks in the European Emissions Trading System (EU ETS). It is based on a survey of companies active in the Union Registry and their authorized representatives. 29 EU ETS Member States and Switzerland participated in the study. The main part of the study is a web-based survey of 1,889 holders of operator and aircraft operator accounts and 222 holders of trading accounts conducted from November 2020 to February 2021. The response rate was 32.3 per cent of all account holders contacted. Based on the information respondents provided on suspect transaction patterns, the study arrives at a projected figure of around 3,300 transaction constellations within a two-year period that give rise to a suspicion of money laundering. In about one half of these transaction constellations, the true beneficial owner may have been concealed. Nonetheless, the risk potential is likely to be much higher. Moreover, emissions trading will become considerably more attractive for money laundering due to the rising price level. If deficits in account holder compliance management persist, the risks of money laundering in the EU ETS are likely to continue to increase significantly. Six recommendations are derived from the study: (1) software-based analysis of the Union Registry, (2) communication on risk situations and suspicious activity reports, (3) reform of the Union Registry, in particular introduction of a transaction limit for cash payments (4) transparency in the Union Registry via AML-CMS (5) web-based training by national registry administrators, (6) Follow-up survey on the development of the risk situation and of compliance management.
Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EU-Ausland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS.
This report presents an empirical study on detecting the risks of money laundering in the EU-Emissions Trading Scheme (EU ETS). The first step was to carry out 16 qualitative interviews with selected account holders and experts. The main part of the study was a web-based survey of trading account holders and non-trading account holders carried out between the 10th of October and the 19th of November 2017. The non-trading accounts include installation operator accounts, aircraft operator accounts, and person holding accounts that can be assigned to 1,257 different account holders. A total of 238 account holders completed the questionnaire - a response rate of 19 per cent. Based on account holders' reports on transaction constellations and perceived suspicious cases, the study projects an estimate of at least 300 suspicious transaction constellations within a trading year that give sufficient grounds for suspected money laundering. Because account holders are insufficiently aware of the risks, this is clearly an underestimate, and the potential risk is certainly much higher. In addition, increasing prices for certificates along with their declining volatility will make the EU ETS more and more attractive for money laundering. Further factors that increase the risk emerge from the lack of transparency of the Union registry, the lack of AML-compliance measures on the side of account holders, and the risks coming from countries with high levels of money laundering and corruption - particularly those within the EU. Six recommendations are derived from the study: (1) to introduce software-based analyses of the Union registry, (2) to report suspicious cases, (3) to reform the Union registry, (4) to encourage account holders to implement compliance management systems, (5) to ask the German Environment Agency in the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety (DEHSt) to introduce internet-based training measures, and (6) to carry out international risk analyses to counter money laundering in EU ETS.
Im Auftrag des Bundesministerium der Finanzen wurden 2014 der Umfang der Geldwäsche im Nicht-Finanzsektor in Deutschland und die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren untersucht. Dazu wurden zum einen 73 Interviews mit Experten aus Wissenschaft, Polizei und Justiz sowie Vertretern von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und zum anderen eine repräsentative Befragung von 1.002 Verpflichteten primär aus dem Nicht-Finanzsektor durchgeführt. Einbezogen wurden rechtsberatende und vermögensverwaltende Berufe, Versicherungsvermittler/-makler, Immobilienmakler und Güterhändler. Die Gruppe der Güterhändler umfasste Kraftfahrzeughändler, Händler mit Gold/Silber, Perlen/Schmuck, Händler mit Kunst, Antiquitäten sowie Boots- und Yachthändler.
Diese Evaluationsstudie wird seit August 2005 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert. Eine Anschubfinanzierung des Justizministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichte im Rahmen einer Vorstudie die Planung, die Herstellung des Feldzugangs, die Testung der Erhebungsinstrumente sowie den Beginn der Datenerhebung. Aufgrund des Untersuchungsdesigns mit drei über mehrere Jahre verteilten Messzeitpunkten ist das Forschungsprojekt auf Langzeit (ca. zehn Jahre) angelegt (bis 2012). Die Forschungsfrage dieser Evaluationsstudie ergibt sich aus der Gesetzeslage und dem Erkenntnisstand im Forschungsbereich. Es ist zu klären, ob und durch welche sozialtherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern das Rückfallrisiko gesenkt werden kann. Die Untersuchungsgruppe bilden alle Sexualstraftäter der SothA Halle. Aus allen anderen Sexualstraftätern, die im sachsen-anhaltischen normalen Regelvollzug wegen eines sexuellen Missbrauchsdelikts oder wegen einer sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung inhaftiert sind, wird eine Vergleichsgruppe gebildet. Gesondert betrachtet werden die Abbrecher der Sozialtherapie, Sexualstraftäter, die im Normalvollzug an therapeutischen Maßnahmen teilnehmen und sozialtherapeutisch behandelte Nicht-Sexualstraftäter der SothA Halle (überwiegend Gewaltstraftäter). Das Forschungskonzept sieht eine Prozessevaluation und eine Vergleichsgruppenanalyse vor. Die Prozessevaluation beinhaltet drei Schwerpunktmessungen: - zu Beginn der Sozialtherapie (t1), - am Ende der Sozialtherapie (t2) und - zwei Jahre nach der Haftentlassung (t3). Durch diese Verlaufsmessung soll die Wirkung der sozialtherapeutischen Maßnahmen, insbesondere anhand der Veränderungen und der Stabilität dynamischer Kriminalitätsfaktoren, analysiert werden. Im Sinne der Vergleichsgruppenanalyse wird der einschlägige und nicht einschlägige Rückfall von sozialtherapeutisch behandelten und nicht behandelten Sexualstraftätern verglichen. Des Weiteren erfolgt eine Gegenüberstellung dieser beiden Gruppen in ihren Problemlagen.
Nach einer interdisziplinär ausgerichteten Einführung zu Wirtschaftskartellen befasst sich die Arbeit mit zwei Fragen der staatlichen Bekämpfung von Kartellen. Bietet das Kartellrecht mit der Kronzeugenregelung ein kriminalpolitisches Mittel, das die Anzahl an Kartellen effizient verringert? Hierzu erfolgt eine kritische Gegenüberstellung der Praxis der Bonusregelung mit einer systematischen Auswertung vorhandener empirischer Studien und theoretischer Erkenntnisse. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der status quo nicht optimal zur Bekämpfung von Kartellen ist, weshalb sich die Frage nach Reformen stellt. Kann anreizbasiertes Whistleblowing die Kartellbekämpfung hier optimieren? Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit in anderen Bereichen der Wirtschaftskriminalität (insb. FCA und Dodd-Frank Act) werden dargestellt, bevor in einer eigenen experimentellen Untersuchung die Wirkung von anreizbasiertem Whistleblowing im Kartellrecht analysiert wird.
Nach einer interdisziplinär ausgerichteten Einführung zu Wirtschaftskartellen befasst sich die Arbeit mit zwei Fragen der staatlichen Bekämpfung von Kartellen. Bietet das Kartellrecht mit der Kronzeugenregelung ein kriminalpolitisches Mittel, das die Anzahl an Kartellen effizient verringert? Hierzu erfolgt eine kritische Gegenüberstellung der Praxis der Bonusregelung mit einer systematischen Auswertung vorhandener empirischer Studien und theoretischer Erkenntnisse. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der status quo nicht optimal zur Bekämpfung von Kartellen ist, weshalb sich die Frage nach Reformen stellt. Kann anreizbasiertes Whistleblowing die Kartellbekämpfung hier optimieren? Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit in anderen Bereichen der Wirtschaftskriminalität (insb. FCA und Dodd-Frank Act) werden dargestellt, bevor in einer eigenen experimentellen Untersuchung die Wirkung von anreizbasiertem Whistleblowing im Kartellrecht analysiert wird.